Bewilligung von Schlachtnebenprodukten für die Tierfütterung

ShortId
08.1014
Id
20081014
Updated
24.06.2025 23:03
Language
de
Title
Bewilligung von Schlachtnebenprodukten für die Tierfütterung
AdditionalIndexing
55;Tierernährung;Mangel;Schlachtabfall;Lebensmittelindustrie;Konsumentenorganisation;Produkt der Futtermittelindustrie
1
  • L04K14010104, Tierernährung
  • L05K1402050110, Schlachtabfall
  • L06K140101040102, Produkt der Futtermittelindustrie
  • L04K14020301, Lebensmittelindustrie
  • L05K0701030902, Mangel
  • L06K070106030102, Konsumentenorganisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich stets für eine sinnvolle Verwertung von Schlachtnebenprodukten eingesetzt, sofern die Verschleppung von Tierseuchen ausreichend verhindert wird. Im Bericht der Bundesämter für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Gesundheit über den Massnahmenplan betreffend die Wiederverwertung tierischer Abfälle vom 1. Juni 2004 (http://www.bvet.admin.ch/gesundheit_tiere/00297/00307/index.html?lang=de) wird ausführlich dargelegt, unter welchen Bedingungen die Wiederzulassung von tierischen Nebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren möglich wäre.</p><p>1. In der Schweiz sind bereits heute einige Schlachtnebenprodukte für die Fütterung von Nutztieren zugelassen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 23. Juni 2004 (SR 916.441.22). Mit den heutigen Möglichkeiten besteht für die Schweizer Futtermittelbranche mehr Spielraum als im umliegenden Ausland.</p><p>Eine weiter gehende Verwendung von tierischen Nebenprodukten in der Fütterung kann nur in Übereinstimmung mit der EU erfolgen, da die Erleichterungen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU auf der Gleichwertigkeit der Massnahmen aufbauen. Zudem müssen für eine weiter gehende Verwendung von tierischen Nebenprodukten für deren Verarbeitung neue Infrastrukturen (inklusive Logistik) geschaffen werden, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen (tierarten- und kategorienspezifische Trennung der Nebenprodukte). Hier ist vor allem die Branche gefordert.</p><p>2. Das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen ist in engem Kontakt mit den betroffenen Kreisen. In den letzten Monaten haben diesbezüglich bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Weitere Gespräche, insbesondere mit der Entsorgungs-, der Futtermittel- und Nahrungsmittelindustrie, der Landwirtschaft sowie den Konsumentenorganisationen, werden folgen.</p><p>3. Die für die Tierfütterung verwendbaren Eiweisse haben sich in den letzten Jahren markant verteuert. Diese Entwicklung kann massgebend auf den weltweit erhöhten Bedarf und auf die zunehmende Verwendung von pflanzlichen Eiweissen als erneuerbare Energieträger zurückgeführt werden. Es sind daher alle Beteiligten aufgefordert, neue Lösungen zu erarbeiten. Ein verbesserter Einsatz von tierischen Eiweissen kann dazu einen Beitrag leisten. Dies stellt nach Ansicht des Bundesrates jedoch nur einen Teilaspekt der Gesamtproblemlösung dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, schnellstmöglich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, in Anbetracht der Verknappung der tierischen Eiweisse, Schlachtnebenprodukte wieder für die Tierfütterung zuzulassen?</p><p>2. Hat er in dieser Hinsicht bereits mit den betroffenen Akteuren (Futtermittelindustrie, Nahrungsmittelindustrie, Konsumentenorganisationen usw.) Gespräche geführt?</p><p>3. Sieht er diesbezüglich ebenfalls Handlungsbedarf, oder nimmt er allenfalls entsprechende Beschaffungsengpässe in Kauf?</p>
  • Bewilligung von Schlachtnebenprodukten für die Tierfütterung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich stets für eine sinnvolle Verwertung von Schlachtnebenprodukten eingesetzt, sofern die Verschleppung von Tierseuchen ausreichend verhindert wird. Im Bericht der Bundesämter für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Gesundheit über den Massnahmenplan betreffend die Wiederverwertung tierischer Abfälle vom 1. Juni 2004 (http://www.bvet.admin.ch/gesundheit_tiere/00297/00307/index.html?lang=de) wird ausführlich dargelegt, unter welchen Bedingungen die Wiederzulassung von tierischen Nebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren möglich wäre.</p><p>1. In der Schweiz sind bereits heute einige Schlachtnebenprodukte für die Fütterung von Nutztieren zugelassen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 23. Juni 2004 (SR 916.441.22). Mit den heutigen Möglichkeiten besteht für die Schweizer Futtermittelbranche mehr Spielraum als im umliegenden Ausland.</p><p>Eine weiter gehende Verwendung von tierischen Nebenprodukten in der Fütterung kann nur in Übereinstimmung mit der EU erfolgen, da die Erleichterungen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU auf der Gleichwertigkeit der Massnahmen aufbauen. Zudem müssen für eine weiter gehende Verwendung von tierischen Nebenprodukten für deren Verarbeitung neue Infrastrukturen (inklusive Logistik) geschaffen werden, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen (tierarten- und kategorienspezifische Trennung der Nebenprodukte). Hier ist vor allem die Branche gefordert.</p><p>2. Das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen ist in engem Kontakt mit den betroffenen Kreisen. In den letzten Monaten haben diesbezüglich bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Weitere Gespräche, insbesondere mit der Entsorgungs-, der Futtermittel- und Nahrungsmittelindustrie, der Landwirtschaft sowie den Konsumentenorganisationen, werden folgen.</p><p>3. Die für die Tierfütterung verwendbaren Eiweisse haben sich in den letzten Jahren markant verteuert. Diese Entwicklung kann massgebend auf den weltweit erhöhten Bedarf und auf die zunehmende Verwendung von pflanzlichen Eiweissen als erneuerbare Energieträger zurückgeführt werden. Es sind daher alle Beteiligten aufgefordert, neue Lösungen zu erarbeiten. Ein verbesserter Einsatz von tierischen Eiweissen kann dazu einen Beitrag leisten. Dies stellt nach Ansicht des Bundesrates jedoch nur einen Teilaspekt der Gesamtproblemlösung dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, schnellstmöglich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, in Anbetracht der Verknappung der tierischen Eiweisse, Schlachtnebenprodukte wieder für die Tierfütterung zuzulassen?</p><p>2. Hat er in dieser Hinsicht bereits mit den betroffenen Akteuren (Futtermittelindustrie, Nahrungsmittelindustrie, Konsumentenorganisationen usw.) Gespräche geführt?</p><p>3. Sieht er diesbezüglich ebenfalls Handlungsbedarf, oder nimmt er allenfalls entsprechende Beschaffungsengpässe in Kauf?</p>
    • Bewilligung von Schlachtnebenprodukten für die Tierfütterung

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