Zwingend unbedingte Strafen bei verbotenem Waffentragen

ShortId
08.490
Id
20080490
Updated
10.04.2024 18:31
Language
de
Title
Zwingend unbedingte Strafen bei verbotenem Waffentragen
AdditionalIndexing
12;Strafe;Strafaussetzung;Waffenbesitz
1
  • L03K050101, Strafe
  • L04K05010109, Strafaussetzung
  • L04K05010209, Waffenbesitz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In anderen Ländern wird das verbotene Waffentragen wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. In der Untergrundbahn von New York hängen Plakate; darauf ist sinngemäss vermerkt: Wer eine illegale Waffe trägt, wird beim nächsten U-Bahn-Halt sofort verhaftet und muss eine Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis verbüssen ("Got an illegal gun? Next stop Prison; 3 1/2 years").</p><p>In der Schweiz sind die Dinge ganz anders. Wer auf frischer Tat ertappt wird, wird in aller Regel nur mit einer polizeilichen Befragung oder mit einer kurzen Untersuchungshaft konfrontiert. Die Polizei trifft die Täter, welche von ihr verhaftet wurden, oft schon am nächsten Tag wieder in Freiheit an. Das Strafverfahren zieht sich über längere Zeit dahin, während welcher der Täter in Freiheit ist. Schliesslich folgt eine Strafe, die oft bedingt ausgesprochen wird - vor allem seit dem Inkrafttreten des neuen Strafrechts am 1. Januar 2007. Wird nur eine Geldstrafe ausgesprochen, wird die ausgefällte Strafe oft kaum mehr als eigentliche Bestrafung empfunden. Erst oberhalb von sechs Monaten kann gemäss den Bestimmungen des neuen Strafrechts eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, die wirklich als abschreckende Massnahme empfunden wird.</p><p>Diese unbefriedigende Praxis ist durch die vorgeschlagene Massnahme zu korrigieren: Wer Waffen auf sich trägt, soll wissen, dass er mit einer ernst zu nehmenden Strafe konfrontiert wird und dass er diese Strafe innerhalb von kurzer Zeit anzutreten hat. Dies hätte eine positive, generalpräventive Wirkung.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetz sei im folgenden Sinne zu ändern: Wer beim Tragen von illegalen Waffen angehalten wird, ist mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von über sechs Monaten zu bestrafen. Die Strafe ist spätestens einen Monat nach Begehung des Delikts anzutreten.</p>
  • Zwingend unbedingte Strafen bei verbotenem Waffentragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In anderen Ländern wird das verbotene Waffentragen wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. In der Untergrundbahn von New York hängen Plakate; darauf ist sinngemäss vermerkt: Wer eine illegale Waffe trägt, wird beim nächsten U-Bahn-Halt sofort verhaftet und muss eine Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis verbüssen ("Got an illegal gun? Next stop Prison; 3 1/2 years").</p><p>In der Schweiz sind die Dinge ganz anders. Wer auf frischer Tat ertappt wird, wird in aller Regel nur mit einer polizeilichen Befragung oder mit einer kurzen Untersuchungshaft konfrontiert. Die Polizei trifft die Täter, welche von ihr verhaftet wurden, oft schon am nächsten Tag wieder in Freiheit an. Das Strafverfahren zieht sich über längere Zeit dahin, während welcher der Täter in Freiheit ist. Schliesslich folgt eine Strafe, die oft bedingt ausgesprochen wird - vor allem seit dem Inkrafttreten des neuen Strafrechts am 1. Januar 2007. Wird nur eine Geldstrafe ausgesprochen, wird die ausgefällte Strafe oft kaum mehr als eigentliche Bestrafung empfunden. Erst oberhalb von sechs Monaten kann gemäss den Bestimmungen des neuen Strafrechts eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, die wirklich als abschreckende Massnahme empfunden wird.</p><p>Diese unbefriedigende Praxis ist durch die vorgeschlagene Massnahme zu korrigieren: Wer Waffen auf sich trägt, soll wissen, dass er mit einer ernst zu nehmenden Strafe konfrontiert wird und dass er diese Strafe innerhalb von kurzer Zeit anzutreten hat. Dies hätte eine positive, generalpräventive Wirkung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetz sei im folgenden Sinne zu ändern: Wer beim Tragen von illegalen Waffen angehalten wird, ist mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von über sechs Monaten zu bestrafen. Die Strafe ist spätestens einen Monat nach Begehung des Delikts anzutreten.</p>
    • Zwingend unbedingte Strafen bei verbotenem Waffentragen

Back to List