Legislaturplanung ist Sache der Regierung

ShortId
08.435
Id
20080435
Updated
10.04.2024 17:12
Language
de
Title
Legislaturplanung ist Sache der Regierung
AdditionalIndexing
04;421;Aufgaben der Exekutive;Bericht;Aufgaben des Parlaments;Regierungsprogramm
1
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Legislaturplanung vor vier Jahren ist gescheitert. Dieses Jahr wird in langwierigen Diskussionen Punkt für Punkt in Form eines einfachen Bundesbeschlusses unter Abhaltung einer Sondersession und ohne ordentliche Differenzbereinigung durchberaten. Am Schluss wird kein konsistentes Programm resultieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Parlament wertvolle Beratungszeit für ein so mageres Resultat aufwenden soll. Die SVP-Fraktion regt an, die Legislaturplanung an die Regierung zu übertragen und das Parlament wie bei der Beratung der Finanzplanung lediglich Kenntnis von einem Bericht nehmen zu lassen. Dies spart parlamentarische Ressourcen, nimmt die Regierung in die Verantwortung und ist angesichts der Tatsache, dass die Legislaturplanung keinen bindenden Charakter aufweist, angemessen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Legislaturplanung nicht mehr in Form eines einfachen Bundesbeschlusses durch das Parlament genehmigt werden muss, sondern lediglich noch als Bericht zur Kenntnis genommen wird.</p>
  • Legislaturplanung ist Sache der Regierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Legislaturplanung vor vier Jahren ist gescheitert. Dieses Jahr wird in langwierigen Diskussionen Punkt für Punkt in Form eines einfachen Bundesbeschlusses unter Abhaltung einer Sondersession und ohne ordentliche Differenzbereinigung durchberaten. Am Schluss wird kein konsistentes Programm resultieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Parlament wertvolle Beratungszeit für ein so mageres Resultat aufwenden soll. Die SVP-Fraktion regt an, die Legislaturplanung an die Regierung zu übertragen und das Parlament wie bei der Beratung der Finanzplanung lediglich Kenntnis von einem Bericht nehmen zu lassen. Dies spart parlamentarische Ressourcen, nimmt die Regierung in die Verantwortung und ist angesichts der Tatsache, dass die Legislaturplanung keinen bindenden Charakter aufweist, angemessen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Legislaturplanung nicht mehr in Form eines einfachen Bundesbeschlusses durch das Parlament genehmigt werden muss, sondern lediglich noch als Bericht zur Kenntnis genommen wird.</p>
    • Legislaturplanung ist Sache der Regierung

Back to List