Anonyme Geburt. Schutz des Lebens
- ShortId
-
08.454
- Id
-
20080454
- Updated
-
10.04.2024 17:39
- Language
-
de
- Title
-
Anonyme Geburt. Schutz des Lebens
- AdditionalIndexing
-
28;Geburt;Meldepflicht;Abstammung;Verzeichnis
- 1
-
- L06K010703040102, Geburt
- L04K01030101, Abstammung
- L04K02020702, Verzeichnis
- L06K120102010102, Meldepflicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Spital Einsiedeln (beispielsweise) ist im Sommer 2008 bereits das vierte Kind in das sogenannte Babyfenster gelegt worden. Damit sind die Erwartungen der Verantwortlichen übertroffen, die bei der Einrichtung des Babyfensters im Jahre 2002 mit einem Kind pro fünf Jahre gerechnet haben. Mit dem Babyfenster wird ein willkommener, wichtiger Beitrag zum Schutz des Lebens geleistet. Alleine das Wissen um die Existenz eines Babyfensters kann schon vor der Geburt hilfreich sein.</p><p>Allerdings ist die rechtliche Behandlung des Babyfensters (und ähnlicher Einrichtungen) nicht restlos klar, und vor allem ist das Problem der fehlenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen nicht geregelt. Bildlich gesprochen: Das Babyfenster soll nicht mehr nur an der Mauer, sondern auch im Spitalinnern installiert werden.</p><p>Die rechtliche Regelung der anonymen Geburt soll ermöglichen, klare Verhältnisse für eine spätere Herkunftsforschung (namentlich Forschung nach der Mutter) zu schaffen, z. B. durch die Errichtung einer zentralen Datenbank für anonyme Geburten. Die diesbezüglichen Rechte des Kindes sollen bestmöglich gewahrt werden.</p><p>Ausserdem können auf diese Weise die Mütter, die sich in einer Notsituation befinden, besser unterstützt werden, um Zukunftsperspektiven für ihr Kind und sich selber zu entwickeln.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die sogenannte anonyme Geburt ausnahmsweise möglich ist, also die Geburt:</p><p>- ohne Bekanntgabe der Identität der Mutter durch diese selbst;</p><p>- ohne Meldepflicht und ohne Melderecht der beteiligten Personen;</p><p>- bei der die Möglichkeit offen bleibt, dem Kind die Identität der Mutter zu einem späteren Zeitpunkt und mit ihrem Einverständnis bekanntzugeben, wodurch den diesbezüglichen Kindesrechten (UN-Kinderkonvention, verfassungsmässiges Recht auf Kenntnis der Abstammung) möglichst weitgehend Rechnung getragen wird;</p><p>- unter Inanspruchnahme der medizinischen Hilfeleistungen wie im Falle einer nichtanonymen Geburt.</p>
- Anonyme Geburt. Schutz des Lebens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Spital Einsiedeln (beispielsweise) ist im Sommer 2008 bereits das vierte Kind in das sogenannte Babyfenster gelegt worden. Damit sind die Erwartungen der Verantwortlichen übertroffen, die bei der Einrichtung des Babyfensters im Jahre 2002 mit einem Kind pro fünf Jahre gerechnet haben. Mit dem Babyfenster wird ein willkommener, wichtiger Beitrag zum Schutz des Lebens geleistet. Alleine das Wissen um die Existenz eines Babyfensters kann schon vor der Geburt hilfreich sein.</p><p>Allerdings ist die rechtliche Behandlung des Babyfensters (und ähnlicher Einrichtungen) nicht restlos klar, und vor allem ist das Problem der fehlenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen nicht geregelt. Bildlich gesprochen: Das Babyfenster soll nicht mehr nur an der Mauer, sondern auch im Spitalinnern installiert werden.</p><p>Die rechtliche Regelung der anonymen Geburt soll ermöglichen, klare Verhältnisse für eine spätere Herkunftsforschung (namentlich Forschung nach der Mutter) zu schaffen, z. B. durch die Errichtung einer zentralen Datenbank für anonyme Geburten. Die diesbezüglichen Rechte des Kindes sollen bestmöglich gewahrt werden.</p><p>Ausserdem können auf diese Weise die Mütter, die sich in einer Notsituation befinden, besser unterstützt werden, um Zukunftsperspektiven für ihr Kind und sich selber zu entwickeln.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die sogenannte anonyme Geburt ausnahmsweise möglich ist, also die Geburt:</p><p>- ohne Bekanntgabe der Identität der Mutter durch diese selbst;</p><p>- ohne Meldepflicht und ohne Melderecht der beteiligten Personen;</p><p>- bei der die Möglichkeit offen bleibt, dem Kind die Identität der Mutter zu einem späteren Zeitpunkt und mit ihrem Einverständnis bekanntzugeben, wodurch den diesbezüglichen Kindesrechten (UN-Kinderkonvention, verfassungsmässiges Recht auf Kenntnis der Abstammung) möglichst weitgehend Rechnung getragen wird;</p><p>- unter Inanspruchnahme der medizinischen Hilfeleistungen wie im Falle einer nichtanonymen Geburt.</p>
- Anonyme Geburt. Schutz des Lebens
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