Ernährungssouveränität
- ShortId
-
08.457
- Id
-
20080457
- Updated
-
10.04.2024 14:06
- Language
-
de
- Title
-
Ernährungssouveränität
- AdditionalIndexing
-
55;Agrarrecht;Nahrungsbedarf;Landesversorgung;Ernährungspolitik;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Gesetz;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- L04K01050603, Ernährungspolitik
- L05K0402010402, Landesversorgung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L04K01050608, Nahrungsbedarf
- L05K1401030203, Agrarrecht
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Jüngst haben mehrere Ereignisse auf der ganzen Welt aufgezeigt, welche Gefahren eine nicht antizipierte Knappheit an Grundnahrungsmitteln politisch, wirtschaftlich und sozial mit sich bringen kann. In Regionen, in denen man es nie erwartet hätte, sind plötzlich Versorgungsengpässe entstanden. Einige traditionelle Exportländer waren nicht mehr in der Lage, die zunehmende einheimische Nachfrage zu decken. Sie gaben deshalb der Versorgung der eigenen Bevölkerung Priorität und ergriffen protektionistische Massnahmen. Verschiedene klimatische Ereignisse haben die Situation zusätzlich verschärft, was zu einer Preisexplosion bei den agrarischen Rohstoffen führte. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine ausreichende Inlandproduktion und somit die Ernährungssouveränität sicherzustellen, um auf diese Gefahren reagieren zu können. Es ist notwendig, eine stabile und diversifizierte landwirtschaftliche Produktion aufrechtzuerhalten, damit jederzeit eine zufriedenstellende Nahrungsmittelversorgung in unserem Land garantiert werden kann. Die Schweiz ist heute schon ein Nettoimporteur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Mehr als 40 Prozent unseres Bedarfs an Nahrungsmitteln werden durch Importe abgedeckt. Eine frühzeitig festgelegte Strategie der Ernährungssouveränität trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz bei. </p><p>Die Verfügbarkeit von Rohstoffen betrifft alle an der Lebensmittelkette Beteiligten. Die Verarbeitungsindustrie muss sich auf eine starke und diversifizierte lokale Produktion abstützen können, um gemeinsam mit den Partnern der Landwirtschaft auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten eingehen zu können. Diese legen immer mehr Wert auf die Herkunft der Produkte. Deshalb dürfen bei der Deklaration der Herkunft keine Abstriche gemacht werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen ihre Wahl der Produkte in vollem Wissen über deren Herkunft treffen können. Geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützte geographische Angaben (GGA) unserer hochwertigen regionalen Produkte sollen nicht nur in der Schweiz bekanntgemacht, sondern auch und vor allem international anerkannt und geschützt werden.</p><p>Die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion ist gefährdet, wenn einzelne Bereiche davon aufgegeben werden müssen. Die Landwirtschaftskrisen in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Leistungsfähigkeit unserer regionalen Produktion zu erhalten. Dabei sollen sowohl agronomische und ökologische als auch energetische Grundregeln eingehalten werden. Die getroffenen Massnahmen müssen den Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen, ihre Tätigkeiten nachhaltig zu planen. Der Boden als wichtiger Produktionsfaktor muss erhalten bleiben - dies sowohl zum Schutz der natürlichen Ressourcen als auch im Hinblick auf die Raumplanung. Die nächste Revision des Raumplanungsgesetzes soll diesem Aspekt Rechnung tragen. Eine diversifizierte und produktive Landwirtschaft in der Schweiz ist eine grundlegende Voraussetzung für die zukünftige Sicherung der Ernährungssouveränität.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 1 Zweck</p><p>Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige, auf den Markt und die Ernährungssouveränität ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:</p><p>Bst. a</p><p>sicheren Versorgung ...</p><p>...</p><p>Art. 2 Massnahmen des Bundes</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund trifft namentlich folgende Massnahmen:</p><p>...</p><p>Bst. abis</p><p>Er stellt sicher, dass der Bedarf der Bevölkerung vorwiegend durch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und diversifizierte einheimische Produktion gedeckt wird.</p><p>...</p>
- Ernährungssouveränität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Jüngst haben mehrere Ereignisse auf der ganzen Welt aufgezeigt, welche Gefahren eine nicht antizipierte Knappheit an Grundnahrungsmitteln politisch, wirtschaftlich und sozial mit sich bringen kann. In Regionen, in denen man es nie erwartet hätte, sind plötzlich Versorgungsengpässe entstanden. Einige traditionelle Exportländer waren nicht mehr in der Lage, die zunehmende einheimische Nachfrage zu decken. Sie gaben deshalb der Versorgung der eigenen Bevölkerung Priorität und ergriffen protektionistische Massnahmen. Verschiedene klimatische Ereignisse haben die Situation zusätzlich verschärft, was zu einer Preisexplosion bei den agrarischen Rohstoffen führte. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine ausreichende Inlandproduktion und somit die Ernährungssouveränität sicherzustellen, um auf diese Gefahren reagieren zu können. Es ist notwendig, eine stabile und diversifizierte landwirtschaftliche Produktion aufrechtzuerhalten, damit jederzeit eine zufriedenstellende Nahrungsmittelversorgung in unserem Land garantiert werden kann. Die Schweiz ist heute schon ein Nettoimporteur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Mehr als 40 Prozent unseres Bedarfs an Nahrungsmitteln werden durch Importe abgedeckt. Eine frühzeitig festgelegte Strategie der Ernährungssouveränität trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz bei. </p><p>Die Verfügbarkeit von Rohstoffen betrifft alle an der Lebensmittelkette Beteiligten. Die Verarbeitungsindustrie muss sich auf eine starke und diversifizierte lokale Produktion abstützen können, um gemeinsam mit den Partnern der Landwirtschaft auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten eingehen zu können. Diese legen immer mehr Wert auf die Herkunft der Produkte. Deshalb dürfen bei der Deklaration der Herkunft keine Abstriche gemacht werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen ihre Wahl der Produkte in vollem Wissen über deren Herkunft treffen können. Geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützte geographische Angaben (GGA) unserer hochwertigen regionalen Produkte sollen nicht nur in der Schweiz bekanntgemacht, sondern auch und vor allem international anerkannt und geschützt werden.</p><p>Die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion ist gefährdet, wenn einzelne Bereiche davon aufgegeben werden müssen. Die Landwirtschaftskrisen in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Leistungsfähigkeit unserer regionalen Produktion zu erhalten. Dabei sollen sowohl agronomische und ökologische als auch energetische Grundregeln eingehalten werden. Die getroffenen Massnahmen müssen den Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen, ihre Tätigkeiten nachhaltig zu planen. Der Boden als wichtiger Produktionsfaktor muss erhalten bleiben - dies sowohl zum Schutz der natürlichen Ressourcen als auch im Hinblick auf die Raumplanung. Die nächste Revision des Raumplanungsgesetzes soll diesem Aspekt Rechnung tragen. Eine diversifizierte und produktive Landwirtschaft in der Schweiz ist eine grundlegende Voraussetzung für die zukünftige Sicherung der Ernährungssouveränität.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 1 Zweck</p><p>Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige, auf den Markt und die Ernährungssouveränität ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:</p><p>Bst. a</p><p>sicheren Versorgung ...</p><p>...</p><p>Art. 2 Massnahmen des Bundes</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund trifft namentlich folgende Massnahmen:</p><p>...</p><p>Bst. abis</p><p>Er stellt sicher, dass der Bedarf der Bevölkerung vorwiegend durch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und diversifizierte einheimische Produktion gedeckt wird.</p><p>...</p>
- Ernährungssouveränität
Back to List