Finanzierung der Kampagne für die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008

ShortId
08.1017
Id
20081017
Updated
24.06.2025 22:27
Language
de
Title
Finanzierung der Kampagne für die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008
AdditionalIndexing
2841;04;Krankenkassenprämie;Missbrauch;politische Werbung;Krankenkasse;Abstimmungskampf-Kosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen;Abstimmungskampf
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L04K08020340, politische Werbung
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
  • L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
  • L04K01010219, Missbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bezüglich der Finanzierung der Abstimmungskampagnen Massnahmen getroffen und am 18. März 2008 ein Rundschreiben an die Krankenversicherer und an deren Rückversicherer erlassen. Mit diesem Rundschreiben wurden den Krankenversicherern die wichtigsten Grundsätze in Erinnerung gerufen, die im Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. Juni 2007 festgehalten sind. An diese Grundsätze haben sich die Krankenversicherer zu halten, wenn sie im Vorfeld von Abstimmungen Informationen verbreiten. Der Schwerpunkt des Rundschreibens liegt auf den Grundsätzen und der Art und Weise, wie im Vorfeld von Abstimmungen zu informieren ist, sowie auf der Anwendung dieser Grundsätze auf die Krankenversicherer, ihre Rückversicherer und auf Santésuisse.</p><p>Das Rundschreiben vom 18. März 2008 wurde auch an Santésuisse gerichtet, um sie an die Grundsätze zu erinnern, welche auch für diese Organisation gelten. Zusätzlich wurde Santésuisse aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass für die Kampagne zur Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 über den neuen Verfassungsartikel "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" keine Mittel aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung direkt oder indirekt eingesetzt werden. In ihrem Schreiben vom 19. März 2008 bestätigte Santésuisse ausdrücklich, dass sie sich an diese Forderung halten werde.</p><p>Im Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. Juni 2007 zur Aufsicht über die Dachorganisationen im Bereich der Krankenversicherung wurden mehrere Fragen aufgeworfen. Zur Regelung dieser Fragen traf das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verschiedene Massnahmen. So wurde u. a. eine interdepartementale Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG, des Bundesamtes für Justiz, des BSV, des BPV und von Santésuisse besteht. Diese Arbeitsgruppe hat im Wesentlichen den Auftrag, eine Analyse der vom Bundesamt für Justiz aufgeworfenen Probleme vorzunehmen und in einem Schlussbericht, der auf Ende Juni 2008 erwartet wird, Empfehlungen zuhanden des EDI abzugeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Frage, ob Abstimmungskampagnen mit Prämiengeldern aus der Grundversicherung finanziert werden dürfen, wurde lang und breit diskutiert und hat zu Recht bei einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung Wut und Unverständnis ausgelöst.</p><p>Am 13. März 2007 hat sich der Nationalrat gegen eine parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion (07.407) ausgesprochen, welche die Finanzierung politischer Kampagnen mit Prämien aus der Grundversicherung verbieten und dieses Verbot im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankern wollte.</p><p>Wir nehmen diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis.</p><p>Der Nationalrat hat die Verankerung des Verbotes im Gesetz vor allem deshalb abgelehnt, weil der Bundesrat seinen eigenen Angaben zufolge bereits eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung dieser Frage beauftragt hat. Sie soll insbesondere die Aufsicht über die Dachorganisationen im Bereich der Krankenversicherung untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten Mitte 2008 vorliegen.</p><p>Doch schon am 1. Juni dieses Jahres sollen sich Volk und Stände zum Verfassungsartikel "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" äussern.</p><p>Da es zum heutigen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gibt, welche die Finanzierung der Kampagne der Krankenkassen mit Prämien aus der Grundversicherung ausdrücklich verbietet, möchten wir wissen, was der Bundesrat zu tun gedenkt, damit sich das unerfreuliche Szenario der Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" nicht wiederholt.</p><p>In der Fragestunde vom 10. März 2008 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern erklärt, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) werde in den kommenden Wochen die nötigen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Krankenversicherer und Santésuisse für die anstehende Abstimmungskampagne keine Mittel aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einsetzen.</p><p>Angesichts dieser Tatsachen frage ich den Bundesrat, welche Massnahmen das BAG von den Krankenkassen verlangt hat oder noch verlangen wird, um zu verhindern, dass dieser Abstimmungskampf in irgendeiner Weise von den Krankenversicherern oder von Santésuisse finanziert wird.</p>
