Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs

ShortId
08.467
Id
20080467
Updated
10.04.2024 18:51
Language
de
Title
Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs
AdditionalIndexing
10;Rückzug;EU-Beitrittsverhandlung
1
  • L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
  • L04K08010208, Rückzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizer Stimmvolk hat sich mit der Annahme verschiedener bilateraler Abkommen eindeutig und mit aller Konsequenz für den bilateralen Weg zwischen der EU und der Schweiz ausgesprochen. Ein sofortiger Rückzug des Beitrittsgesuchs der Schweiz zur EU ist die logische Folge dieser Volksentscheide. Der Rückzug des Beitrittsgesuchs ist vor der Abstimmung über die bilateralen Verträge versprochen worden. Es ist darüber hinaus ehrlicher und glaubwürdiger, ein Gesuch zurückzuziehen, statt es einfach ruhen zu lassen, umso mehr, als damit auch den Gremien der EU klar wäre, dass sich die Schweiz für den bilateralen Weg und gegen einen Beitritt entschieden hat. Ein Zurückziehen des Gesuchs bedeutet die Rückkehr zu einer für die Stimmberechtigten nachvollziehbaren Aussenpolitik. Denn es wird von der Stimmbevölkerung nicht verstanden, wenn das Gesuch in Brüssel bleibt und gleichzeitig der bilaterale Weg beschritten wird.</p><p>Ein Rückzug wird in der EU kaum zu Irritationen führen, weil mit einem Beitritt der Schweiz bis auf weiteres nicht zu rechnen ist. Die Liste der gravierenden Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur krisengeschüttelten EU mit ihren völlig unklaren Zukunftsperspektiven ist lang: der massive Abbau unserer einzigartigen Volks- und Freiheitsrechte, die Preisgabe der schweizerischen Neutralität, der Verlust der wirtschaftspolitischen Handlungsfreiheit, die Verdoppelung der Mehrwertsteuer, die Transferierung von Milliardenzahlungen an die Europäische Zentralbank in Frankfurt und von überproportional hohen Beitragszahlungen an die EU, der Verlust der Währungsautonomie, die enorme Zinsbelastung sowie der massive Anstieg der Arbeitslosigkeit. All diese Faktoren würden zu einem gravierenden Freiheits- und Wohlstandsverlust führen. Der Bundesrat muss sich ausschliesslich auf den bilateralen Weg konzentrieren, aber nur dort, wo dies im Landesinteresse ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesuch des Bundesrates vom 26. Mai 1992 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (Beitrittsgesuch) wird zurückgezogen.</p>
  • Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizer Stimmvolk hat sich mit der Annahme verschiedener bilateraler Abkommen eindeutig und mit aller Konsequenz für den bilateralen Weg zwischen der EU und der Schweiz ausgesprochen. Ein sofortiger Rückzug des Beitrittsgesuchs der Schweiz zur EU ist die logische Folge dieser Volksentscheide. Der Rückzug des Beitrittsgesuchs ist vor der Abstimmung über die bilateralen Verträge versprochen worden. Es ist darüber hinaus ehrlicher und glaubwürdiger, ein Gesuch zurückzuziehen, statt es einfach ruhen zu lassen, umso mehr, als damit auch den Gremien der EU klar wäre, dass sich die Schweiz für den bilateralen Weg und gegen einen Beitritt entschieden hat. Ein Zurückziehen des Gesuchs bedeutet die Rückkehr zu einer für die Stimmberechtigten nachvollziehbaren Aussenpolitik. Denn es wird von der Stimmbevölkerung nicht verstanden, wenn das Gesuch in Brüssel bleibt und gleichzeitig der bilaterale Weg beschritten wird.</p><p>Ein Rückzug wird in der EU kaum zu Irritationen führen, weil mit einem Beitritt der Schweiz bis auf weiteres nicht zu rechnen ist. Die Liste der gravierenden Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur krisengeschüttelten EU mit ihren völlig unklaren Zukunftsperspektiven ist lang: der massive Abbau unserer einzigartigen Volks- und Freiheitsrechte, die Preisgabe der schweizerischen Neutralität, der Verlust der wirtschaftspolitischen Handlungsfreiheit, die Verdoppelung der Mehrwertsteuer, die Transferierung von Milliardenzahlungen an die Europäische Zentralbank in Frankfurt und von überproportional hohen Beitragszahlungen an die EU, der Verlust der Währungsautonomie, die enorme Zinsbelastung sowie der massive Anstieg der Arbeitslosigkeit. All diese Faktoren würden zu einem gravierenden Freiheits- und Wohlstandsverlust führen. Der Bundesrat muss sich ausschliesslich auf den bilateralen Weg konzentrieren, aber nur dort, wo dies im Landesinteresse ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesuch des Bundesrates vom 26. Mai 1992 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (Beitrittsgesuch) wird zurückgezogen.</p>
    • Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs

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