Sofortmassnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern
- ShortId
-
08.461
- Id
-
20080461
- Updated
-
10.04.2024 18:54
- Language
-
de
- Title
-
Sofortmassnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Familienzulage;Familienbesteuerung;Steuersenkung;Kinderbetreuung;Kosten des Schulbesuchs;Stipendium
- 1
-
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
- L04K13010208, Stipendium
- L04K01040108, Familienzulage
- L04K11070307, Steuersenkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit dem Scheitern des Steuerpakets lassen Vorschläge zur steuerlichen Entlastung von Familien auf sich warten. Doch diese Entlastung ist angesichts des Kaufkraftverlustes von Familien mit Kindern überfällig. Da eine Systemdiskussion zurzeit aussichtslos erscheint, sind die Familien im Rahmen des bestehenden Systems zügig zu entlasten. </p><p>Erstens sind die zum Teil sehr hohen berufsbedingten Betreuungskosten (= Gewinnungskosten) steuerlich zu berücksichtigen. Um die Wahlfreiheit der Familien zu gewährleisten, sind zudem auch Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selber oder unentgeltlich sicherstellen, zu entlasten. </p><p>Zweitens ist den hohen Ausbildungskosten für Jugendliche und junge Erwachsene, die für viele Familien eine massive Belastung darstellen, Rechnung zu tragen. Verschiedene Kantone kannten bis 1999 (Einführung des StHG) einen Ausbildungsabzug, der sich sehr bewährt hat. </p><p>Drittens sind die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern zu befreien. Denn die steuerlichen Folgen, die heute mit der Auszahlung der Kinderzulagen verbunden sind, sind für viele Familien unfair.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist mittels folgender Sofortmassnahmen im Rahmen des DBG und StHG sofort umzusetzen (Inkrafttreten spätestens auf den 1. Januar 2010): </p><p>1. Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges</p><p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p>a. die effektiv anfallenden Kosten für berufsbedingte familienergänzende Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, von den Einkünften abgezogen werden können. Dieser Abzug kann geltend gemacht werden:</p><p>- von Alleinerziehenden; </p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind; </p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p><p>b. Eltern mit Kindern bis 16 Jahren, die ihre Kinder selber betreuen oder unentgeltlich durch Dritte betreuen lassen, einen Pauschalbetrag von 3000 Franken in Abzug bringen können. </p><p>Das StHG ist dahingehend zu ändern, dass die Kantone analoge Abzüge einführen können, wobei die Höhe der Abzüge in der Kompetenz der Kantone liegen soll. </p><p>2. Einführung eines Ausbildungsabzuges </p><p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass Eltern für die von ihnen getragenen Ausbildungskosten (Erstausbildung) ihrer Kinder im Alter von 16 bis 25 Jahren einen Abzug von maximal 10 000 Franken geltend machen können.</p><p>Das StHG ist dahingehend zu ändern, dass die Kantone einen analogen Abzug einführen können, wobei die Höhe des Abzuges in der Kompetenz der Kantone liegen soll. </p><p>3. Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen </p><p>Das DBG und das StHG sind dahingehend zu ändern, dass Kinder- und Ausbildungszulagen von der Besteuerung befreit werden.</p>
- Sofortmassnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem Scheitern des Steuerpakets lassen Vorschläge zur steuerlichen Entlastung von Familien auf sich warten. Doch diese Entlastung ist angesichts des Kaufkraftverlustes von Familien mit Kindern überfällig. Da eine Systemdiskussion zurzeit aussichtslos erscheint, sind die Familien im Rahmen des bestehenden Systems zügig zu entlasten. </p><p>Erstens sind die zum Teil sehr hohen berufsbedingten Betreuungskosten (= Gewinnungskosten) steuerlich zu berücksichtigen. Um die Wahlfreiheit der Familien zu gewährleisten, sind zudem auch Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selber oder unentgeltlich sicherstellen, zu entlasten. </p><p>Zweitens ist den hohen Ausbildungskosten für Jugendliche und junge Erwachsene, die für viele Familien eine massive Belastung darstellen, Rechnung zu tragen. Verschiedene Kantone kannten bis 1999 (Einführung des StHG) einen Ausbildungsabzug, der sich sehr bewährt hat. </p><p>Drittens sind die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern zu befreien. Denn die steuerlichen Folgen, die heute mit der Auszahlung der Kinderzulagen verbunden sind, sind für viele Familien unfair.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist mittels folgender Sofortmassnahmen im Rahmen des DBG und StHG sofort umzusetzen (Inkrafttreten spätestens auf den 1. Januar 2010): </p><p>1. Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges</p><p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass:</p><p>a. die effektiv anfallenden Kosten für berufsbedingte familienergänzende Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, von den Einkünften abgezogen werden können. Dieser Abzug kann geltend gemacht werden:</p><p>- von Alleinerziehenden; </p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind; </p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p><p>b. Eltern mit Kindern bis 16 Jahren, die ihre Kinder selber betreuen oder unentgeltlich durch Dritte betreuen lassen, einen Pauschalbetrag von 3000 Franken in Abzug bringen können. </p><p>Das StHG ist dahingehend zu ändern, dass die Kantone analoge Abzüge einführen können, wobei die Höhe der Abzüge in der Kompetenz der Kantone liegen soll. </p><p>2. Einführung eines Ausbildungsabzuges </p><p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass Eltern für die von ihnen getragenen Ausbildungskosten (Erstausbildung) ihrer Kinder im Alter von 16 bis 25 Jahren einen Abzug von maximal 10 000 Franken geltend machen können.</p><p>Das StHG ist dahingehend zu ändern, dass die Kantone einen analogen Abzug einführen können, wobei die Höhe des Abzuges in der Kompetenz der Kantone liegen soll. </p><p>3. Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen </p><p>Das DBG und das StHG sind dahingehend zu ändern, dass Kinder- und Ausbildungszulagen von der Besteuerung befreit werden.</p>
- Sofortmassnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern
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