Bau von Verwaltungsgebäuden mit hohem Energiestandard

ShortId
08.517
Id
20080517
Updated
10.04.2024 14:02
Language
de
Title
Bau von Verwaltungsgebäuden mit hohem Energiestandard
AdditionalIndexing
04;66;Renovation;Minergie;Bundesbauten;öffentliches Bauwesen;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
1
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L05K1701010702, Minergie
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0705030305, Renovation
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gemeinwesen müssen beim Energiesparen vorbildlich sein. Nur so sind sie kohärent in Bezug auf die Massnahmen, die sie den Privatpersonen zu ergreifen empfehlen. Man muss deshalb sowohl für den Bau wie auch für die Sanierung von Verwaltungsgebäuden Ziele setzen, aber auch für deren Versorgung mit Strom, damit unnötige Energieverluste eingeschränkt und die Umweltbelastung auf ein Minimum reduziert werden können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9quater Bau von Verwaltungsgebäuden</p><p>Abs. 1</p><p>Verwaltungsgebäude werden nach dem Minergie-P-Standard gebaut. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Pflicht. Sie muss spätestens ab 2010 gelten.</p><p>Abs. 2</p><p>Ab 2020 werden alle Verwaltungsgebäude so gebaut, dass sie vollständig autonom sind.</p><p>Abs. 3</p><p>Für Verwaltungsgebäude, die vor 2020 bereits vollständig autonom sind, reduziert sich der Eigenmietwert während sieben Jahren um die Hälfte.</p><p>Art. 9quinquies Sanierung bestehender Verwaltungsgebäude</p><p>Wer bestehende Verwaltungsgebäude durch Sanierung an den Minergie- oder den Minergie-P-Standard anpasst, erhält wirtschaftliche Vorteile wie:</p><p>1. steuerliche Befreiung der Rückstellungen zur energetischen Sanierung des Gebäudes;</p><p>2. Erhöhung der Ausnützungsziffer um 15 Prozent und Reduktion des Eigenmietwerts des Gebäudes um die Hälfte während 15 Jahren.</p><p>Art. 9sexies Stromversorgung von Verwaltungsgebäuden</p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden, die für die nach Minergie- oder nach Minergie-P-Standard erstellten oder umgebauten Verwaltungsgebäude zuständig sind, sorgen dafür, dass diese Gebäude zunehmend mit sauberer erneuerbarer Energie versorgt werden.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden erstellen für die nach Minergie- oder Minergie-P-Standard erstellten oder umgebauten Verwaltungsgebäude einen Fünfjahresplan. Darin legen sie fest, welcher Anteil des Gesamtenergieverbrauchs eines Gebäudes aus sauberen Quellen stammen muss. Im Jahr 2030 muss dieser Anteil mindestens 30 Prozent betragen.</p>
  • Bau von Verwaltungsgebäuden mit hohem Energiestandard
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gemeinwesen müssen beim Energiesparen vorbildlich sein. Nur so sind sie kohärent in Bezug auf die Massnahmen, die sie den Privatpersonen zu ergreifen empfehlen. Man muss deshalb sowohl für den Bau wie auch für die Sanierung von Verwaltungsgebäuden Ziele setzen, aber auch für deren Versorgung mit Strom, damit unnötige Energieverluste eingeschränkt und die Umweltbelastung auf ein Minimum reduziert werden können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9quater Bau von Verwaltungsgebäuden</p><p>Abs. 1</p><p>Verwaltungsgebäude werden nach dem Minergie-P-Standard gebaut. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Pflicht. Sie muss spätestens ab 2010 gelten.</p><p>Abs. 2</p><p>Ab 2020 werden alle Verwaltungsgebäude so gebaut, dass sie vollständig autonom sind.</p><p>Abs. 3</p><p>Für Verwaltungsgebäude, die vor 2020 bereits vollständig autonom sind, reduziert sich der Eigenmietwert während sieben Jahren um die Hälfte.</p><p>Art. 9quinquies Sanierung bestehender Verwaltungsgebäude</p><p>Wer bestehende Verwaltungsgebäude durch Sanierung an den Minergie- oder den Minergie-P-Standard anpasst, erhält wirtschaftliche Vorteile wie:</p><p>1. steuerliche Befreiung der Rückstellungen zur energetischen Sanierung des Gebäudes;</p><p>2. Erhöhung der Ausnützungsziffer um 15 Prozent und Reduktion des Eigenmietwerts des Gebäudes um die Hälfte während 15 Jahren.</p><p>Art. 9sexies Stromversorgung von Verwaltungsgebäuden</p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden, die für die nach Minergie- oder nach Minergie-P-Standard erstellten oder umgebauten Verwaltungsgebäude zuständig sind, sorgen dafür, dass diese Gebäude zunehmend mit sauberer erneuerbarer Energie versorgt werden.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden erstellen für die nach Minergie- oder Minergie-P-Standard erstellten oder umgebauten Verwaltungsgebäude einen Fünfjahresplan. Darin legen sie fest, welcher Anteil des Gesamtenergieverbrauchs eines Gebäudes aus sauberen Quellen stammen muss. Im Jahr 2030 muss dieser Anteil mindestens 30 Prozent betragen.</p>
    • Bau von Verwaltungsgebäuden mit hohem Energiestandard

Back to List