Bewilligung sehr hoher ausserordentlicher Kredite durch die Bundesversammlung

ShortId
08.525
Id
20080525
Updated
10.04.2024 14:15
Language
de
Title
Bewilligung sehr hoher ausserordentlicher Kredite durch die Bundesversammlung
AdditionalIndexing
421;24;Finanzkrise;Nachtragskredit;Ausgabenbewilligung;Aufgaben des Parlaments;Gesetzgebungsverfahren;Beziehung Legislative-Exekutive;Dringlichkeitsrecht
1
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L04K11020201, Ausgabenbewilligung
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L04K05030202, Dringlichkeitsrecht
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K11020207, Nachtragskredit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Je grösser die Tragweite eines Beschlusses ist, desto höherer Legitimation bedarf er. Nach diesem Grundsatz kann zu Recht verlangt werden, dass dringliche Verpflichtungen für sehr hohe Beträge vorgängig von der Bundesversammlung bewilligt werden müssen.</p><p>Der Mindestbetrag, ab welchem eine Verpflichtung dem Parlament vorgängig zu unterbreiten ist, könnte in Prozenten des Bundesbudgets oder in Franken festgelegt werden - beispielsweise bei 1 oder 4 Prozent bzw. bei 500 Millionen oder 2 Milliarden Franken.</p><p>Auf jeden Fall erscheint es gerechtfertigt, dass künftig ein dringlicher Kredit in der Höhe des für die Rettung der UBS vorgesehenen Investitionskredits vorgängig von der - nötigenfalls dringlich einberufenen - Bundesversammlung bewilligt wird. Bei höchster Dringlichkeit könnte die Verpflichtung noch vor der Bewilligung eingegangen werden; sie müsste aber in diesem Fall innert weniger Arbeitstage nachträglich von der Bundesversammlung genehmigt werden.</p><p>Bei Bedarf könnte die Gesetzesänderung durch eine Zwischenstufe ergänzt werden, indem für eine dringliche Verpflichtung vorgängig die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz oder das Finanzhaushaltgesetz ist so zu revidieren, dass sehr hohe Zusatz- und Nachtragskredite selbst bei Dringlichkeit der vorgängigen Bewilligung durch die Bundesversammlung bedürfen.</p>
  • Bewilligung sehr hoher ausserordentlicher Kredite durch die Bundesversammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Je grösser die Tragweite eines Beschlusses ist, desto höherer Legitimation bedarf er. Nach diesem Grundsatz kann zu Recht verlangt werden, dass dringliche Verpflichtungen für sehr hohe Beträge vorgängig von der Bundesversammlung bewilligt werden müssen.</p><p>Der Mindestbetrag, ab welchem eine Verpflichtung dem Parlament vorgängig zu unterbreiten ist, könnte in Prozenten des Bundesbudgets oder in Franken festgelegt werden - beispielsweise bei 1 oder 4 Prozent bzw. bei 500 Millionen oder 2 Milliarden Franken.</p><p>Auf jeden Fall erscheint es gerechtfertigt, dass künftig ein dringlicher Kredit in der Höhe des für die Rettung der UBS vorgesehenen Investitionskredits vorgängig von der - nötigenfalls dringlich einberufenen - Bundesversammlung bewilligt wird. Bei höchster Dringlichkeit könnte die Verpflichtung noch vor der Bewilligung eingegangen werden; sie müsste aber in diesem Fall innert weniger Arbeitstage nachträglich von der Bundesversammlung genehmigt werden.</p><p>Bei Bedarf könnte die Gesetzesänderung durch eine Zwischenstufe ergänzt werden, indem für eine dringliche Verpflichtung vorgängig die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz oder das Finanzhaushaltgesetz ist so zu revidieren, dass sehr hohe Zusatz- und Nachtragskredite selbst bei Dringlichkeit der vorgängigen Bewilligung durch die Bundesversammlung bedürfen.</p>
    • Bewilligung sehr hoher ausserordentlicher Kredite durch die Bundesversammlung

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