Heroingestützte Behandlung. Nutzen und Kosten
- ShortId
-
08.1035
- Id
-
20081035
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Heroingestützte Behandlung. Nutzen und Kosten
- AdditionalIndexing
-
2841;Versicherungsleistung;Drogenpolitik;Kostenrechnung;Krankenversicherung;Evaluation;kontrollierte Drogenabgabe;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L04K08020302, Evaluation
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Substitutionsbehandlungen sind medizinische und psychosoziale Therapieformen für Heroinabhängige. Dabei wird das illegal beschaffte Heroin durch ein ärztlich verschriebenes Opiat ersetzt, wie z. B. Methadon (87 Prozent aller Substitutionsbehandlungen), Diaphin i.v., das "medizinische Heroin" (8 Prozent), oder andere (Buprenorphin, Morphin, Codein; 5 Prozent). Die Substitution mit Diaphin i.v. geschieht im Rahmen der heroingestützten Behandlung (HeGeBe), welche im dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 und in der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 (SR 812.121.6) gesetzlich geregelt ist. Im revidierten Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) wird die befristete Regelung bei gleichbleibenden Behandlungskriterien ins ordentliche Recht überführt. Die Revision wurde vom Parlament in der Frühjahrssession verabschiedet. Das Referendum gegen die Revision wurde eingereicht, die Vorlage kommt im November 2008 zur Abstimmung.</p><p>1. Die aktuellen Kosten pro Person und Tag einer HeGeBe betragen rund 55 Franken. Bei rund 1300 Patienten und Patientinnen belaufen sich die Gesamtkosten pro Jahr auf schätzungsweise 26 Millionen Franken, wovon ungefähr 80 Prozent der Kosten (21 Millionen) durch die Krankenkassen getragen werden (exklusive Selbstbehalt und Teile der psychosozialen Betreuung). Aufgrund der geringen Anzahl neuer Heroinkonsumierender ist in den nächsten Jahren auch keine weitere Kostenerhöhung zu erwarten.</p><p>2. Die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung wird durch die Revision des BetmG nicht berührt. Anhang I Punkt 8 "Psychiatrie" der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) regelt, unter welchen Umständen die Kosten für Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Behandlungen gemäss den gesetzlichen Richtlinien durchgeführt werden und die verwendeten Substanzen bzw. Präparate in der Arzneimittelliste mit Tarif oder in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Im Jahr 2002 wurde Diaphin i.v. in die Spezialitätenliste aufgenommen. Die medizinische Behandlung mit Diaphin i.v. ist leistungspflichtig.</p><p>3. Aktuell sind schweizweit rund 16 000 Personen in verschiedenen Substitutionsbehandlungen. Eine aktuelle schweizerische Kosten-Nutzen-Analyse für alle Substitutionsbehandlungen liegt nicht vor. Eine 1997 durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse zur HeGeBe ergab einen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen in der Höhe von 96 Franken pro Tag (Einsparungen in den Bereichen Legalverhalten, Gesundheit, Wohnen und Arbeiten) bei durchschnittlichen Kosten in den HeGeBe-Zentren pro Patient oder Patientin von 51 Franken pro Tag. In der Gesamtbetrachtung reduzierten sich die Kosten der HeGeBe pro Person und Tag somit um ungefähr 45 Franken (Quelle: Frei, A.; Greiner, R.-A.; Mehnert, A. & Dinkel, R., 1997. Sozioökonomische Bewertung der Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln. Schlussbericht 1997 im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit). Pro Jahr werden durch die Therapie Schwerstsüchtiger in HeGeBe-Programmen (rund 1300 Personen) gegen 21 Millionen Franken eingespart (bei einer Einsparung von 45 Franken pro Person und Tag).</p><p>In der Beantwortung des Postulates Waber 00.3482 wurde eine wiederholte Erhebung der Vollkosten der HeGeBe geprüft. Angesichts der angespannten Finanzlage und des gemäss einer Studie als gering zu erachtenden Erkenntnisgewinns (Quelle: Frei, A., 2003. Erhebung der Vollkosten der heroingestützten Behandlung in der Schweiz. Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit), wurde auf eine Neuauflage der obenerwähnten Studie verzichtet.</p><p>Auch für die restlichen 92 Prozent der Personen in den anderen Substitutionsprogrammen (Methadon usw.) können ähnliche Resultate angenommen werden.</p><p>4. Substitutionsprogramme ersetzen andere Therapien nicht, sondern richten sich ergänzend an jene Gruppe heroinabhängiger Personen, welche mit anderen Therapieangeboten nicht erreicht werden. Im Rahmen von Substitutionsprogrammen ist es einer Vielzahl von Patienten und Patientinnen gelungen, ihren psychischen und körperlichen Gesundheitszustand zu verbessern, ihre Wohnsituation zu stabilisieren und schrittweise wieder eine Beschäftigung zu finden, den Konsum von nichtverschriebenen Substanzen zu reduzieren sowie delinquentes Verhalten aufzugeben. Aus gesundheitspolitischer Sicht sind dies ganz wesentliche Fortschritte. Wie in Antwort 3 ausgeführt, kann bei einer HeGeBe ein individueller und kollektiver ökonomischer Nutzen nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf die bevorstehenden Abstimmungen zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, das die Verankerung der Vier-Säulen-Politik und damit die definitive Verankerung der Substitutionsbehandlung vorsieht, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Kosten total und pro versicherte Person, die durch die heroingestützte Behandlung anfallen und von den Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden? Wie werden sich die Kosten in den nächsten Jahren entwickeln?</p><p>2. Inwieweit tangiert die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes die Frage der Kostenübernahme der heroingestützten Behandlung durch die Krankenversicherung? Wie stellt sich der Bundesrat zu den Forderungen, die Heroin gestützte Behandlung nicht mehr über die obligatorische Krankenversicherung zu finanzieren?</p><p>3. Wie hoch sind die geschätzten direkten und indirekten Kosten, die durch die Integration der Schwerstsüchtigen in die Substitutionsprogramme eingespart werden können?</p><p>4. Wie beurteilt er die Substitutionsprogramme sowohl aus ökonomischer als auch aus gesundheitlicher Optik?</p>
- Heroingestützte Behandlung. Nutzen und Kosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Substitutionsbehandlungen sind medizinische und psychosoziale Therapieformen für Heroinabhängige. Dabei wird das illegal beschaffte Heroin durch ein ärztlich verschriebenes Opiat ersetzt, wie z. B. Methadon (87 Prozent aller Substitutionsbehandlungen), Diaphin i.v., das "medizinische Heroin" (8 Prozent), oder andere (Buprenorphin, Morphin, Codein; 5 Prozent). Die Substitution mit Diaphin i.v. geschieht im Rahmen der heroingestützten Behandlung (HeGeBe), welche im dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 und in der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 (SR 812.121.6) gesetzlich geregelt ist. Im revidierten Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) wird die befristete Regelung bei gleichbleibenden Behandlungskriterien ins ordentliche Recht überführt. Die Revision wurde vom Parlament in der Frühjahrssession verabschiedet. Das Referendum gegen die Revision wurde eingereicht, die Vorlage kommt im November 2008 zur Abstimmung.</p><p>1. Die aktuellen Kosten pro Person und Tag einer HeGeBe betragen rund 55 Franken. Bei rund 1300 Patienten und Patientinnen belaufen sich die Gesamtkosten pro Jahr auf schätzungsweise 26 Millionen Franken, wovon ungefähr 80 Prozent der Kosten (21 Millionen) durch die Krankenkassen getragen werden (exklusive Selbstbehalt und Teile der psychosozialen Betreuung). Aufgrund der geringen Anzahl neuer Heroinkonsumierender ist in den nächsten Jahren auch keine weitere Kostenerhöhung zu erwarten.