Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG

ShortId
08.437
Id
20080437
Updated
10.04.2024 17:54
Language
de
Title
Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG
AdditionalIndexing
2846;Bauzone;Grunderwerbssteuer;Kanton;Steuer;Zonenplan;Vollzug von Beschlüssen;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L04K01020401, Zonenplan
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L04K11070502, Grunderwerbssteuer
  • L03K110702, Steuer
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im RPG werden die Kantone als Ausfluss von Artikel 5 Absatz 1 zur Erhebung einer Mehrwertabgabe verpflichtet. Diese fällt bei Einzonungen oder Aufzonungen ins Gewicht, wenn ein Grundstück eine Handänderung erfährt.</p><p>24 von 26 Kantonen haben diesen Absatz seit Inkrafttreten des RPG am 22. Juni 1979 nicht angewendet respektive in der kantonalen Gesetzgebung seit drei Jahrzehnten nicht umgesetzt. Lediglich die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg wenden die Bestimmung an. Dies wird auch vom Bundesamt für Raumentwicklung bestätigt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese Abgabe und damit Einnahme für den Finanzhaushalt der allermeisten Kantone - inklusive Basel-Stadt als einer der beiden umsetzenden Kantone - eine zwingende Notwendigkeit darstellt. Es handelt sich um eine ordnungspolitische Vorschrift, die von der erdrückenden Mehrheit der Kantone mit stillschweigender Duldung des Bundes seit Jahrzehnten nicht umgesetzt wird.</p><p>Der Bund könnte mittels einer staatsrechtlichen Klage das Bundesgericht bemühen und die Kantone zur Anwendung dieser Bestimmung zwingen. Doch wird dieser Weg als politisch nicht gangbar bezeichnet. Faktisch greift hier die Kantonsautonomie durch, das heisst, wenn die Kantone nicht legiferieren, gibt es auch kaum eine praktikable Möglichkeit, sie dazu zu zwingen. In diesem Zusammenhang wurde bereits unter Bundesrat Arnold Koller auch die Einführung einer subsidiären Bundesnorm verworfen: Eine solche hätte nur Wirkung entfaltet, wenn kantonale Vorschriften entweder nicht vorhanden gewesen wären oder ihr Durchgriff nicht funktioniert hätte.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 Absatz 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist ersatzlos aufzuheben.</p>
  • Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im RPG werden die Kantone als Ausfluss von Artikel 5 Absatz 1 zur Erhebung einer Mehrwertabgabe verpflichtet. Diese fällt bei Einzonungen oder Aufzonungen ins Gewicht, wenn ein Grundstück eine Handänderung erfährt.</p><p>24 von 26 Kantonen haben diesen Absatz seit Inkrafttreten des RPG am 22. Juni 1979 nicht angewendet respektive in der kantonalen Gesetzgebung seit drei Jahrzehnten nicht umgesetzt. Lediglich die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg wenden die Bestimmung an. Dies wird auch vom Bundesamt für Raumentwicklung bestätigt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese Abgabe und damit Einnahme für den Finanzhaushalt der allermeisten Kantone - inklusive Basel-Stadt als einer der beiden umsetzenden Kantone - eine zwingende Notwendigkeit darstellt. Es handelt sich um eine ordnungspolitische Vorschrift, die von der erdrückenden Mehrheit der Kantone mit stillschweigender Duldung des Bundes seit Jahrzehnten nicht umgesetzt wird.</p><p>Der Bund könnte mittels einer staatsrechtlichen Klage das Bundesgericht bemühen und die Kantone zur Anwendung dieser Bestimmung zwingen. Doch wird dieser Weg als politisch nicht gangbar bezeichnet. Faktisch greift hier die Kantonsautonomie durch, das heisst, wenn die Kantone nicht legiferieren, gibt es auch kaum eine praktikable Möglichkeit, sie dazu zu zwingen. In diesem Zusammenhang wurde bereits unter Bundesrat Arnold Koller auch die Einführung einer subsidiären Bundesnorm verworfen: Eine solche hätte nur Wirkung entfaltet, wenn kantonale Vorschriften entweder nicht vorhanden gewesen wären oder ihr Durchgriff nicht funktioniert hätte.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 Absatz 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist ersatzlos aufzuheben.</p>
    • Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG

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