Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz

ShortId
08.469
Id
20080469
Updated
10.04.2024 17:11
Language
de
Title
Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;Schweiz;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank;Lagerung
1
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K07010502, Lagerung
  • L04K03010101, Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit ist unbekannt, wo sich das Gold der Schweizer Nationalbank befindet. Der Bevölkerung wird vorenthalten, wo sich sein "Volksvermögen Gold" befindet. Nicht einmal höchste Politikerinnen und Politiker wissen Bescheid. Die damalige Stellungnahme von Bundesrat Villiger, er wisse nicht, wo sich das Gold befinde und er wolle es auch nicht wissen (Frage 03.5038: Schweizer Gold in den USA), muss zu denken geben. Wenn der Goldbestand als Reserve für den Notfall betrachtet wird, so ist es nötig, dass das Gold physisch in der Schweiz gelagert wird. Wenn es - was zum Glück unwahrscheinlich ist - zu einer schweren Krise kommt, muss die Schweiz sicher sein, dass sie in einer Notlage über das Gold verfügen kann. Gold, das ausgeliehen oder anderswo gelagert ist und somit blockiert werden kann, nützt im Krisenfall nichts. Für den Notfall muss vielmehr sichergestellt sein, dass unser Land ungehinderten Zugriff zum Gold hat.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 99 der Bundesverfassung ist mit einem zusätzlichen Absatz mit folgendem Text zu ergänzen:</p><p>Die Goldreserven der Nationalbank werden in der Schweiz gelagert.</p>
  • Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit ist unbekannt, wo sich das Gold der Schweizer Nationalbank befindet. Der Bevölkerung wird vorenthalten, wo sich sein "Volksvermögen Gold" befindet. Nicht einmal höchste Politikerinnen und Politiker wissen Bescheid. Die damalige Stellungnahme von Bundesrat Villiger, er wisse nicht, wo sich das Gold befinde und er wolle es auch nicht wissen (Frage 03.5038: Schweizer Gold in den USA), muss zu denken geben. Wenn der Goldbestand als Reserve für den Notfall betrachtet wird, so ist es nötig, dass das Gold physisch in der Schweiz gelagert wird. Wenn es - was zum Glück unwahrscheinlich ist - zu einer schweren Krise kommt, muss die Schweiz sicher sein, dass sie in einer Notlage über das Gold verfügen kann. Gold, das ausgeliehen oder anderswo gelagert ist und somit blockiert werden kann, nützt im Krisenfall nichts. Für den Notfall muss vielmehr sichergestellt sein, dass unser Land ungehinderten Zugriff zum Gold hat.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 99 der Bundesverfassung ist mit einem zusätzlichen Absatz mit folgendem Text zu ergänzen:</p><p>Die Goldreserven der Nationalbank werden in der Schweiz gelagert.</p>
    • Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz

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