Konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze der Bundesverwaltung

ShortId
08.1026
Id
20081026
Updated
24.06.2025 22:38
Language
de
Title
Konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;48;Reglement;Gebühren;Bundesverwaltung;Parkplatz
1
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L04K18010215, Parkplatz
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L06K050301010304, Reglement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Parkplätze der Bundesverwaltung werden alle bewirtschaftet. Die begrenzte Anzahl Parkplätze pro Standort dient den betrieblichen Bedürfnissen der jeweiligen Verwaltungseinheiten.</p><p>2. Seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells Bund per 1. Januar 2007 werden die Parkplätze den Verwaltungseinheiten durch das EFD/BBL ohne zeitliche Einschränkung vermietet und im Rahmen der kreditwirksamen Leistungsverrechnung verrechnet. Die Bewirtschaftung dieser Parkplätze obliegt den Verwaltungseinheiten unter Anwendung der Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung (SR 172.058.41).</p><p>Eine Regelung für diese Parkplätze besteht deshalb ebenso, wie mit der vorstehend erwähnten Verordnung ein Gebührenreglement vorhanden ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für die Benutzung der Parkplätze der Bundesverwaltung durch das Bundespersonal werden zu Recht Gebühren verlangt (Verordnung vom 20. Mai 1992 über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung). </p><p>Demgegenüber werden für dieselben Parkplätze ausserhalb der Bürozeiten nicht in jedem Fall Parkgebühren geltend gemacht.</p><p>So sind beispielsweise die Parkplätze vor dem Gebäude der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern zwischen 19 und 6 Uhr und am Wochenende für alle frei benutzbar. Damit wird jedoch die Parkplatzbewirtschaftung der Stadt Bern unterlaufen. Gleichzeitig vergibt sich der Bund sein Recht auf einen Ertrag seines Bodens.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Gibt es neben den Parkplätzen bei der Oberzolldirektion weitere zeitweise unbewirtschaftete Parkplätze des Bundes?</p><p>2. Ist er bereit, eine Regelung für diese Parkplätze zu erlassen, inklusive entsprechendes Gebührenreglement?</p>
  • Konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Parkplätze der Bundesverwaltung werden alle bewirtschaftet. Die begrenzte Anzahl Parkplätze pro Standort dient den betrieblichen Bedürfnissen der jeweiligen Verwaltungseinheiten.</p><p>2. Seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells Bund per 1. Januar 2007 werden die Parkplätze den Verwaltungseinheiten durch das EFD/BBL ohne zeitliche Einschränkung vermietet und im Rahmen der kreditwirksamen Leistungsverrechnung verrechnet. Die Bewirtschaftung dieser Parkplätze obliegt den Verwaltungseinheiten unter Anwendung der Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung (SR 172.058.41).</p><p>Eine Regelung für diese Parkplätze besteht deshalb ebenso, wie mit der vorstehend erwähnten Verordnung ein Gebührenreglement vorhanden ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für die Benutzung der Parkplätze der Bundesverwaltung durch das Bundespersonal werden zu Recht Gebühren verlangt (Verordnung vom 20. Mai 1992 über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung). </p><p>Demgegenüber werden für dieselben Parkplätze ausserhalb der Bürozeiten nicht in jedem Fall Parkgebühren geltend gemacht.</p><p>So sind beispielsweise die Parkplätze vor dem Gebäude der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern zwischen 19 und 6 Uhr und am Wochenende für alle frei benutzbar. Damit wird jedoch die Parkplatzbewirtschaftung der Stadt Bern unterlaufen. Gleichzeitig vergibt sich der Bund sein Recht auf einen Ertrag seines Bodens.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Gibt es neben den Parkplätzen bei der Oberzolldirektion weitere zeitweise unbewirtschaftete Parkplätze des Bundes?</p><p>2. Ist er bereit, eine Regelung für diese Parkplätze zu erlassen, inklusive entsprechendes Gebührenreglement?</p>
    • Konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze der Bundesverwaltung

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