Keine Radio- und TV-Gebühren für Internet und Handy
- ShortId
-
08.456
- Id
-
20080456
- Updated
-
10.04.2024 19:24
- Language
-
de
- Title
-
Keine Radio- und TV-Gebühren für Internet und Handy
- AdditionalIndexing
-
34;Computer;Radio- und Fernsehgebühren;Mobiltelefon;Internet
- 1
-
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L05K1202020105, Internet
- L04K12030201, Computer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation, ab dem 1. September 2009 auch für den Radio- und Fernsehempfang via Handy und Internet Gebühren zu erheben, ist unbefriedigend: Damit werden die Empfangsgebühren faktisch zu Steuern. Der Umfang der Zwangsgebühren nimmt stetig zu: Die Höhe der Gebühren steigt an, und der Kreis der Gebührenpflichtigen wird ständig ausgeweitet. Es steht jedoch in diametralem Widerspruch zur freien Demokratie und zur Medienfreiheit, dass der Staat Radio- und Fernsehsender mit Erträgen aus Zwangsabgaben subventioniert bzw. finanziert.</p><p>Die Gebührenpflicht für den Radio- und Fernsehempfang via Internet und Handy kann nicht einfach mit dem Schlagwort "Gleichbehandlung" erklärt werden: Während ein Radio- oder TV-Gerät mit dem Ziel des Empfangs von solchen Programmen erworben wird, ist dies bei einem Computer oder einem Handy gerade nicht der Fall. Aus diesem Grund ist die Gebührenpflicht für den Radio- und TV-Empfang via Internet und Handy umgehend aufzuheben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 68 Abs. 1</p><p>Wer ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät (Empfangsgerät) zum Betrieb bereithält oder betreibt, muss eine Empfangsgebühr bezahlen. Die Gebührenpflicht bezieht sich auf Geräte, deren Zweckbestimmung im Programmempfang liegt. Nicht gebührenpflichtig sind insbesondere multifunktionale Geräte (z. B. der Empfang via Internet und Handy).</p>
- Keine Radio- und TV-Gebühren für Internet und Handy
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation, ab dem 1. September 2009 auch für den Radio- und Fernsehempfang via Handy und Internet Gebühren zu erheben, ist unbefriedigend: Damit werden die Empfangsgebühren faktisch zu Steuern. Der Umfang der Zwangsgebühren nimmt stetig zu: Die Höhe der Gebühren steigt an, und der Kreis der Gebührenpflichtigen wird ständig ausgeweitet. Es steht jedoch in diametralem Widerspruch zur freien Demokratie und zur Medienfreiheit, dass der Staat Radio- und Fernsehsender mit Erträgen aus Zwangsabgaben subventioniert bzw. finanziert.</p><p>Die Gebührenpflicht für den Radio- und Fernsehempfang via Internet und Handy kann nicht einfach mit dem Schlagwort "Gleichbehandlung" erklärt werden: Während ein Radio- oder TV-Gerät mit dem Ziel des Empfangs von solchen Programmen erworben wird, ist dies bei einem Computer oder einem Handy gerade nicht der Fall. Aus diesem Grund ist die Gebührenpflicht für den Radio- und TV-Empfang via Internet und Handy umgehend aufzuheben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sei wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 68 Abs. 1</p><p>Wer ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät (Empfangsgerät) zum Betrieb bereithält oder betreibt, muss eine Empfangsgebühr bezahlen. Die Gebührenpflicht bezieht sich auf Geräte, deren Zweckbestimmung im Programmempfang liegt. Nicht gebührenpflichtig sind insbesondere multifunktionale Geräte (z. B. der Empfang via Internet und Handy).</p>
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