Transparenz bei den Entschädigungen der Elektrizitätsunternehmungen
- ShortId
-
08.483
- Id
-
20080483
- Updated
-
10.04.2024 18:19
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz bei den Entschädigungen der Elektrizitätsunternehmungen
- AdditionalIndexing
-
66;Lohn;Unternehmensleitung;Elektrizitätsindustrie;Verwaltungsrat;Transparenz;Führungskraft
- 1
-
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L05K0703040303, Unternehmensleitung
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0702010103, Lohn
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Debatte um die steigenden Strompreise zeigt eines klar: Bevölkerung und Wirtschaft sind nicht bereit, die Erhöhung des Strompreises unkritisch hinzunehmen. Die Liberalisierung des Strommarkts kann dazu führen, dass Stromkonzerne grosse Gewinne machen und so auch die Gehälter der Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Verwaltungsräte steigen. Gemäss Medienberichten haben die Leitungsgremien verschiedener Energiekonzerne in den letzten drei Jahren um bis zu einem Drittel höhere Entschädigungen bezogen. Konsumentinnen, Konsumenten und Unternehmen haben ein Recht zu erfahren, wie hoch die Entschädigungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der Elektrizitätsunternehmungen sind. Denn über die Stromrechnung bezahlen sie diese Entschädigungen mit. Der Bund erstellt jährlich die Schweizerische Elektrizitätsstatistik. Darin werden Kennzahlen zu Elektrizitätsunternehmungen aufgelistet (183 Unternehmen; Stand 2007). Ohne zusätzlichen Aufwand können daher die Angaben zu den Entschädigungen für das oberste Kader und für das strategische Leitungsorgan erfasst und in der Schweizerischen Elektrizitätsstatistik jährlich publiziert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, damit die Entschädigungen der Leitungsgremien der Elektrizitätsunternehmungen (inklusive Netzgesellschaften) im Rahmen der jährlichen Elektrizitätsstatistik (183 Unternehmen sind erfasst; Stand 2007) offengelegt werden. Diese Offenlegungspflicht soll für die Entschädigungen des obersten Kaders (Mitglieder der Geschäftsleitung und Personen mit Entschädigungen in vergleichbarer Höhe) sowie für die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans (Verwaltungsrat usw., je nach Rechtsform des Unternehmens) gelten.</p>
- Transparenz bei den Entschädigungen der Elektrizitätsunternehmungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die aktuelle Debatte um die steigenden Strompreise zeigt eines klar: Bevölkerung und Wirtschaft sind nicht bereit, die Erhöhung des Strompreises unkritisch hinzunehmen. Die Liberalisierung des Strommarkts kann dazu führen, dass Stromkonzerne grosse Gewinne machen und so auch die Gehälter der Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Verwaltungsräte steigen. Gemäss Medienberichten haben die Leitungsgremien verschiedener Energiekonzerne in den letzten drei Jahren um bis zu einem Drittel höhere Entschädigungen bezogen. Konsumentinnen, Konsumenten und Unternehmen haben ein Recht zu erfahren, wie hoch die Entschädigungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der Elektrizitätsunternehmungen sind. Denn über die Stromrechnung bezahlen sie diese Entschädigungen mit. Der Bund erstellt jährlich die Schweizerische Elektrizitätsstatistik. Darin werden Kennzahlen zu Elektrizitätsunternehmungen aufgelistet (183 Unternehmen; Stand 2007). Ohne zusätzlichen Aufwand können daher die Angaben zu den Entschädigungen für das oberste Kader und für das strategische Leitungsorgan erfasst und in der Schweizerischen Elektrizitätsstatistik jährlich publiziert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, damit die Entschädigungen der Leitungsgremien der Elektrizitätsunternehmungen (inklusive Netzgesellschaften) im Rahmen der jährlichen Elektrizitätsstatistik (183 Unternehmen sind erfasst; Stand 2007) offengelegt werden. Diese Offenlegungspflicht soll für die Entschädigungen des obersten Kaders (Mitglieder der Geschäftsleitung und Personen mit Entschädigungen in vergleichbarer Höhe) sowie für die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans (Verwaltungsrat usw., je nach Rechtsform des Unternehmens) gelten.</p>
- Transparenz bei den Entschädigungen der Elektrizitätsunternehmungen
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