Angemessene Wasserzinsen

ShortId
08.445
Id
20080445
Updated
10.02.2026 20:07
Language
de
Title
Angemessene Wasserzinsen
AdditionalIndexing
66;Wassernutzung;Wasserkraft;Berggebiet
1
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K06030102, Berggebiet
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist in Berücksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes eine Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte zu erlassen mit dem Ziel, die Obergrenze für die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen zu erhöhen. Dabei ist insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung zu tragen. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen und das Wasserzinsmaximum nach Ablauf dieses Zeitraums erneut überprüft werden.</p>
  • Angemessene Wasserzinsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist in Berücksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes eine Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte zu erlassen mit dem Ziel, die Obergrenze für die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen zu erhöhen. Dabei ist insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung zu tragen. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen und das Wasserzinsmaximum nach Ablauf dieses Zeitraums erneut überprüft werden.</p>
    • Angemessene Wasserzinsen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist in Berücksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes eine Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte zu erlassen mit dem Ziel, die Obergrenze für die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen zu erhöhen. Dabei ist insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung zu tragen. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen und das Wasserzinsmaximum nach Ablauf dieses Zeitraums erneut überprüft werden.</p>
    • Angemessene Wasserzinsen

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