Kosten für alt Bundesrat Blochers Diener

ShortId
08.1020
Id
20081020
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Kosten für alt Bundesrat Blochers Diener
AdditionalIndexing
04;Lohn;persönliche/r Mitarbeiter/in eines Regierungsmitglieds;Regierungsmitglied;Abgangsentschädigung
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L05K0806020202, persönliche/r Mitarbeiter/in eines Regierungsmitglieds
  • L06K070201010101, Abgangsentschädigung
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ob und in welcher Höhe einem Mitarbeiter des Bundes, welcher seine Stelle verlässt, eine Entschädigung ausbezahlt wird, bestimmt sich nicht frei, sondern wird in den Artikeln 19 des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) und 78f. der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) geregelt. Verschiedene Kündigungstatbestände führen zu einer Entschädigung; beispielsweise erhält die von einer Kündigung ohne eigenes Verschulden betroffene Person gemäss Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b BPG eine Entschädigung, wenn ihr Arbeitsverhältnis lange gedauert oder sie ein bestimmtes Alter erreicht hat. Geldleistungen dieser Art entsprechen gemäss Artikel 79 Absatz 1 BPV in Verbindung mit Artikel 78 Absätze 1 und 2 BPV mindestens einem Monats- und höchstens einem Jahreslohn. Erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Kadermitarbeitern, bei welchen der Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem oder der Departementschef oder -chefin bzw. Bundeskanzler oder -kanzlerin als ordentlicher Kündigungsgrund gilt, entspricht die Entschädigung einem Jahreslohn (Art. 79 Abs. 2 BPV in Verbindung mit Art. 26 BPV). Höhere als die in Artikel 79 Absätze 1 und 2 BPV genannten Abgangszahlungen sind durch den Bundesrat zu genehmigen und bedürfen der Zustimmung der Finanzdelegation (Art. 79 Abs. 3 BPV in Verbindung mit Art. 79 Abs. 7 BPV).</p><p>Wie im Bereich des privaten Arbeitsrechtes werden auch beim Bund mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sämtliche Forderungen der Vertragspartner fällig, beispielsweise Ferien- und Überzeitguthaben.</p><p>Weiterführende konkrete Datenbenennungen verbieten sich aus Datenschutzgründen.</p><p>Soweit der Bundesrat nach Artikel 2 Absatz 1 BPV in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a BPG für die Arbeitsverhältnisse mit dem Kaderpersonal des Bundes zuständig ist, befindet er auch über die Beendigungsmodalitäten dieser Verhältnisse und damit über entsprechende Entschädigungszahlungen. Die Regelung der Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit weiteren Mitarbeitern fällt in die Kompetenz der in der Gesetzgebung oder in der departementalen Regelung für zuständig erklärten Stellen. Der Bundesrat übt ferner gemäss Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 3 des Regierungs- und Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 172.010) die Aufsicht über die Bundesverwaltung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar ist mehreren sehr engen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von alt Bundesrat Blocher der Abgang mit sehr grosszügigen Abfindungen versüsst worden. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele der engen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des alt Bundesrates haben eine Abfindungszahlung erhalten?</p><p>2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Abfindungen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wie viele Tage bezahlten Urlaub haben sie erhalten?</p><p>3. Welche Kompetenzen hat der Bundesrat bei solchen Entscheiden?</p>
  • Kosten für alt Bundesrat Blochers Diener
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ob und in welcher Höhe einem Mitarbeiter des Bundes, welcher seine Stelle verlässt, eine Entschädigung ausbezahlt wird, bestimmt sich nicht frei, sondern wird in den Artikeln 19 des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) und 78f. der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) geregelt. Verschiedene Kündigungstatbestände führen zu einer Entschädigung; beispielsweise erhält die von einer Kündigung ohne eigenes Verschulden betroffene Person gemäss Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b BPG eine Entschädigung, wenn ihr Arbeitsverhältnis lange gedauert oder sie ein bestimmtes Alter erreicht hat. Geldleistungen dieser Art entsprechen gemäss Artikel 79 Absatz 1 BPV in Verbindung mit Artikel 78 Absätze 1 und 2 BPV mindestens einem Monats- und höchstens einem Jahreslohn. Erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Kadermitarbeitern, bei welchen der Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem oder der Departementschef oder -chefin bzw. Bundeskanzler oder -kanzlerin als ordentlicher Kündigungsgrund gilt, entspricht die Entschädigung einem Jahreslohn (Art. 79 Abs. 2 BPV in Verbindung mit Art. 26 BPV). Höhere als die in Artikel 79 Absätze 1 und 2 BPV genannten Abgangszahlungen sind durch den Bundesrat zu genehmigen und bedürfen der Zustimmung der Finanzdelegation (Art. 79 Abs. 3 BPV in Verbindung mit Art. 79 Abs. 7 BPV).</p><p>Wie im Bereich des privaten Arbeitsrechtes werden auch beim Bund mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sämtliche Forderungen der Vertragspartner fällig, beispielsweise Ferien- und Überzeitguthaben.</p><p>Weiterführende konkrete Datenbenennungen verbieten sich aus Datenschutzgründen.</p><p>Soweit der Bundesrat nach Artikel 2 Absatz 1 BPV in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a BPG für die Arbeitsverhältnisse mit dem Kaderpersonal des Bundes zuständig ist, befindet er auch über die Beendigungsmodalitäten dieser Verhältnisse und damit über entsprechende Entschädigungszahlungen. Die Regelung der Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit weiteren Mitarbeitern fällt in die Kompetenz der in der Gesetzgebung oder in der departementalen Regelung für zuständig erklärten Stellen. Der Bundesrat übt ferner gemäss Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 3 des Regierungs- und Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 172.010) die Aufsicht über die Bundesverwaltung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar ist mehreren sehr engen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von alt Bundesrat Blocher der Abgang mit sehr grosszügigen Abfindungen versüsst worden. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele der engen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des alt Bundesrates haben eine Abfindungszahlung erhalten?</p><p>2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Abfindungen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wie viele Tage bezahlten Urlaub haben sie erhalten?</p><p>3. Welche Kompetenzen hat der Bundesrat bei solchen Entscheiden?</p>
    • Kosten für alt Bundesrat Blochers Diener

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