Förderung erneuerbarer Energien

ShortId
08.481
Id
20080481
Updated
10.04.2024 14:24
Language
de
Title
Förderung erneuerbarer Energien
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: KEV;Stromversorgung;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energiepreis;elektrische Energie;Gesetz
1
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Mai 2008 wurden im Hinblick auf die kostendeckende Einspeisevergütung mehr als 5000 Projekte im Energiebereich eingereicht, und täglich kommen neue hinzu. Über 4000 der eingereichten Gesuche betreffen Projekte im Bereich der Solarenergie, von denen knapp 1200 einen zustimmenden Bescheid erhielten (davon mehr als 99 Prozent für bereits bestehende Installationen oder für Installationen, für die bereits eine gültige Baubewilligung vorliegt). Folglich befinden sich mehr als 2800 Projekte zur Erzeugung von Solarenergie in der Warteschlaufe. Da im Budget für die Förderung der genannten 1200 Projekte im Bereich der Solarenergie rund 17 Millionen Franken vorgesehen sind, besteht für die übrigen Vorhaben kaum mehr Handlungsspielraum.</p><p>Wegen ihres hochinnovativen Charakters und ihres grossen Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind die erneuerbaren Energien eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Unsere Nachbarländer fördern diesen Sektor viel stärker. In Deutschland beispielsweise werden während eines Arbeitstags so viele Photovoltaikzellen installiert wie in der Schweiz während eines ganzen Jahres. Die Schweiz kann es sich nicht erlauben, in diesem Bereich den Anschluss zu verpassen. Der Bundesrat soll die einheimischen erneuerbaren Energiequellen bekannter und auf lange Sicht wettbewerbsfähiger machen. In seinem Aktionsplan hat er sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 10 Prozent unseres Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie zu decken.</p><p>Dank der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wäre der Bundesrat besser in der Lage, die eingegangenen Projektgesuche zu berücksichtigen. Die Gesetzesänderungen würden ihn dazu befähigen, die Ziele, die er sich im Energiebereich gesteckt hat, leichter zu erreichen.</p><p>Der Bundesrat muss allerdings weiterhin darauf achtgeben, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen - in deren Budget die Stromkosten ein gewichtiger Kostenfaktor sind - nicht beeinträchtigt wird. Die vorgeschlagenen Änderungen erlauben folglich eine pragmatische Herangehensweise und geben den erneuerbaren Energien in unserem Land mehr Raum zur Entfaltung.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Artikel 7a und 15b des Energiegesetzes in der Fassung der Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (AS 2007 3425, Anhang, Ziffer 2) werden geändert mit dem Ziel:</p><p>- die in Artikel 7a Absatz 4 definierte Mittelzuteilung flexibler zu handhaben und dabei die Rentabilität und das Potenzial der verschiedenen erneuerbaren Energien zu berücksichtigen;</p><p>- vom Bundesrat zu verlangen, dass er dem Parlament nötigenfalls eine Anpassung der in Artikel 15b Absatz 4 definierten Summe der Zuschläge unterbreitet.</p>
  • Förderung erneuerbarer Energien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Mai 2008 wurden im Hinblick auf die kostendeckende Einspeisevergütung mehr als 5000 Projekte im Energiebereich eingereicht, und täglich kommen neue hinzu. Über 4000 der eingereichten Gesuche betreffen Projekte im Bereich der Solarenergie, von denen knapp 1200 einen zustimmenden Bescheid erhielten (davon mehr als 99 Prozent für bereits bestehende Installationen oder für Installationen, für die bereits eine gültige Baubewilligung vorliegt). Folglich befinden sich mehr als 2800 Projekte zur Erzeugung von Solarenergie in der Warteschlaufe. Da im Budget für die Förderung der genannten 1200 Projekte im Bereich der Solarenergie rund 17 Millionen Franken vorgesehen sind, besteht für die übrigen Vorhaben kaum mehr Handlungsspielraum.</p><p>Wegen ihres hochinnovativen Charakters und ihres grossen Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind die erneuerbaren Energien eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Unsere Nachbarländer fördern diesen Sektor viel stärker. In Deutschland beispielsweise werden während eines Arbeitstags so viele Photovoltaikzellen installiert wie in der Schweiz während eines ganzen Jahres. Die Schweiz kann es sich nicht erlauben, in diesem Bereich den Anschluss zu verpassen. Der Bundesrat soll die einheimischen erneuerbaren Energiequellen bekannter und auf lange Sicht wettbewerbsfähiger machen. In seinem Aktionsplan hat er sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 10 Prozent unseres Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie zu decken.</p><p>Dank der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wäre der Bundesrat besser in der Lage, die eingegangenen Projektgesuche zu berücksichtigen. Die Gesetzesänderungen würden ihn dazu befähigen, die Ziele, die er sich im Energiebereich gesteckt hat, leichter zu erreichen.</p><p>Der Bundesrat muss allerdings weiterhin darauf achtgeben, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen - in deren Budget die Stromkosten ein gewichtiger Kostenfaktor sind - nicht beeinträchtigt wird. Die vorgeschlagenen Änderungen erlauben folglich eine pragmatische Herangehensweise und geben den erneuerbaren Energien in unserem Land mehr Raum zur Entfaltung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Artikel 7a und 15b des Energiegesetzes in der Fassung der Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (AS 2007 3425, Anhang, Ziffer 2) werden geändert mit dem Ziel:</p><p>- die in Artikel 7a Absatz 4 definierte Mittelzuteilung flexibler zu handhaben und dabei die Rentabilität und das Potenzial der verschiedenen erneuerbaren Energien zu berücksichtigen;</p><p>- vom Bundesrat zu verlangen, dass er dem Parlament nötigenfalls eine Anpassung der in Artikel 15b Absatz 4 definierten Summe der Zuschläge unterbreitet.</p>
    • Förderung erneuerbarer Energien

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