Massnahmen zur Förderung von Bauten mit hohem Energiestandard
- ShortId
-
08.518
- Id
-
20080518
- Updated
-
10.04.2024 09:43
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Förderung von Bauten mit hohem Energiestandard
- AdditionalIndexing
-
66;Steuerabzug;Eigenmietwertbesteuerung;Renovation;Minergie;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K1701010702, Minergie
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0705030305, Renovation
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist sinnvoll, die Privatpersonen dazu anzuhalten, ihre Häuser und Wohnungen nach dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard zu bauen oder zu renovieren. Dies mit dem Ziel, Energieverluste einzuschränken und die ökologische Zukunft im Auge zu behalten. Der Staat soll mit wirtschaftlichen Anreizen, die allen zugutekommen können, die Energieeffizienz bei Bau und Renovation fördern und die Privaten zu verantwortungsvollerem Handeln ermutigen, ohne den Markt dadurch zu beeinträchtigen. Die Kosten, die mit der Einhaltung des Minergie- oder des Minergie-P-Standards verbunden sind, sind tatsächlich weiterhin hoch. Deshalb würden die Baukosten in die Höhe schnellen, wenn man diese Standards zur Pflicht erklärte. Zudem wäre aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer starken Opposition zu rechnen. Dadurch würde die Einführung dieser Pflicht vermutlich um etliche Jahre verzögert. Der Staat muss aber einstweilen handeln und Anreize schaffen, die zu einem breiten Konsens führen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9bis Bau von Gebäuden gemäss Minergie- oder Minergie-P-Standard</p><p>Der Bau von Gebäuden gemäss Minergie- oder Minergie-P-Standard wird gefördert, indem die Mehrkosten, die diese Standards anfänglich verursachen, kompensiert werden. Die Kompensation ist wie folgt vorzunehmen:</p><p>1. In Gebäuden, die dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard entsprechen, kann die Wohnfläche um 15 Prozent vergrössert werden.</p><p>2. In Gebäuden, die eine vollständige Autonomie erreichen, gilt Ziffer 1 ebenfalls; zudem wird der Eigenmietwert während sieben Jahren auf die Hälfte reduziert.</p><p>3. Die Kosten, die durch den Bau nach Minergie- oder Minergie-P-Standard entstehen, können bei der Berechnung des Mietzinses für alle neuen Gebäude angerechnet werden.</p><p>Art. 9ter Sanierung von Wohnungen</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden schaffen ökonomische Anreize, damit bestehender Wohnraum nach dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard saniert wird; insbesondere sehen sie vor:</p><p>1. die steuerliche Entlastung von Spargeldern, die zur energetischen Verbesserung von Wohnraum eingesetzt werden;</p><p>2. die Erhöhung der Wohnfläche um 15 Prozent in Gebäuden, die nach diesen Standards saniert werden, und die Reduktion des Eigenmietwerts um die Hälfte während 15 Jahren.</p>
- Massnahmen zur Förderung von Bauten mit hohem Energiestandard
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist sinnvoll, die Privatpersonen dazu anzuhalten, ihre Häuser und Wohnungen nach dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard zu bauen oder zu renovieren. Dies mit dem Ziel, Energieverluste einzuschränken und die ökologische Zukunft im Auge zu behalten. Der Staat soll mit wirtschaftlichen Anreizen, die allen zugutekommen können, die Energieeffizienz bei Bau und Renovation fördern und die Privaten zu verantwortungsvollerem Handeln ermutigen, ohne den Markt dadurch zu beeinträchtigen. Die Kosten, die mit der Einhaltung des Minergie- oder des Minergie-P-Standards verbunden sind, sind tatsächlich weiterhin hoch. Deshalb würden die Baukosten in die Höhe schnellen, wenn man diese Standards zur Pflicht erklärte. Zudem wäre aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer starken Opposition zu rechnen. Dadurch würde die Einführung dieser Pflicht vermutlich um etliche Jahre verzögert. Der Staat muss aber einstweilen handeln und Anreize schaffen, die zu einem breiten Konsens führen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 9bis Bau von Gebäuden gemäss Minergie- oder Minergie-P-Standard</p><p>Der Bau von Gebäuden gemäss Minergie- oder Minergie-P-Standard wird gefördert, indem die Mehrkosten, die diese Standards anfänglich verursachen, kompensiert werden. Die Kompensation ist wie folgt vorzunehmen:</p><p>1. In Gebäuden, die dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard entsprechen, kann die Wohnfläche um 15 Prozent vergrössert werden.</p><p>2. In Gebäuden, die eine vollständige Autonomie erreichen, gilt Ziffer 1 ebenfalls; zudem wird der Eigenmietwert während sieben Jahren auf die Hälfte reduziert.</p><p>3. Die Kosten, die durch den Bau nach Minergie- oder Minergie-P-Standard entstehen, können bei der Berechnung des Mietzinses für alle neuen Gebäude angerechnet werden.</p><p>Art. 9ter Sanierung von Wohnungen</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden schaffen ökonomische Anreize, damit bestehender Wohnraum nach dem Minergie- oder dem Minergie-P-Standard saniert wird; insbesondere sehen sie vor:</p><p>1. die steuerliche Entlastung von Spargeldern, die zur energetischen Verbesserung von Wohnraum eingesetzt werden;</p><p>2. die Erhöhung der Wohnfläche um 15 Prozent in Gebäuden, die nach diesen Standards saniert werden, und die Reduktion des Eigenmietwerts um die Hälfte während 15 Jahren.</p>
- Massnahmen zur Förderung von Bauten mit hohem Energiestandard
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