Einheitliches Kindergeld statt Subventionswirrwarr

ShortId
08.504
Id
20080504
Updated
10.04.2024 18:21
Language
de
Title
Einheitliches Kindergeld statt Subventionswirrwarr
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Familienbesteuerung;Krankenkassenprämie;Kind;reduzierter Preis
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute profitieren Familien mit Kindern von einer Vielzahl von Vergünstigungen und Leistungen von Arbeitgebern, Bund, Kantonen und Gemeinden: Kinderzulagen, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Zusatz- und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge, Subventionen für familienergänzende Angebote, Kinderabzüge und Abzug der Fremdbetreuungskosten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Eine Übersicht, wer in welchem Mass profitiert, fehlt weitgehend. Das bisherige System funktioniert nur bei den Kinderzulagen einigermassen befriedigend. Es ist insgesamt:</p><p>a. aufwendig, weil ermittelt werden muss, welche minderbemittelten Familien gezielt unterstützt werden sollen;</p><p>b. ungerecht, weil Reiche überproportional bevorzugt werden (Steuerabzüge); und</p><p>c. unbefriedigend, weil die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt wird.</p><p>Der Ersatz aller bisherigen Massnahmen durch ein einheitliches Kindergeld ist hingegen:</p><p>a. administrativ einfach, weil keine individuellen Berechnungen nötig sind und eine Vielzahl unterschiedlicher Subventionen wegfällt;</p><p>b. gerecht, weil es alle Kinder gleichermassen unterstützt; und</p><p>c. gesellschaftspolitisch neutral, indem es den Eltern die Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit ermöglicht. </p><p>Das Kindergeld soll für alle in der Schweiz lebenden Kinder bis zum 16. Altersjahr ausgerichtet werden. Seine Höhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten, welche ein Kind in einer Familie des durchschnittlichen Mittelstandes verursacht, wird aber mindestens so hoch angesetzt, dass die gesamten Leistungen von Arbeitgebern, Bund und Kantonen an die Familie die bisherige Höhe erreichen. Eine Abstufung nach Alter der Kinder (höheres Kindergeld mit höherem Alter) und nach Anzahl der Kinder (z. B. reduziertes Kindergeld ab dem dritten Kind) ist denkbar. </p><p>Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt grundsätzlich in bar durch die Ausgleichskasse des Arbeitgebers. Um mögliche Missbräuche zu vermeiden, soll vorweg auf die Erhebung von Prämien für die Krankengrundversicherung der Kinder verzichtet werden. Im Übrigen kann das Kindergeld im Einzelfall an die Erbringer von Leistungen für ein Kind (z. B. an die Kinderkrippe) oder an das Steueramt abgetreten werden (insbesondere wenn hier offene Guthaben bestehen). </p><p>Finanziert wird das Kindergeld wie bisher durch Beiträge der Arbeitgeber und allgemeine Steuergelder von Bund und Kantonen. So werden Wirtschaft und Gesellschaft in die Förderung der nächsten Generation eingebunden. Ähnlich wie die AHV nach dem Zweiten Weltkrieg als Solidaritätswerk zugunsten der älteren Generation eingerichtet wurde, ist das Kindergeld als Solidaritätswerk des 21. Jahrhunderts für die Familien gedacht. In Zukunft soll nicht mehr nur das einzelne Paar, sondern die ganze Gesellschaft Ja sagen zu Kindern. Die Gemeinden bleiben frei, zugunsten der Familien weitere Leistungen zu erbringen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Verfassung und Gesetz sind so zu ändern, dass sämtliche Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen zugunsten von Familien durch ein einheitliches Kindergeld und eine kostenlose Krankengrundversicherung für Kinder abgelöst werden.</p>
  • Einheitliches Kindergeld statt Subventionswirrwarr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute profitieren Familien mit Kindern von einer Vielzahl von Vergünstigungen und Leistungen von Arbeitgebern, Bund, Kantonen und Gemeinden: Kinderzulagen, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Zusatz- und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge, Subventionen für familienergänzende Angebote, Kinderabzüge und Abzug der Fremdbetreuungskosten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Eine Übersicht, wer in welchem Mass profitiert, fehlt weitgehend. Das bisherige System funktioniert nur bei den Kinderzulagen einigermassen befriedigend. Es ist insgesamt:</p><p>a. aufwendig, weil ermittelt werden muss, welche minderbemittelten Familien gezielt unterstützt werden sollen;</p><p>b. ungerecht, weil Reiche überproportional bevorzugt werden (Steuerabzüge); und</p><p>c. unbefriedigend, weil die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt wird.</p><p>Der Ersatz aller bisherigen Massnahmen durch ein einheitliches Kindergeld ist hingegen:</p><p>a. administrativ einfach, weil keine individuellen Berechnungen nötig sind und eine Vielzahl unterschiedlicher Subventionen wegfällt;</p><p>b. gerecht, weil es alle Kinder gleichermassen unterstützt; und</p><p>c. gesellschaftspolitisch neutral, indem es den Eltern die Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit ermöglicht. </p><p>Das Kindergeld soll für alle in der Schweiz lebenden Kinder bis zum 16. Altersjahr ausgerichtet werden. Seine Höhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten, welche ein Kind in einer Familie des durchschnittlichen Mittelstandes verursacht, wird aber mindestens so hoch angesetzt, dass die gesamten Leistungen von Arbeitgebern, Bund und Kantonen an die Familie die bisherige Höhe erreichen. Eine Abstufung nach Alter der Kinder (höheres Kindergeld mit höherem Alter) und nach Anzahl der Kinder (z. B. reduziertes Kindergeld ab dem dritten Kind) ist denkbar. </p><p>Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt grundsätzlich in bar durch die Ausgleichskasse des Arbeitgebers. Um mögliche Missbräuche zu vermeiden, soll vorweg auf die Erhebung von Prämien für die Krankengrundversicherung der Kinder verzichtet werden. Im Übrigen kann das Kindergeld im Einzelfall an die Erbringer von Leistungen für ein Kind (z. B. an die Kinderkrippe) oder an das Steueramt abgetreten werden (insbesondere wenn hier offene Guthaben bestehen). </p><p>Finanziert wird das Kindergeld wie bisher durch Beiträge der Arbeitgeber und allgemeine Steuergelder von Bund und Kantonen. So werden Wirtschaft und Gesellschaft in die Förderung der nächsten Generation eingebunden. Ähnlich wie die AHV nach dem Zweiten Weltkrieg als Solidaritätswerk zugunsten der älteren Generation eingerichtet wurde, ist das Kindergeld als Solidaritätswerk des 21. Jahrhunderts für die Familien gedacht. In Zukunft soll nicht mehr nur das einzelne Paar, sondern die ganze Gesellschaft Ja sagen zu Kindern. Die Gemeinden bleiben frei, zugunsten der Familien weitere Leistungen zu erbringen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Verfassung und Gesetz sind so zu ändern, dass sämtliche Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen zugunsten von Familien durch ein einheitliches Kindergeld und eine kostenlose Krankengrundversicherung für Kinder abgelöst werden.</p>
    • Einheitliches Kindergeld statt Subventionswirrwarr

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