Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz

ShortId
08.446
Id
20080446
Updated
20.02.2026 17:20
Language
de
Title
Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz
AdditionalIndexing
52;Verlängerung des Gesetzes;Subvention;Fonds;Landschaftsschutz
1
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds für naturnahe Kulturlandschaften gegründet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte, die ganz bewusst ein "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte "überall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer natürlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, möglichst unbürokratischen finanziellen Unterstützung bedarf".</p><p>Investitionen in die schöne Schweiz auslösen</p><p>Seit seiner Gründung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterstützt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Schönheit der Schweizer Landschaft auslösen können (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe für innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:</p><p>- für ökologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino; </p><p>- für den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg; </p><p>- für die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, Wässermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen; </p><p>- für Hochstamm-Obstgärten, neue Alleen und Baumreihen; </p><p>- für renaturierte Bäche und renovierte Steinplatten- und Schindeldächer;</p><p>- für den Aufbau von Naturparkprojekten, für Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungsökologie und für den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet. </p><p>Das von der OECD gelobte Werk weiterführen</p><p>Das Parlament hat den FLS 1991 zunächst auf zehn Jahre befristet und dafür 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es für den Fall, dass sich der FLS bewähren sollte, ausdrücklich "eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung" angekündigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterführung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgenössischen Räte weitere 50 Millionen Franken und eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltprüfbericht der OECD für die Schweiz positiv gewürdigt worden.</p><p>Erfreuliche Eigeninitiativen unterstützen</p><p>In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der "ausserordentlich positiven Erfahrungen" hatte der Bundesrat eine Weiterführung des FLS schon 1998 als "gerechtfertigt" bezeichnet. Zehn Jahre später beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erhöhter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin nötig und unterstützungsbedürftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor fördern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe. </p><p>Dem Verfassungsauftrag nachleben</p><p>Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz künftig für mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich "kaum Reformpotenziale erkennbar" sind. Mit einer erneuten Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verstärkt nachleben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Pflege der Kulturlandschaften. </p><p>Ein Zeichen für die Biodiversität setzen</p><p>Mit der Erneuerung des FLS lässt sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversität (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielfältiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS fördert, vergrössert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich lässt sich mit der Weiterführung des FLS als "Jubiläumsstiftung" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubiläum des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>
  • Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds für naturnahe Kulturlandschaften gegründet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte, die ganz bewusst ein "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte "überall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer natürlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, möglichst unbürokratischen finanziellen Unterstützung bedarf".</p><p>Investitionen in die schöne Schweiz auslösen</p><p>Seit seiner Gründung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterstützt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Schönheit der Schweizer Landschaft auslösen können (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe für innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:</p><p>- für ökologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino; </p><p>- für den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg; </p><p>- für die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, Wässermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen; </p><p>- für Hochstamm-Obstgärten, neue Alleen und Baumreihen; </p><p>- für renaturierte Bäche und renovierte Steinplatten- und Schindeldächer;</p><p>- für den Aufbau von Naturparkprojekten, für Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungsökologie und für den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet. </p><p>Das von der OECD gelobte Werk weiterführen</p><p>Das Parlament hat den FLS 1991 zunächst auf zehn Jahre befristet und dafür 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es für den Fall, dass sich der FLS bewähren sollte, ausdrücklich "eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung" angekündigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterführung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgenössischen Räte weitere 50 Millionen Franken und eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltprüfbericht der OECD für die Schweiz positiv gewürdigt worden.</p><p>Erfreuliche Eigeninitiativen unterstützen</p><p>In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der "ausserordentlich positiven Erfahrungen" hatte der Bundesrat eine Weiterführung des FLS schon 1998 als "gerechtfertigt" bezeichnet. Zehn Jahre später beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erhöhter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin nötig und unterstützungsbedürftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor fördern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe. </p><p>Dem Verfassungsauftrag nachleben</p><p>Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz künftig für mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich "kaum Reformpotenziale erkennbar" sind. Mit einer erneuten Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verstärkt nachleben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Pflege der Kulturlandschaften. </p><p>Ein Zeichen für die Biodiversität setzen</p><p>Mit der Erneuerung des FLS lässt sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversität (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielfältiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS fördert, vergrössert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich lässt sich mit der Weiterführung des FLS als "Jubiläumsstiftung" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubiläum des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>
