Volkswahl des Bundesrates
- ShortId
-
08.453
- Id
-
20080453
- Updated
-
10.04.2024 17:24
- Language
-
de
- Title
-
Volkswahl des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesratswahl;Volkswahl;Wahl der Exekutive
- 1
-
- L05K0801030201, Bundesratswahl
- L05K0801030309, Volkswahl
- L04K08010302, Wahl der Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das aktuelle Verfahren bei der Wahl des Bundesrates durch ein "Wahlmännergremium" widerspricht unseren demokratischen Traditionen in den Kantonen und Gemeinden, in denen das Volk direkt seine Vertreterinnen und Vertreter in die Exekutive wählt.</p><p>Im Schweizer Regierungssystem, einem für Europa atypischen System, besteht die Exekutive aus einer Gruppe von Personen mit verschiedenen politischen Ausrichtungen, die keinem bestimmten Legislaturprogramm verpflichtet werden, und die Regierungsmitglieder werden einzeln durch eine geheime Abstimmung gewählt. Dieses System widerspiegelt auf eindrückliche Weise eine Politik, in der es an Visionen und an einer klaren Richtung fehlt.</p><p>Da ein Programm und damit eine ganzheitliche Vision fehlen, ziehen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihre Departemente zurück und geben sich damit zufrieden, ihre Arbeit nur in ihrem Bereich zu verrichten. Daher bleibt die Regierung schwach neben einer Verwaltung, der sie die langfristige Planung der Politik überlassen muss.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen Verfassungsänderungen vorgenommen werden, damit die Landesregierung durch das Volk gewählt werden kann.</p><p>Die neue Regierung kann auf folgende zwei Arten und in der folgenden Zusammensetzung gewählt werden:</p><p>A. Listenwahl nach dem Majorzsystem:</p><p>- Majorzwahl mit zwei Wahlgängen für eine Amtsdauer von vier Jahren, jeweils einen Monat nach den Parlamentswahlen;</p><p>- Einführung einer Quote für Bundesrätinnen und Bundesräte aus der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz;</p><p>- Einführung einer Geschlechterquote (mindestens 40 Prozent);</p><p>- Transparenz, Kontrolle und Begrenzung der Mittel für die Kampagnenfinanzierung der Kandidatinnen und Kandidaten und der Listen.</p><p>B. Listenwahl nach dem Proporzsystem:</p><p>- Proporzwahl mit einem Wahlgang für eine Amtsdauer von vier Jahren, jeweils einen Monat nach den Parlamentswahlen;</p><p>- Einführung einer Quote für Bundesrätinnen und Bundesräte aus der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz;</p><p>- Einführung einer Geschlechterquote (mindestens 40 Prozent);</p><p>- Transparenz, Kontrolle und Begrenzung der Mittel für die Kampagnenfinanzierung der Kandidatinnen und Kandidaten und der Listen.</p>
- Volkswahl des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das aktuelle Verfahren bei der Wahl des Bundesrates durch ein "Wahlmännergremium" widerspricht unseren demokratischen Traditionen in den Kantonen und Gemeinden, in denen das Volk direkt seine Vertreterinnen und Vertreter in die Exekutive wählt.</p><p>Im Schweizer Regierungssystem, einem für Europa atypischen System, besteht die Exekutive aus einer Gruppe von Personen mit verschiedenen politischen Ausrichtungen, die keinem bestimmten Legislaturprogramm verpflichtet werden, und die Regierungsmitglieder werden einzeln durch eine geheime Abstimmung gewählt. Dieses System widerspiegelt auf eindrückliche Weise eine Politik, in der es an Visionen und an einer klaren Richtung fehlt.</p><p>Da ein Programm und damit eine ganzheitliche Vision fehlen, ziehen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihre Departemente zurück und geben sich damit zufrieden, ihre Arbeit nur in ihrem Bereich zu verrichten. Daher bleibt die Regierung schwach neben einer Verwaltung, der sie die langfristige Planung der Politik überlassen muss.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen Verfassungsänderungen vorgenommen werden, damit die Landesregierung durch das Volk gewählt werden kann.</p><p>Die neue Regierung kann auf folgende zwei Arten und in der folgenden Zusammensetzung gewählt werden:</p><p>A. Listenwahl nach dem Majorzsystem:</p><p>- Majorzwahl mit zwei Wahlgängen für eine Amtsdauer von vier Jahren, jeweils einen Monat nach den Parlamentswahlen;</p><p>- Einführung einer Quote für Bundesrätinnen und Bundesräte aus der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz;</p><p>- Einführung einer Geschlechterquote (mindestens 40 Prozent);</p><p>- Transparenz, Kontrolle und Begrenzung der Mittel für die Kampagnenfinanzierung der Kandidatinnen und Kandidaten und der Listen.</p><p>B. Listenwahl nach dem Proporzsystem:</p><p>- Proporzwahl mit einem Wahlgang für eine Amtsdauer von vier Jahren, jeweils einen Monat nach den Parlamentswahlen;</p><p>- Einführung einer Quote für Bundesrätinnen und Bundesräte aus der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz;</p><p>- Einführung einer Geschlechterquote (mindestens 40 Prozent);</p><p>- Transparenz, Kontrolle und Begrenzung der Mittel für die Kampagnenfinanzierung der Kandidatinnen und Kandidaten und der Listen.</p>
- Volkswahl des Bundesrates
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