Kein weiterer Verzehr von AHV-Renten durch die Missstände in der Invalidenversicherung
- ShortId
-
08.475
- Id
-
20080475
- Updated
-
10.04.2024 13:02
- Language
-
de
- Title
-
Kein weiterer Verzehr von AHV-Renten durch die Missstände in der Invalidenversicherung
- AdditionalIndexing
-
28;Invalidenversicherung;AHV;Fonds;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K0104010101, AHV
- L04K11090203, Fonds
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- L03K110803, Staatsverschuldung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Missstände in der Invalidenversicherung sind trotz 5. IV-Revision noch immer massiv. Pro Jahr schreibt die IV weiterhin ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken, und die Gesamtschuld der IV beträgt aktuell rund 12 Milliarden Franken. Diese 12 Milliarden Franken, plus 1,5 Milliarden Franken pro Jahr in den nächsten Jahren, nimmt die IV ohne Gesetzesgrundlage bei den Guthaben der AHV-Rentner. Dies darf nicht länger sein. Als Sofortmassnahme fordern wir daher, dass der Bund zumindest die Verzinsung der bisherigen Schulden sowie allfällige IV-Neuschulden dem ordentlichen Bundeshaushalt überträgt und dies über Einsparungen bei anderen Positionen in der Staatsrechnung kompensiert. So ist es möglich, dass die AHV nicht stärker belastet wird, die 6. IV-Revision ohne eine Erhöhung der Zwangsabgaben an die Hand genommen werden kann und für die Steuerzahler keine Zusatzbelastung entsteht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass der Bund die Verzinsung der IV-Schulden gegenüber der AHV sowie allfällige zusätzlich entstehende höhere IV-Schulden dem ordentlichen Bundeshaushalt überträgt und stattdessen in anderen Positionen der Staatsrechnung Kompensationen vornimmt, damit für den Steuerzahler kein Mehraufwand entsteht und die AHV-Rentner nicht länger für die Missstände in der IV büssen müssen.</p>
- Kein weiterer Verzehr von AHV-Renten durch die Missstände in der Invalidenversicherung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Missstände in der Invalidenversicherung sind trotz 5. IV-Revision noch immer massiv. Pro Jahr schreibt die IV weiterhin ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken, und die Gesamtschuld der IV beträgt aktuell rund 12 Milliarden Franken. Diese 12 Milliarden Franken, plus 1,5 Milliarden Franken pro Jahr in den nächsten Jahren, nimmt die IV ohne Gesetzesgrundlage bei den Guthaben der AHV-Rentner. Dies darf nicht länger sein. Als Sofortmassnahme fordern wir daher, dass der Bund zumindest die Verzinsung der bisherigen Schulden sowie allfällige IV-Neuschulden dem ordentlichen Bundeshaushalt überträgt und dies über Einsparungen bei anderen Positionen in der Staatsrechnung kompensiert. So ist es möglich, dass die AHV nicht stärker belastet wird, die 6. IV-Revision ohne eine Erhöhung der Zwangsabgaben an die Hand genommen werden kann und für die Steuerzahler keine Zusatzbelastung entsteht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass der Bund die Verzinsung der IV-Schulden gegenüber der AHV sowie allfällige zusätzlich entstehende höhere IV-Schulden dem ordentlichen Bundeshaushalt überträgt und stattdessen in anderen Positionen der Staatsrechnung Kompensationen vornimmt, damit für den Steuerzahler kein Mehraufwand entsteht und die AHV-Rentner nicht länger für die Missstände in der IV büssen müssen.</p>
- Kein weiterer Verzehr von AHV-Renten durch die Missstände in der Invalidenversicherung
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