Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs und dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung
- ShortId
-
08.430
- Id
-
20080430
- Updated
-
10.04.2024 18:22
- Language
-
de
- Title
-
Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs und dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung
- AdditionalIndexing
-
28;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Erwerbsersatzordnung;Vaterschaftsurlaub
- 1
-
- L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
- L06K080701020108, Kanton
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss der Bundesgesetzgebung zur Mutterschaftsversicherung von 2005 können die Kantone eine höhere oder länger dauernde Mutterschafts- oder eine Adoptionsentschädigung vorsehen. Angesichts des sozialen Wandels der Rolle des Vaters gegenüber dem Neugeborenen wäre es wünschenswert, den Kantonen neuen Handlungsspielraum einzuräumen und ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und für die Finanzierung der kantonalen Vaterschaftsversicherung gesonderte Sozialbeiträge zu erheben. </p><p>Beide Räte hatten bereits Gelegenheit, über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes zu debattieren. Auch wenn die Meinungen hinsichtlich des Nutzens eines solchen sozialen Instrumentes auseinandergehen, so dürfte doch Einigkeit darüber bestehen, dass die Kantone selber entscheiden können sollen, ob sie diese neue Möglichkeit einführen wollen. Denn wieso sollte man den Kantonen in unserem föderalistischen System eine solche zusätzliche Gestaltungsfreiheit verwehren? Gegebenenfalls müssen die Kantone die nötigen gesetzlichen Massnahmen selber treffen. Zur Ermöglichung der Kantonsautonomie in diesem Bereich muss allerdings das Bundesrecht geändert werden, namentlich das Obligationenrecht, das den Anspruch auf Urlaub abschliessend regelt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesgesetze sollen so geändert werden, dass die Kantone die Möglichkeit haben, einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und diesen durch die Erhebung von paritätischen Beiträgen auf der Grundlage einer kantonalen Regelung zu finanzieren.</p>
- Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs und dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss der Bundesgesetzgebung zur Mutterschaftsversicherung von 2005 können die Kantone eine höhere oder länger dauernde Mutterschafts- oder eine Adoptionsentschädigung vorsehen. Angesichts des sozialen Wandels der Rolle des Vaters gegenüber dem Neugeborenen wäre es wünschenswert, den Kantonen neuen Handlungsspielraum einzuräumen und ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und für die Finanzierung der kantonalen Vaterschaftsversicherung gesonderte Sozialbeiträge zu erheben. </p><p>Beide Räte hatten bereits Gelegenheit, über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes zu debattieren. Auch wenn die Meinungen hinsichtlich des Nutzens eines solchen sozialen Instrumentes auseinandergehen, so dürfte doch Einigkeit darüber bestehen, dass die Kantone selber entscheiden können sollen, ob sie diese neue Möglichkeit einführen wollen. Denn wieso sollte man den Kantonen in unserem föderalistischen System eine solche zusätzliche Gestaltungsfreiheit verwehren? Gegebenenfalls müssen die Kantone die nötigen gesetzlichen Massnahmen selber treffen. Zur Ermöglichung der Kantonsautonomie in diesem Bereich muss allerdings das Bundesrecht geändert werden, namentlich das Obligationenrecht, das den Anspruch auf Urlaub abschliessend regelt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesgesetze sollen so geändert werden, dass die Kantone die Möglichkeit haben, einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und diesen durch die Erhebung von paritätischen Beiträgen auf der Grundlage einer kantonalen Regelung zu finanzieren.</p>
- Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs und dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung
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