Governance- und Transparenzkriterien für Krankenversicherungen
- ShortId
-
08.434
- Id
-
20080434
- Updated
-
10.04.2024 14:37
- Language
-
de
- Title
-
Governance- und Transparenzkriterien für Krankenversicherungen
- AdditionalIndexing
-
2841;Corporate Governance;Krankenversicherung;Personendaten;Krankenkasse;Datenschutz;Transparenz
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L06K070305010301, Corporate Governance
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K1203040202, Personendaten
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene Gutachten halten fest: Die Krankenversicherungen sind im Bereich der sozialen Krankenversicherung Durchführungsorgane der mittelbaren Staatsverwaltung unter Aufsicht des Staates. Die heutigen Unternehmensstrukturen und Transparenzbestimmungen tragen diesem Umstand zu wenig Rechnung. </p><p>Die Koppelung von Grund- und Zusatzversicherungen in ein und demselben Unternehmen verursacht grosse Probleme. Diese stellen sich beim Datenschutz, bei den Vertrauensärzten, bei der Auslagerung gewisser Dienstleistungstätigkeiten an Dritte und bei gewissen Versicherungsmodellen mit kumulativen Prämienrabatten. Einen guten Überblick über die Problemfelder bietet der Artikel von Yvonne Prieur ("Unzureichender Schutz der Gesundheitsdaten bei den Krankenversicherungen", in: "Jusletter", 18.02.08). Wenn die gleiche Person einerseits im Grundversicherungsbereich arbeitet und die dort verwalteten persönlichen Daten absolut schützen müsste und andererseits für die Zusatzversicherungen auf Provision arbeitet und damit die persönlichen Gesundheitsdaten für die Akquisition neuer Kundinnen und Kunden verwenden will, ist der Konflikt offensichtlich. </p><p>Darüber hinaus sind die Unternehmensstrukturen und die Governance der einzelnen Versicherungsunternehmen ungenügend ausgebaut und vollkommen heterogen (zwei Beispiele: Helsana ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft, die verschiedene Billigkassen als Stiftungen im Konzern integriert hat; Groupe Mutuel ist ein Verein und kennt unter anderem keine Trennung von strategischer und operativer Leitung). Diese unterschiedlichen Unternehmensstrukturen führen auch zu sehr unterschiedlichen Rechnungslegungen und damit "Revisionstiefen". </p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen müssen in diesen Punkten revidiert werden, um die Interessen der Versicherten sowie der Patientinnen und Patienten besser zu schützen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung soll in Artikel 13ff. so ergänzt werden, dass die Versicherungen, die für die Durchführung der sozialen Krankenversicherung zugelassen sind, folgende Kriterien erfüllen: </p><p>1. umfassende Transparenz in den Bereichen Unternehmensstruktur, Entschädigung der Organe, Auslagerung einzelner Geschäftstätigkeiten an Dritte sowie Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (insbesondere bei Auslagerungen einzelner Dienstleistungen an Dritte);</p><p>2. vollständige, nachvollziehbare und vor allem personelle Trennung der einzelnen Konzerntätigkeiten;</p><p>3. Einhalten der Governance-Kriterien nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.</p>
- Governance- und Transparenzkriterien für Krankenversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Verschiedene Gutachten halten fest: Die Krankenversicherungen sind im Bereich der sozialen Krankenversicherung Durchführungsorgane der mittelbaren Staatsverwaltung unter Aufsicht des Staates. Die heutigen Unternehmensstrukturen und Transparenzbestimmungen tragen diesem Umstand zu wenig Rechnung. </p><p>Die Koppelung von Grund- und Zusatzversicherungen in ein und demselben Unternehmen verursacht grosse Probleme. Diese stellen sich beim Datenschutz, bei den Vertrauensärzten, bei der Auslagerung gewisser Dienstleistungstätigkeiten an Dritte und bei gewissen Versicherungsmodellen mit kumulativen Prämienrabatten. Einen guten Überblick über die Problemfelder bietet der Artikel von Yvonne Prieur ("Unzureichender Schutz der Gesundheitsdaten bei den Krankenversicherungen", in: "Jusletter", 18.02.08). Wenn die gleiche Person einerseits im Grundversicherungsbereich arbeitet und die dort verwalteten persönlichen Daten absolut schützen müsste und andererseits für die Zusatzversicherungen auf Provision arbeitet und damit die persönlichen Gesundheitsdaten für die Akquisition neuer Kundinnen und Kunden verwenden will, ist der Konflikt offensichtlich. </p><p>Darüber hinaus sind die Unternehmensstrukturen und die Governance der einzelnen Versicherungsunternehmen ungenügend ausgebaut und vollkommen heterogen (zwei Beispiele: Helsana ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft, die verschiedene Billigkassen als Stiftungen im Konzern integriert hat; Groupe Mutuel ist ein Verein und kennt unter anderem keine Trennung von strategischer und operativer Leitung). Diese unterschiedlichen Unternehmensstrukturen führen auch zu sehr unterschiedlichen Rechnungslegungen und damit "Revisionstiefen". </p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen müssen in diesen Punkten revidiert werden, um die Interessen der Versicherten sowie der Patientinnen und Patienten besser zu schützen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung soll in Artikel 13ff. so ergänzt werden, dass die Versicherungen, die für die Durchführung der sozialen Krankenversicherung zugelassen sind, folgende Kriterien erfüllen: </p><p>1. umfassende Transparenz in den Bereichen Unternehmensstruktur, Entschädigung der Organe, Auslagerung einzelner Geschäftstätigkeiten an Dritte sowie Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (insbesondere bei Auslagerungen einzelner Dienstleistungen an Dritte);</p><p>2. vollständige, nachvollziehbare und vor allem personelle Trennung der einzelnen Konzerntätigkeiten;</p><p>3. Einhalten der Governance-Kriterien nach dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.</p>
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