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  • Index
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    Texts
    • <p>Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds für naturnahe Kulturlandschaften gegründet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte, die ganz bewusst ein "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte "überall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer natürlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, möglichst unbürokratischen finanziellen Unterstützung bedarf".</p><p>Investitionen in die schöne Schweiz auslösen</p><p>Seit seiner Gründung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterstützt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Schönheit der Schweizer Landschaft auslösen können (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe für innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:</p><p>- für ökologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino; </p><p>- für den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg; </p><p>- für die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, Wässermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen; </p><p>- für Hochstamm-Obstgärten, neue Alleen und Baumreihen; </p><p>- für renaturierte Bäche und renovierte Steinplatten- und Schindeldächer;</p><p>- für den Aufbau von Naturparkprojekten, für Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungsökologie und für den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet. </p><p>Das von der OECD gelobte Werk weiterführen</p><p>Das Parlament hat den FLS 1991 zunächst auf zehn Jahre befristet und dafür 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es für den Fall, dass sich der FLS bewähren sollte, ausdrücklich "eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung" angekündigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterführung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgenössischen Räte weitere 50 Millionen Franken und eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltprüfbericht der OECD für die Schweiz positiv gewürdigt worden.</p><p>Erfreuliche Eigeninitiativen unterstützen</p><p>In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der "ausserordentlich positiven Erfahrungen" hatte der Bundesrat eine Weiterführung des FLS schon 1998 als "gerechtfertigt" bezeichnet. Zehn Jahre später beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erhöhter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin nötig und unterstützungsbedürftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor fördern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe. </p><p>Dem Verfassungsauftrag nachleben</p><p>Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz künftig für mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich "kaum Reformpotenziale erkennbar" sind. Mit einer erneuten Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verstärkt nachleben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Pflege der Kulturlandschaften. </p><p>Ein Zeichen für die Biodiversität setzen</p><p>Mit der Erneuerung des FLS lässt sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversität (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielfältiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS fördert, vergrössert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich lässt sich mit der Weiterführung des FLS als "Jubiläumsstiftung" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubiläum des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>
    • Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds für naturnahe Kulturlandschaften gegründet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte, die ganz bewusst ein "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte "überall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer natürlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, möglichst unbürokratischen finanziellen Unterstützung bedarf".</p><p>Investitionen in die schöne Schweiz auslösen</p><p>Seit seiner Gründung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterstützt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Schönheit der Schweizer Landschaft auslösen können (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe für innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:</p><p>- für ökologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino; </p><p>- für den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg; </p><p>- für die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, Wässermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen; </p><p>- für Hochstamm-Obstgärten, neue Alleen und Baumreihen; </p><p>- für renaturierte Bäche und renovierte Steinplatten- und Schindeldächer;</p><p>- für den Aufbau von Naturparkprojekten, für Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungsökologie und für den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet. </p><p>Das von der OECD gelobte Werk weiterführen</p><p>Das Parlament hat den FLS 1991 zunächst auf zehn Jahre befristet und dafür 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es für den Fall, dass sich der FLS bewähren sollte, ausdrücklich "eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung" angekündigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterführung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgenössischen Räte weitere 50 Millionen Franken und eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltprüfbericht der OECD für die Schweiz positiv gewürdigt worden.</p><p>Erfreuliche Eigeninitiativen unterstützen</p><p>In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der "ausserordentlich positiven Erfahrungen" hatte der Bundesrat eine Weiterführung des FLS schon 1998 als "gerechtfertigt" bezeichnet. Zehn Jahre später beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erhöhter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin nötig und unterstützungsbedürftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor fördern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe. </p><p>Dem Verfassungsauftrag nachleben</p><p>Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz künftig für mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich "kaum Reformpotenziale erkennbar" sind. Mit einer erneuten Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verstärkt nachleben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Pflege der Kulturlandschaften. </p><p>Ein Zeichen für die Biodiversität setzen</p><p>Mit der Erneuerung des FLS lässt sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversität (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielfältiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS fördert, vergrössert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich lässt sich mit der Weiterführung des FLS als "Jubiläumsstiftung" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubiläum des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>
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