Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlages auf Zusatzversicherungen

ShortId
08.485
Id
20080485
Updated
10.04.2024 17:22
Language
de
Title
Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlages auf Zusatzversicherungen
AdditionalIndexing
2841;Zusatzversicherung;Krankenkasse;Preisaufschlag
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K1110011201, Zusatzversicherung
  • L04K11050410, Preisaufschlag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Privatversicherungen erlaubt gemäss einer Amtsweisung aus dem Jahr 2001 den Versicherern heute in seiner Bewilligungspraxis für Krankenzusatzversicherungen, bei Versicherten, die ihre Grundversicherung gemäss KVG und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, einen Administrativkostenzuschlag von höchstens 50 Prozent des Bruttoprämienvolumens zu erheben. Diese Praxis, die zwar nur noch bei wenigen Versicherern umgesetzt wird, schafft aber in den gegebenen Fällen als solche und in zahlreichen anderen Fällen als psychologische Hemmschwelle ein unnötiges Hindernis für die von der Mehrheit des Schweizervolkes und vom Parlament gewünschte Konkurrenz zwischen den Kassen. Das gilt sowohl für die Gebühr wie auch für die Tatsache, dass sie erhoben werden kann. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll deshalb die Möglichkeit, eine solche Gebühr zu erheben, abgeschafft werden. Angesichts der relativ geringen Anzahl betroffener Versicherter sind die finanziellen Folgen im Verhältnis zum allgemeinen Nutzen für die betroffenen Versicherer vernachlässigbar.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung wird dahingehend geändert, dass Versicherten, die ihre Grundversicherung gemäss KVG und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, für diese Tatsache keine besonderen Administrativkostenzuschläge in Rechnung gestellt werden dürfen.</p>
  • Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlages auf Zusatzversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Privatversicherungen erlaubt gemäss einer Amtsweisung aus dem Jahr 2001 den Versicherern heute in seiner Bewilligungspraxis für Krankenzusatzversicherungen, bei Versicherten, die ihre Grundversicherung gemäss KVG und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, einen Administrativkostenzuschlag von höchstens 50 Prozent des Bruttoprämienvolumens zu erheben. Diese Praxis, die zwar nur noch bei wenigen Versicherern umgesetzt wird, schafft aber in den gegebenen Fällen als solche und in zahlreichen anderen Fällen als psychologische Hemmschwelle ein unnötiges Hindernis für die von der Mehrheit des Schweizervolkes und vom Parlament gewünschte Konkurrenz zwischen den Kassen. Das gilt sowohl für die Gebühr wie auch für die Tatsache, dass sie erhoben werden kann. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll deshalb die Möglichkeit, eine solche Gebühr zu erheben, abgeschafft werden. Angesichts der relativ geringen Anzahl betroffener Versicherter sind die finanziellen Folgen im Verhältnis zum allgemeinen Nutzen für die betroffenen Versicherer vernachlässigbar.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung wird dahingehend geändert, dass Versicherten, die ihre Grundversicherung gemäss KVG und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, für diese Tatsache keine besonderen Administrativkostenzuschläge in Rechnung gestellt werden dürfen.</p>
    • Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlages auf Zusatzversicherungen

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