Für einen zeitgemässen Mutterschaftsurlaub
- ShortId
-
08.519
- Id
-
20080519
- Updated
-
10.04.2024 18:37
- Language
-
de
- Title
-
Für einen zeitgemässen Mutterschaftsurlaub
- AdditionalIndexing
-
28;Mutterschaftsversicherung;Mutterschaftsurlaub;Erwerbsersatzordnung
- 1
-
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren sind erwerbstätig (Sake 2007). Erwerbstätige Mütter sind heute der Normalfall. Die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ist anerkannt. Eine bessere Vereinbarkeit ist nicht nur eine zentrale gleichstellungspolitische Forderung, sondern auch ein erstrangiges Ziel einer zeitgemässen Familienpolitik. Familienfreundliche Rahmenbedingungen sollen Frauen und Männern ermöglichen, "voll" am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können. Wenn Eltern die gewünschte Balance zwischen Arbeit und Familienleben verwirklichen können, stärkt das auch deren wirtschaftliche Kraft und die soziale Sicherheit, insbesondere der Frauen. </p><p>Zu einer optimalen Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gehört ein Bündel von Massnahmen, wie zum Beispiel eine flächendeckende und qualitativ gute familienergänzende Betreuungsstruktur für Säuglinge und Kinder bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht. Zu diesen Massnahmen zählt auch ein zeitgemässer Erwerbsersatz bei Mutterschaft, der selbstverständlich zu einer modernen Arbeitswelt mit hohen Mobilitätsansprüchen an die Arbeitnehmenden gehört. Der Mutterschaftsurlaub dient dem Gesundheitsschutz von Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen. Es geht aber auch darum, eine Beziehung zum Kind aufzubauen, sich in der Familie neu zu organisieren und in vielen Fällen eine familienexterne Betreuung sicherzustellen. </p><p>Am 1. Juli 2005 ist der Erwerbsersatz bei Mutterschaft in Kraft getreten. Der Ersatzanspruch ist heute auf 14 Wochen beschränkt, wobei sich ein klarer Trend zur Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs abzeichnet. Eine Mehrzahl der Gesamtarbeitsverträge gewährt heute einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Einige Unternehmen (z. B. Ciba, Holcim, Cilag, Micro Precision Systems, Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld) gewähren ihren Arbeitnehmerinnen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen. </p><p>Im Herbst 2008 hat auch die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie in ihrem Gesetzesvorschlag die Dauer des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 18 Wochen heraufgesetzt. In 13 EU-Staaten, darunter Grossbritannien, Italien, Finnland und eine Anzahl neuer Mitgliedstaaten, erreicht das gesetzliche Minimum indessen schon heute 18 Wochen oder mehr. Neben der Schweiz kennen nur noch Deutschland und Malta das in einer EU-Richtlinie von 1992 vorgeschriebene Minimum von 14 Wochen. Es ist höchste Zeit, diesen Rückstand aufzuholen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft ist so zu ändern, dass der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft stufenweise von heute 98 Tagen auf 126 Tage erhöht wird.</p>
- Für einen zeitgemässen Mutterschaftsurlaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren sind erwerbstätig (Sake 2007). Erwerbstätige Mütter sind heute der Normalfall. Die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ist anerkannt. Eine bessere Vereinbarkeit ist nicht nur eine zentrale gleichstellungspolitische Forderung, sondern auch ein erstrangiges Ziel einer zeitgemässen Familienpolitik. Familienfreundliche Rahmenbedingungen sollen Frauen und Männern ermöglichen, "voll" am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können. Wenn Eltern die gewünschte Balance zwischen Arbeit und Familienleben verwirklichen können, stärkt das auch deren wirtschaftliche Kraft und die soziale Sicherheit, insbesondere der Frauen. </p><p>Zu einer optimalen Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gehört ein Bündel von Massnahmen, wie zum Beispiel eine flächendeckende und qualitativ gute familienergänzende Betreuungsstruktur für Säuglinge und Kinder bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht. Zu diesen Massnahmen zählt auch ein zeitgemässer Erwerbsersatz bei Mutterschaft, der selbstverständlich zu einer modernen Arbeitswelt mit hohen Mobilitätsansprüchen an die Arbeitnehmenden gehört. Der Mutterschaftsurlaub dient dem Gesundheitsschutz von Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen. Es geht aber auch darum, eine Beziehung zum Kind aufzubauen, sich in der Familie neu zu organisieren und in vielen Fällen eine familienexterne Betreuung sicherzustellen. </p><p>Am 1. Juli 2005 ist der Erwerbsersatz bei Mutterschaft in Kraft getreten. Der Ersatzanspruch ist heute auf 14 Wochen beschränkt, wobei sich ein klarer Trend zur Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs abzeichnet. Eine Mehrzahl der Gesamtarbeitsverträge gewährt heute einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Einige Unternehmen (z. B. Ciba, Holcim, Cilag, Micro Precision Systems, Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld) gewähren ihren Arbeitnehmerinnen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen. </p><p>Im Herbst 2008 hat auch die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie in ihrem Gesetzesvorschlag die Dauer des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 18 Wochen heraufgesetzt. In 13 EU-Staaten, darunter Grossbritannien, Italien, Finnland und eine Anzahl neuer Mitgliedstaaten, erreicht das gesetzliche Minimum indessen schon heute 18 Wochen oder mehr. Neben der Schweiz kennen nur noch Deutschland und Malta das in einer EU-Richtlinie von 1992 vorgeschriebene Minimum von 14 Wochen. Es ist höchste Zeit, diesen Rückstand aufzuholen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft ist so zu ändern, dass der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft stufenweise von heute 98 Tagen auf 126 Tage erhöht wird.</p>
- Für einen zeitgemässen Mutterschaftsurlaub
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