Europapolitik im Bereich Bildung und Weiterbildung

ShortId
08.1022
Id
20081022
Updated
24.06.2025 21:18
Language
de
Title
Europapolitik im Bereich Bildung und Weiterbildung
AdditionalIndexing
32;36;10;gemeinsame Forschungspolitik;Bildungspolitik;Austausch im Bildungswesen;Vertrag mit der EU;Weiterbildung;bilaterale Verhandlungen
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K16020207, gemeinsame Forschungspolitik
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bundesrat räumt dem Thema "Lebenslanges Lernen" in den Beziehungen mit der EU eine hohe Priorität ein.</p><p>Die Schweiz ist schon heute Teil des europäischen Bildungsraumes. Sie nimmt an den entsprechenden Reformprozessen teil und pflegt den bilateralen Austausch. Die Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU stellt eine zentrale Ergänzung zu diesen Aktivitäten dar. Sie ermöglicht den Schweizer Teilnehmenden Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, die Zusammenarbeit in Projekten für die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, die Teilnahme am bildungs- und wissenschaftspolitischen Informationsaustausch sowie an den Bestrebungen für die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen.</p><p>Die Schweiz hat Anfang der Neunzigerjahre denn auch bereits an zwei EU-Bildungsprogrammen offiziell teilgenommen. Mit der Lancierung neuer Programme ab 1995 war dies wegen des EWR-Neins vom 6. Dezember 1992 nicht mehr möglich. Seither nimmt die Schweiz indirekt teil: Schweizer Institutionen können sich mit Bundesfinanzierung projektweise den Programmaktivitäten anschliessen.</p><p>Die Erneuerung der offiziellen Teilnahme war und blieb immer das Ziel: 1994 verabschiedete der Bundesrat ein Doppelmandat für Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Forschung und Bildung. Aufgrund der Vielzahl der Verhandlungsdossiers wurde die Bildung zurückgestellt, mit der Schlussakte der Bilateralen I aber als ein weiterer zu verhandelnder Bereich definiert.</p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wurde dann von der EU-Kommission eine Integration der Schweiz in die laufenden Programme (2000-2006) aus juristischen Gründen ausgeschlossen. Mit einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission und einem Schriftenwechsel zwischen der für Bildung zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission sowie dem Schweizer Staatssekretär für Bildung und Forschung wurde der beidseitige Wille bekräftigt, die offizielle Teilnahme an der nächsten Programmgeneration (2007-2013) vorzubereiten.</p><p>Der Bundesrat hat das entsprechende Verhandlungsmandat im Februar 2007 verabschiedet. Das Mandat der EU folgte im Februar 2008, worauf Anfang April 2008 die Verhandlungen aufgenommen werden konnten.</p><p>Zurzeit ist der Beginn der offiziellen Schweizer Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU auf den 1. Januar 2010 geplant. Voraussetzungen dazu sind das beidseitig genehmigte Abkommen sowie der Beschluss über die für die offizielle Teilnahme nötigen Mittel.</p><p>Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (BFI 2008-2011) wurden 70 Millionen Franken für die Weiterführung der indirekten Teilnahme beschlossen sowie 60 Millionen Franken für die offizielle Teilnahme reserviert.</p><p>Der Bundesrat wird den Gesamtbetrag für die offizielle Teilnahme nach den abgeschlossenen Verhandlungen beim Parlament beantragen. Allfällige Mehraufwendungen würden im BFI-Bereich des EDI kompensiert.</p><p>4./5. Der Bundesrat ist durchaus der Meinung, dass eine eigentliche Europapolitik in den Bereichen Bildung und Forschung wichtig ist und dass diese in Übereinstimmung mit den Kantonen und den eidgenössischen Räten erfolgen soll.</p><p>Das Mandat für die Bildungsverhandlungen wurde entsprechend den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt.</p><p>In den aktuell laufenden Verhandlungen zum Bildungsabkommen ist ein Mitglied der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vertreten.</p><p>Die Botschaft zur offiziellen Teilnahme wird - wie oben erwähnt - den eidgenössischen Räten vorgelegt, wie dies auch für den Bereich der Forschung der Fall war (Botschaft vom September 2006 zur Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration 2007-2013).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Schwerpunkte der Weiterentwicklung der bilateralen Verträge zu erörtern.</p><p>Im Anhang zu den bilateralen Verträgen II wurde im Bereich Bildung ein Zusammenarbeitsprojekt beschrieben, auf das in einem Schriftenwechsel vom 28. April 2003 zwischen dem Generaldirektor für Erziehung und Kultur der EU und dem schweizerischen Staatssekretär für Bildung und Wissenschaft angespielt wird.</p><p>Im Hinblick auf die nächste Generation der Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme 2007-2013 wird die konsolidierte Zusammenarbeit betont. Gemäss Zeitplan sollte das Parlament im Sommer 2007 grünes Licht für Verhandlungen geben.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. In welchem Stadium befindet sich dieses Geschäft zwischen der Schweiz und der EU?</p><p>2. Welchen Stellenwert haben die Bereiche Bildung und Weiterbildung in der Fortsetzung des Bilateralismus zwischen der Schweiz und der EU?</p><p>3. Nimmt er den Bereich Bildung und Weiterbildung in seine Planung der zukünftigen bilateralen Verhandlungen auf?</p><p>4. Gibt es im Bereich von Bildung und Wissenschaft eine Europapolitik, die von Bund und EDK gemeinsam getragen wird?</p><p>5. Ist er nicht der Meinung, dass eine eigentliche und ausdrückliche Europapolitik des schweizerischen Bildungs- und Forschungswesens nötig wäre, die auch von den eidgenössischen Räten mitgetragen wird?</p>
