Abschaffung der Fahrradnummer

ShortId
08.520
Id
20080520
Updated
10.02.2026 21:18
Language
de
Title
Abschaffung der Fahrradnummer
AdditionalIndexing
48;Zulassung des Fahrzeugs;Haftpflichtversicherung;Aufhebung einer Bestimmung;Velo
1
  • L05K1803010501, Velo
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L04K11100103, Haftpflichtversicherung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Fahrradnummern sind zu einem "alten Zopf" verkommen. Sie bringen viel unnötigen administrativen Aufwand. In der Folge werden sie im Verkehr kaum mehr kontrolliert. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist bei einem Grossteil der Radfahrer bereits auch privat vorhanden. Ein guter Teil der Fahrräder ist zudem ohne Nummern in Verkehr. Die Nachbarländer haben in aller Regel keine Nummerpflicht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, um das Strassenverkehrsgesetz wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 18 </p><p>Abs. 1</p><p>Fahrräder müssen den Vorschriften entsprechen. </p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrräder und ihrer Anhänger.</p><p>... </p><p>Art. 70 Abs. 2-7</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 73 Abs. 2</p><p>Aufgehoben </p><p>Art. 77 </p><p>Abs. 1</p><p>... für Motorfahrzeuge abgibt, ohne ... der Motorfahrzeuge aufzukommen haben. Er ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p> ... und Kontrollschildern durch den Bund.</p><p>Art. 83 </p><p>Abs. 1</p><p>... aus Motorfahzeugunfällen verjähren ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>... aus einem Motorfahrzeugunfall Haftpflichtigen ...</p><p>...</p><p>Art. 86 </p><p>... Ansprüche aus Motorfahrzeugunfällen beurteilt der Richter ... </p><p>Art. 97 Ziff. 1 </p><p>"oder Fahrradkennzeichen" streichen </p><p>Art. 99 Ziff. 4</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 105</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Aufgehoben </p><p>Abs. 4 zweiter Satz </p><p>Aufgehoben</p><p>...</p>
  • Abschaffung der Fahrradnummer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fahrradnummern sind zu einem "alten Zopf" verkommen. Sie bringen viel unnötigen administrativen Aufwand. In der Folge werden sie im Verkehr kaum mehr kontrolliert. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist bei einem Grossteil der Radfahrer bereits auch privat vorhanden. Ein guter Teil der Fahrräder ist zudem ohne Nummern in Verkehr. Die Nachbarländer haben in aller Regel keine Nummerpflicht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, um das Strassenverkehrsgesetz wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 18 </p><p>Abs. 1</p><p>Fahrräder müssen den Vorschriften entsprechen. </p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrräder und ihrer Anhänger.</p><p>... </p><p>Art. 70 Abs. 2-7</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 73 Abs. 2</p><p>Aufgehoben </p><p>Art. 77 </p><p>Abs. 1</p><p>... für Motorfahrzeuge abgibt, ohne ... der Motorfahrzeuge aufzukommen haben. Er ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p> ... und Kontrollschildern durch den Bund.</p><p>Art. 83 </p><p>Abs. 1</p><p>... aus Motorfahzeugunfällen verjähren ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>... aus einem Motorfahrzeugunfall Haftpflichtigen ...</p><p>...</p><p>Art. 86 </p><p>... Ansprüche aus Motorfahrzeugunfällen beurteilt der Richter ... </p><p>Art. 97 Ziff. 1 </p><p>"oder Fahrradkennzeichen" streichen </p><p>Art. 99 Ziff. 4</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 105</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Aufgehoben </p><p>Abs. 4 zweiter Satz </p><p>Aufgehoben</p><p>...</p>
    • Abschaffung der Fahrradnummer
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Fahrradnummern sind zu einem "alten Zopf" verkommen. Sie bringen viel unnötigen administrativen Aufwand. In der Folge werden sie im Verkehr kaum mehr kontrolliert. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist bei einem Grossteil der Radfahrer bereits auch privat vorhanden. Ein guter Teil der Fahrräder ist zudem ohne Nummern in Verkehr. Die Nachbarländer haben in aller Regel keine Nummerpflicht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, um das Strassenverkehrsgesetz wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 18 </p><p>Abs. 1</p><p>Fahrräder müssen den Vorschriften entsprechen. </p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrräder und ihrer Anhänger.</p><p>... </p><p>Art. 70 Abs. 2-7</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 73 Abs. 2</p><p>Aufgehoben </p><p>Art. 77 </p><p>Abs. 1</p><p>... für Motorfahrzeuge abgibt, ohne ... der Motorfahrzeuge aufzukommen haben. Er ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p> ... und Kontrollschildern durch den Bund.</p><p>Art. 83 </p><p>Abs. 1</p><p>... aus Motorfahzeugunfällen verjähren ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>... aus einem Motorfahrzeugunfall Haftpflichtigen ...</p><p>...</p><p>Art. 86 </p><p>... Ansprüche aus Motorfahrzeugunfällen beurteilt der Richter ... </p><p>Art. 97 Ziff. 1 </p><p>"oder Fahrradkennzeichen" streichen </p><p>Art. 99 Ziff. 4</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 105</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Aufgehoben </p><p>Abs. 4 zweiter Satz </p><p>Aufgehoben</p><p>...</p>
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