Aufteilung der Energiemehrkosten bei schlecht isolierten Mietwohnungen auf Mieter und Vermieter
- ShortId
-
08.459
- Id
-
20080459
- Updated
-
10.04.2024 16:58
- Language
-
de
- Title
-
Aufteilung der Energiemehrkosten bei schlecht isolierten Mietwohnungen auf Mieter und Vermieter
- AdditionalIndexing
-
2846;66;Mehrfamilienhaus;energetische Sanierung von Gebäuden;Heizkosten;Mietwohnung;Mietrecht;Mieter/in;Schalldämmung an Gebäuden;Immobilieneigentum
- 1
-
- L04K01020108, Mietwohnung
- L04K01020107, Mietrecht
- L05K0102010401, Heizkosten
- L05K0102010404, Mieter/in
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L04K01020105, Mehrfamilienhaus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt schreibt im Bericht "Klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich", dass das Gebäudesanierungsprogramm der Stiftung Klimarappen einen direkten und relevanten Beitrag zu den CO2-Reduktionen im Gebäudebereich leistet. Bisherige Resultate zeigen jedoch, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden. Mit einer teuren Werbekampagne von über einer Million Franken möchte man dagegen aufkommen. </p><p>Die schlechte Ausnutzung der Fördermittel erstaunt nicht, werden doch die meisten Bauten in der Schweiz von Mieterinnen und Mietern bewohnt. Insbesondere schlecht isolierte Mehrfamilienhäuser aus den Sechzigerjahren sind beinahe ausschliesslich fremdvermietet. Die Heizkosten werden von den Mieterinnen und Mietern bezahlt. Bei einer schlecht isolierten Gebäudehülle haben diese und nicht der Hausbesitzer die Mehrkosten zu bezahlen. Für die Hausbesitzenden besteht somit wenig Anreiz, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren. Denn die Verteuerung der Energiekosten wird voll und ganz auf die Mietenden abgewälzt. Da eine Gebäudeisolation Sache des Hauseigentümers ist, sind den Mietenden die Hände gebunden, und sie können wenig zu einer besseren Ökobilanz und tieferen Heizkosten beitragen. </p><p>Ein ausgetrockneter Wohnungsmarkt in vielen Gebieten der Schweiz erschwert es zudem den Mieterinnen und Mietern, eine gut isolierte Wohnung zu finden. Damit klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich umgesetzt werden, muss der Anreiz für die Hausbesitzenden erhöht werden. Werden sie für das Versäumnis der Wärmesanierung zur Kasse gebeten, wird dies innert kurzer Zeit zu einem Umdenken führen. </p><p>Mit diesem Anreizmodell wird eine Gebäudeisolation auch für Hausbesitzende, welche nicht im eigenen Haus wohnen, attraktiv, und dem Energiesparen und dem Klimaschutz kann Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden volkswirtschaftlich interessante Investitionen ausgelöst, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation führen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Mietrecht soll dahingehend geändert werden, dass die Mehrkosten des Energieverbrauchs einer schlecht isolierten Liegenschaft im Vergleich zu einem Gebäude mit mindestens Minergie-Standard 2009 (gerechnet bei einer Raumtemperatur von rund 20 Grad) zu gleichen Teilen zwischen Mietenden und Liegenschaftsbesitzenden aufgeteilt werden.</p>
- Aufteilung der Energiemehrkosten bei schlecht isolierten Mietwohnungen auf Mieter und Vermieter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt schreibt im Bericht "Klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich", dass das Gebäudesanierungsprogramm der Stiftung Klimarappen einen direkten und relevanten Beitrag zu den CO2-Reduktionen im Gebäudebereich leistet. Bisherige Resultate zeigen jedoch, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden. Mit einer teuren Werbekampagne von über einer Million Franken möchte man dagegen aufkommen. </p><p>Die schlechte Ausnutzung der Fördermittel erstaunt nicht, werden doch die meisten Bauten in der Schweiz von Mieterinnen und Mietern bewohnt. Insbesondere schlecht isolierte Mehrfamilienhäuser aus den Sechzigerjahren sind beinahe ausschliesslich fremdvermietet. Die Heizkosten werden von den Mieterinnen und Mietern bezahlt. Bei einer schlecht isolierten Gebäudehülle haben diese und nicht der Hausbesitzer die Mehrkosten zu bezahlen. Für die Hausbesitzenden besteht somit wenig Anreiz, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren. Denn die Verteuerung der Energiekosten wird voll und ganz auf die Mietenden abgewälzt. Da eine Gebäudeisolation Sache des Hauseigentümers ist, sind den Mietenden die Hände gebunden, und sie können wenig zu einer besseren Ökobilanz und tieferen Heizkosten beitragen. </p><p>Ein ausgetrockneter Wohnungsmarkt in vielen Gebieten der Schweiz erschwert es zudem den Mieterinnen und Mietern, eine gut isolierte Wohnung zu finden. Damit klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich umgesetzt werden, muss der Anreiz für die Hausbesitzenden erhöht werden. Werden sie für das Versäumnis der Wärmesanierung zur Kasse gebeten, wird dies innert kurzer Zeit zu einem Umdenken führen. </p><p>Mit diesem Anreizmodell wird eine Gebäudeisolation auch für Hausbesitzende, welche nicht im eigenen Haus wohnen, attraktiv, und dem Energiesparen und dem Klimaschutz kann Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden volkswirtschaftlich interessante Investitionen ausgelöst, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation führen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Mietrecht soll dahingehend geändert werden, dass die Mehrkosten des Energieverbrauchs einer schlecht isolierten Liegenschaft im Vergleich zu einem Gebäude mit mindestens Minergie-Standard 2009 (gerechnet bei einer Raumtemperatur von rund 20 Grad) zu gleichen Teilen zwischen Mietenden und Liegenschaftsbesitzenden aufgeteilt werden.</p>
- Aufteilung der Energiemehrkosten bei schlecht isolierten Mietwohnungen auf Mieter und Vermieter
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