  • Europapolitik im Bereich Bildung und Weiterbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bundesrat räumt dem Thema "Lebenslanges Lernen" in den Beziehungen mit der EU eine hohe Priorität ein.</p><p>Die Schweiz ist schon heute Teil des europäischen Bildungsraumes. Sie nimmt an den entsprechenden Reformprozessen teil und pflegt den bilateralen Austausch. Die Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU stellt eine zentrale Ergänzung zu diesen Aktivitäten dar. Sie ermöglicht den Schweizer Teilnehmenden Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, die Zusammenarbeit in Projekten für die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, die Teilnahme am bildungs- und wissenschaftspolitischen Informationsaustausch sowie an den Bestrebungen für die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen.</p><p>Die Schweiz hat Anfang der Neunzigerjahre denn auch bereits an zwei EU-Bildungsprogrammen offiziell teilgenommen. Mit der Lancierung neuer Programme ab 1995 war dies wegen des EWR-Neins vom 6. Dezember 1992 nicht mehr möglich. Seither nimmt die Schweiz indirekt teil: Schweizer Institutionen können sich mit Bundesfinanzierung projektweise den Programmaktivitäten anschliessen.</p><p>Die Erneuerung der offiziellen Teilnahme war und blieb immer das Ziel: 1994 verabschiedete der Bundesrat ein Doppelmandat für Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Forschung und Bildung. Aufgrund der Vielzahl der Verhandlungsdossiers wurde die Bildung zurückgestellt, mit der Schlussakte der Bilateralen I aber als ein weiterer zu verhandelnder Bereich definiert.</p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wurde dann von der EU-Kommission eine Integration der Schweiz in die laufenden Programme (2000-2006) aus juristischen Gründen ausgeschlossen. Mit einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission und einem Schriftenwechsel zwischen der für Bildung zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission sowie dem Schweizer Staatssekretär für Bildung und Forschung wurde der beidseitige Wille bekräftigt, die offizielle Teilnahme an der nächsten Programmgeneration (2007-2013) vorzubereiten.</p><p>Der Bundesrat hat das entsprechende Verhandlungsmandat im Februar 2007 verabschiedet. Das Mandat der EU folgte im Februar 2008, worauf Anfang April 2008 die Verhandlungen aufgenommen werden konnten.</p><p>Zurzeit ist der Beginn der offiziellen Schweizer Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU auf den 1. Januar 2010 geplant. Voraussetzungen dazu sind das beidseitig genehmigte Abkommen sowie der Beschluss über die für die offizielle Teilnahme nötigen Mittel.</p><p>Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (BFI 2008-2011) wurden 70 Millionen Franken für die Weiterführung der indirekten Teilnahme beschlossen sowie 60 Millionen Franken für die offizielle Teilnahme reserviert.</p><p>Der Bundesrat wird den Gesamtbetrag für die offizielle Teilnahme nach den abgeschlossenen Verhandlungen beim Parlament beantragen. Allfällige Mehraufwendungen würden im BFI-Bereich des EDI kompensiert.</p><p>4./5. Der Bundesrat ist durchaus der Meinung, dass eine eigentliche Europapolitik in den Bereichen Bildung und Forschung wichtig ist und dass diese in Übereinstimmung mit den Kantonen und den eidgenössischen Räten erfolgen soll.</p><p>Das Mandat für die Bildungsverhandlungen wurde entsprechend den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt.</p><p>In den aktuell laufenden Verhandlungen zum Bildungsabkommen ist ein Mitglied der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vertreten.</p><p>Die Botschaft zur offiziellen Teilnahme wird - wie oben erwähnt - den eidgenössischen Räten vorgelegt, wie dies auch für den Bereich der Forschung der Fall war (Botschaft vom September 2006 zur Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration 2007-2013).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Schwerpunkte der Weiterentwicklung der bilateralen Verträge zu erörtern.</p><p>Im Anhang zu den bilateralen Verträgen II wurde im Bereich Bildung ein Zusammenarbeitsprojekt beschrieben, auf das in einem Schriftenwechsel vom 28. April 2003 zwischen dem Generaldirektor für Erziehung und Kultur der EU und dem schweizerischen Staatssekretär für Bildung und Wissenschaft angespielt wird.</p><p>Im Hinblick auf die nächste Generation der Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme 2007-2013 wird die konsolidierte Zusammenarbeit betont. Gemäss Zeitplan sollte das Parlament im Sommer 2007 grünes Licht für Verhandlungen geben.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. In welchem Stadium befindet sich dieses Geschäft zwischen der Schweiz und der EU?</p><p>2. Welchen Stellenwert haben die Bereiche Bildung und Weiterbildung in der Fortsetzung des Bilateralismus zwischen der Schweiz und der EU?</p><p>3. Nimmt er den Bereich Bildung und Weiterbildung in seine Planung der zukünftigen bilateralen Verhandlungen auf?</p><p>4. Gibt es im Bereich von Bildung und Wissenschaft eine Europapolitik, die von Bund und EDK gemeinsam getragen wird?</p><p>5. Ist er nicht der Meinung, dass eine eigentliche und ausdrückliche Europapolitik des schweizerischen Bildungs- und Forschungswesens nötig wäre, die auch von den eidgenössischen Räten mitgetragen wird?</p>
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