</p><p>2. Die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung wird durch die Revision des BetmG nicht berührt. Anhang I Punkt 8 "Psychiatrie" der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) regelt, unter welchen Umständen die Kosten für Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Behandlungen gemäss den gesetzlichen Richtlinien durchgeführt werden und die verwendeten Substanzen bzw. Präparate in der Arzneimittelliste mit Tarif oder in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Im Jahr 2002 wurde Diaphin i.v. in die Spezialitätenliste aufgenommen. Die medizinische Behandlung mit Diaphin i.v. ist leistungspflichtig.</p><p>3. Aktuell sind schweizweit rund 16 000 Personen in verschiedenen Substitutionsbehandlungen. Eine aktuelle schweizerische Kosten-Nutzen-Analyse für alle Substitutionsbehandlungen liegt nicht vor. Eine 1997 durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse zur HeGeBe ergab einen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen in der Höhe von 96 Franken pro Tag (Einsparungen in den Bereichen Legalverhalten, Gesundheit, Wohnen und Arbeiten) bei durchschnittlichen Kosten in den HeGeBe-Zentren pro Patient oder Patientin von 51 Franken pro Tag. In der Gesamtbetrachtung reduzierten sich die Kosten der HeGeBe pro Person und Tag somit um ungefähr 45 Franken (Quelle: Frei, A.; Greiner, R.-A.; Mehnert, A. & Dinkel, R., 1997. Sozioökonomische Bewertung der Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln. Schlussbericht 1997 im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit). Pro Jahr werden durch die Therapie Schwerstsüchtiger in HeGeBe-Programmen (rund 1300 Personen) gegen 21 Millionen Franken eingespart (bei einer Einsparung von 45 Franken pro Person und Tag).</p><p>In der Beantwortung des Postulates Waber 00.3482 wurde eine wiederholte Erhebung der Vollkosten der HeGeBe geprüft. Angesichts der angespannten Finanzlage und des gemäss einer Studie als gering zu erachtenden Erkenntnisgewinns (Quelle: Frei, A., 2003. Erhebung der Vollkosten der heroingestützten Behandlung in der Schweiz. Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit), wurde auf eine Neuauflage der obenerwähnten Studie verzichtet.</p><p>Auch für die restlichen 92 Prozent der Personen in den anderen Substitutionsprogrammen (Methadon usw.) können ähnliche Resultate angenommen werden.</p><p>4. Substitutionsprogramme ersetzen andere Therapien nicht, sondern richten sich ergänzend an jene Gruppe heroinabhängiger Personen, welche mit anderen Therapieangeboten nicht erreicht werden. Im Rahmen von Substitutionsprogrammen ist es einer Vielzahl von Patienten und Patientinnen gelungen, ihren psychischen und körperlichen Gesundheitszustand zu verbessern, ihre Wohnsituation zu stabilisieren und schrittweise wieder eine Beschäftigung zu finden, den Konsum von nichtverschriebenen Substanzen zu reduzieren sowie delinquentes Verhalten aufzugeben. Aus gesundheitspolitischer Sicht sind dies ganz wesentliche Fortschritte. Wie in Antwort 3 ausgeführt, kann bei einer HeGeBe ein individueller und kollektiver ökonomischer Nutzen nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf die bevorstehenden Abstimmungen zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, das die Verankerung der Vier-Säulen-Politik und damit die definitive Verankerung der Substitutionsbehandlung vorsieht, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die Kosten total und pro versicherte Person, die durch die heroingestützte Behandlung anfallen und von den Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden? Wie werden sich die Kosten in den nächsten Jahren entwickeln?</p><p>2. Inwieweit tangiert die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes die Frage der Kostenübernahme der heroingestützten Behandlung durch die Krankenversicherung? Wie stellt sich der Bundesrat zu den Forderungen, die Heroin gestützte Behandlung nicht mehr über die obligatorische Krankenversicherung zu finanzieren?</p><p>3. Wie hoch sind die geschätzten direkten und indirekten Kosten, die durch die Integration der Schwerstsüchtigen in die Substitutionsprogramme eingespart werden können?</p><p>4. Wie beurteilt er die Substitutionsprogramme sowohl aus ökonomischer als auch aus gesundheitlicher Optik?</p>
- Heroingestützte Behandlung. Nutzen und Kosten
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