Heimliche Verdreifachung der Vermögenssteuer für Inhaber von KMU

ShortId
08.499
Id
20080499
Updated
10.04.2024 08:29
Language
de
Title
Heimliche Verdreifachung der Vermögenssteuer für Inhaber von KMU
AdditionalIndexing
24;Klein- und mittleres Unternehmen;Unternehmer/in;Vermögenssteuer;Kapitalgesellschaft
1
  • L03K110705, Vermögenssteuer
  • L05K0703040104, Unternehmer/in
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0703030101, Kapitalgesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Gemeinden und Kantone soll wie folgt in Artikel 14 Absatz 1 abgeändert werden:</p><p>"... berücksichtigt werden. Für nicht kotierte Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften muss in allen Fällen vorwiegend der Ertragswert berücksichtigt werden."</p>
  • Heimliche Verdreifachung der Vermögenssteuer für Inhaber von KMU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Gemeinden und Kantone soll wie folgt in Artikel 14 Absatz 1 abgeändert werden:</p><p>"... berücksichtigt werden. Für nicht kotierte Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften muss in allen Fällen vorwiegend der Ertragswert berücksichtigt werden."</p>
    • Heimliche Verdreifachung der Vermögenssteuer für Inhaber von KMU

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