  • Finanzierung der Kampagne für die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bezüglich der Finanzierung der Abstimmungskampagnen Massnahmen getroffen und am 18. März 2008 ein Rundschreiben an die Krankenversicherer und an deren Rückversicherer erlassen. Mit diesem Rundschreiben wurden den Krankenversicherern die wichtigsten Grundsätze in Erinnerung gerufen, die im Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. Juni 2007 festgehalten sind. An diese Grundsätze haben sich die Krankenversicherer zu halten, wenn sie im Vorfeld von Abstimmungen Informationen verbreiten. Der Schwerpunkt des Rundschreibens liegt auf den Grundsätzen und der Art und Weise, wie im Vorfeld von Abstimmungen zu informieren ist, sowie auf der Anwendung dieser Grundsätze auf die Krankenversicherer, ihre Rückversicherer und auf Santésuisse.</p><p>Das Rundschreiben vom 18. März 2008 wurde auch an Santésuisse gerichtet, um sie an die Grundsätze zu erinnern, welche auch für diese Organisation gelten. Zusätzlich wurde Santésuisse aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass für die Kampagne zur Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 über den neuen Verfassungsartikel "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" keine Mittel aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung direkt oder indirekt eingesetzt werden. In ihrem Schreiben vom 19. März 2008 bestätigte Santésuisse ausdrücklich, dass sie sich an diese Forderung halten werde.</p><p>Im Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. Juni 2007 zur Aufsicht über die Dachorganisationen im Bereich der Krankenversicherung wurden mehrere Fragen aufgeworfen. Zur Regelung dieser Fragen traf das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verschiedene Massnahmen. So wurde u. a. eine interdepartementale Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG, des Bundesamtes für Justiz, des BSV, des BPV und von Santésuisse besteht. Diese Arbeitsgruppe hat im Wesentlichen den Auftrag, eine Analyse der vom Bundesamt für Justiz aufgeworfenen Probleme vorzunehmen und in einem Schlussbericht, der auf Ende Juni 2008 erwartet wird, Empfehlungen zuhanden des EDI abzugeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Frage, ob Abstimmungskampagnen mit Prämiengeldern aus der Grundversicherung finanziert werden dürfen, wurde lang und breit diskutiert und hat zu Recht bei einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung Wut und Unverständnis ausgelöst.</p><p>Am 13. März 2007 hat sich der Nationalrat gegen eine parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion (07.407) ausgesprochen, welche die Finanzierung politischer Kampagnen mit Prämien aus der Grundversicherung verbieten und dieses Verbot im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankern wollte.</p><p>Wir nehmen diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis.</p><p>Der Nationalrat hat die Verankerung des Verbotes im Gesetz vor allem deshalb abgelehnt, weil der Bundesrat seinen eigenen Angaben zufolge bereits eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung dieser Frage beauftragt hat. Sie soll insbesondere die Aufsicht über die Dachorganisationen im Bereich der Krankenversicherung untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten Mitte 2008 vorliegen.</p><p>Doch schon am 1. Juni dieses Jahres sollen sich Volk und Stände zum Verfassungsartikel "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" äussern.</p><p>Da es zum heutigen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gibt, welche die Finanzierung der Kampagne der Krankenkassen mit Prämien aus der Grundversicherung ausdrücklich verbietet, möchten wir wissen, was der Bundesrat zu tun gedenkt, damit sich das unerfreuliche Szenario der Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" nicht wiederholt.</p><p>In der Fragestunde vom 10. März 2008 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern erklärt, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) werde in den kommenden Wochen die nötigen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Krankenversicherer und Santésuisse für die anstehende Abstimmungskampagne keine Mittel aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einsetzen.</p><p>Angesichts dieser Tatsachen frage ich den Bundesrat, welche Massnahmen das BAG von den Krankenkassen verlangt hat oder noch verlangen wird, um zu verhindern, dass dieser Abstimmungskampf in irgendeiner Weise von den Krankenversicherern oder von Santésuisse finanziert wird.</p>
    • Finanzierung der Kampagne für die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008

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