Autobahn Lausanne-Genf. Nutzung des Pannenstreifens

ShortId
08.1038
Id
20081038
Updated
24.06.2025 23:33
Language
de
Title
Autobahn Lausanne-Genf. Nutzung des Pannenstreifens
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Beförderungskapazität;Kostenrechnung;Genf (Kanton);Waadt;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K18010204, Beförderungskapazität
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K0301010120, Waadt
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bevor der Standstreifen der Autobahn Lausanne-Genf als dritte Fahrspur genutzt werden könnte, müssten - namentlich aus Sicherheitsgründen - zwingend die folgenden Arbeiten ausgeführt werden:</p><p>- Bau von Nothaltebuchten (80 Meter Länge, alle 600 Meter, ergibt etwa 146 Stück);</p><p>- Anpassen aller bestehenden Ein- und Ausfahrten an den Anschlüssen, Rastplätzen und Raststätten (36 Stück);</p><p>- Verstärkung des Fahrbahnoberbaus und Anpassung der Quergefälle des Standstreifens auf seiner gesamten Länge von 2 mal 43,9 Kilometer.</p><p>Allein diese Massnahmen würden Kosten in der Höhe von ungefähr 150 Millionen Franken verursachen.</p><p>2. Eine aussagekräftige und umfassende Beantwortung dieser Frage ist mit einem grossen Aufwand verbunden. Detaillierten Aufschluss über die Umweltauswirkungen könnte wohl nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung zweite Stufe (im Rahmen eines generellen Projektes) oder dritte Stufe (im Rahmen eines Ausführungsprojektes) ergeben.</p><p>3. Die Nutzung des Standstreifens als Fahrspur auf einer derart langen Strecke ist eine Kapazitätssteigerung der Nationalstrasse. Aus diesem Grund sind folgende Schritte notwendig:</p><p>- Erarbeiten eines generellen Projektes, Genehmigung durch den Gesamtbundesrat; Dauer: zwei bis drei Jahre;</p><p>- Erarbeiten eines Ausführungsprojektes, öffentliche Auflage, Behandlung der Einsprachen und Genehmigung durch das UVEK, eventuell Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht und eventuell an das Bundesgericht; Dauer: drei bis vier Jahre;</p><p>- Ausarbeitung und Genehmigung eines Detailprojektes durch das Astra;</p><p>Dauer: ein bis zwei Jahre;</p><p>- Durchführung des Submissionsverfahrens, eventuell Submissionsklage;</p><p>Dauer: ein bis zwei Jahre;</p><p>- Bauarbeiten; Dauer: drei bis vier Jahre.</p><p>Daraus ergibt sich eine Gesamtdauer von zehn bis fünfzehn Jahren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Autobahn Lausanne-Genf ist ausgelastet. Der Bau einer neuen Autobahnspur ist allerdings undenkbar. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch wären die Kosten für die Nutzung des Pannenstreifens auf der Autobahn Lausanne-Genf als dritte Spur?</p><p>2. Welche Umweltauswirkungen hätten diese rasch umsetzbare Massnahme und die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer?</p><p>3. In welchem Zeitraum könnten die nötigen Anpassungen vorgenommen werden?</p>
  • Autobahn Lausanne-Genf. Nutzung des Pannenstreifens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bevor der Standstreifen der Autobahn Lausanne-Genf als dritte Fahrspur genutzt werden könnte, müssten - namentlich aus Sicherheitsgründen - zwingend die folgenden Arbeiten ausgeführt werden:</p><p>- Bau von Nothaltebuchten (80 Meter Länge, alle 600 Meter, ergibt etwa 146 Stück);</p><p>- Anpassen aller bestehenden Ein- und Ausfahrten an den Anschlüssen, Rastplätzen und Raststätten (36 Stück);</p><p>- Verstärkung des Fahrbahnoberbaus und Anpassung der Quergefälle des Standstreifens auf seiner gesamten Länge von 2 mal 43,9 Kilometer.</p><p>Allein diese Massnahmen würden Kosten in der Höhe von ungefähr 150 Millionen Franken verursachen.</p><p>2. Eine aussagekräftige und umfassende Beantwortung dieser Frage ist mit einem grossen Aufwand verbunden. Detaillierten Aufschluss über die Umweltauswirkungen könnte wohl nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung zweite Stufe (im Rahmen eines generellen Projektes) oder dritte Stufe (im Rahmen eines Ausführungsprojektes) ergeben.</p><p>3. Die Nutzung des Standstreifens als Fahrspur auf einer derart langen Strecke ist eine Kapazitätssteigerung der Nationalstrasse. Aus diesem Grund sind folgende Schritte notwendig:</p><p>- Erarbeiten eines generellen Projektes, Genehmigung durch den Gesamtbundesrat; Dauer: zwei bis drei Jahre;</p><p>- Erarbeiten eines Ausführungsprojektes, öffentliche Auflage, Behandlung der Einsprachen und Genehmigung durch das UVEK, eventuell Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht und eventuell an das Bundesgericht; Dauer: drei bis vier Jahre;</p><p>- Ausarbeitung und Genehmigung eines Detailprojektes durch das Astra;</p><p>Dauer: ein bis zwei Jahre;</p><p>- Durchführung des Submissionsverfahrens, eventuell Submissionsklage;</p><p>Dauer: ein bis zwei Jahre;</p><p>- Bauarbeiten; Dauer: drei bis vier Jahre.</p><p>Daraus ergibt sich eine Gesamtdauer von zehn bis fünfzehn Jahren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Autobahn Lausanne-Genf ist ausgelastet. Der Bau einer neuen Autobahnspur ist allerdings undenkbar. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch wären die Kosten für die Nutzung des Pannenstreifens auf der Autobahn Lausanne-Genf als dritte Spur?</p><p>2. Welche Umweltauswirkungen hätten diese rasch umsetzbare Massnahme und die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer?</p><p>3. In welchem Zeitraum könnten die nötigen Anpassungen vorgenommen werden?</p>
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