Sofortige Freigabe der Duvalier-Gelder für Haiti

ShortId
08.1049
Id
20081049
Updated
24.06.2025 21:15
Language
de
Title
Sofortige Freigabe der Duvalier-Gelder für Haiti
AdditionalIndexing
08;24;Rechtshilfe;Diktatur;Nahrungsmittelknappheit;Bericht;Konto;Rückzahlung;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Haiti;Fonds
1
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L05K0305010203, Haiti
  • L04K11090203, Fonds
  • L03K020206, Bericht
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L05K0703020103, Konto
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K01050605, Nahrungsmittelknappheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anfrage betrifft zwei verschiedene Dossiers, die sich parallel entwickelt haben. Einerseits geht es um die blockierten Vermögenswerte Jean-Claude Duvaliers und seines Umfeldes und andererseits um die legislativen Abklärungen, die der Bundesrat in der Beantwortung des Postulates Gutzwiller 07.3459 und der drei Interpellationen Marty Dick 07.3499, Gysin 07.3324 und Berberat 07.3336 im September 2007 angekündigt hatte.</p><p>In der Frage der Duvalier-Vermögenswerte hat das EDA die Kontakte zu den beteiligten Akteuren intensiviert, um doch noch vor Ablauf der Blockierung am 31. August 2008 eine zufriedenstellende Lösung zu finden, die eine Rückerstattung der Gelder an Haiti ermöglichen würde. Bei den Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der haitianischen Regierung zeigte sich, dass Haiti fest entschlossen ist, die Vermögenswerte zurückzuholen und ein Strafverfahren zu eröffnen, auf dessen Basis ein Rechtshilfegesuch gestellt werden kann. Im Mai 2008 richteten die haitianischen Justizbehörden ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz und bestätigten damit Präsident Prévals politische Willensäusserung vom August 2007. Das Bundesamt für Justiz gab dem Ersuchen statt und ordnete die Sperre der Vermögenswerte der betroffenen Personen in der Schweiz an. In der Folge beschloss der Bundesrat seinerseits, die von ihm verfügte Blockierung der Vermögenswerte aufzuheben. Das weitere Schicksal dieser Gelder hängt nun von den Justizbehörden ab. Das Bundesamt für Justiz hat den Konteninhabern eine Frist gesetzt, innerhalb deren sie die rechtmässige Herkunft der blockierten Gelder beweisen müssen. Gelingt dieser Nachweis nicht, so können, sofern alle übrigen Bedingungen der Rechtshilfe erfüllt sind, die Gelder an die Republik Haiti zurückerstattet werden.</p><p>Gleichzeitig prüfte das EDA mit den betroffenen Ämtern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Rechtshilfe an "Failing States". Diese Prüfung erfolgte insbesondere aufgrund des Postulates Gutzwiller, das den Bundesrat beauftragte, Bericht zu erstatten, wie das Vorgehen der Schweiz bei der Herausgabe beschlagnahmter Gelder zu regeln ist, wenn der Staat, dem Rechtshilfe geleistet werden soll, nicht in der Lage ist, seine Verfahren gemäss rechtsstaatlichen Prinzipien und gemäss Menschenrechtsstandards durchzuführen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Postulat erklärt, dass es sinnvoll sein könnte, eine Regelung im Rahmen des geltenden Rechtes zu erlassen, die es den Schweizer Behörden erlauben würde, Potentatengelder zu beschlagnahmen und den betroffenen Ländern zurückzuerstatten, wenn diese wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage sind, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu erfüllen. Der Bundesrat wurde über das Ergebnis dieser Prüfung informiert und hat das EDA beauftragt, die Arbeiten weiterzuführen und ein Konzept für eine allfällige Anpassung des geltenden Rechtes auszuarbeiten. Der Bundesrat wird das Parlament über sein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Interpellation 07.3336, "Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht", vom Juni 2007 schlägt die Unterbreitung einer Gesetzesänderung vor, damit Potentatengelder den Herkunftsländern auch bei fehlendem Rechtsverfahren rückerstattet werden können.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 12. September 2007 antwortet der Bundesrat: "Die Schweiz sucht seit 1986, als die Vermögenswerte Duvaliers aufgrund eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, nach einer Lösung, um die Gelder zurückzugeben." Des Weiteren schreibt der Bundesrat, er sei dabei, "die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen ..." zu prüfen. Dazu prüfe er einerseits die geltende Gesetzgebung und suche andererseits nach Möglichkeiten "... zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden ..."</p><p>Ein Jahr später hatte das Problem der Duvalier-Gelder noch immer nicht gelöst werden können. Sicher, es ist wichtig, dass Untersuchungen durchgeführt werden, aber wenn diese zu lange dauern und man gleichzeitig weiss, dass Haiti extrem unter dem Anstieg der Lebensmittelpreise leidet, dann erachte ich es als Pflicht, aufzuhorchen und zu reagieren. Mit der Freigabe der Duvalier-Gelder für gemeinnützige Zwecke könnte man nämlich die Hungersnot in Haiti bekämpfen.</p><p>Angesichts der unbestreitbaren Dringlichkeit frage ich den Bundesrat: Wann endlich gedenkt er die laufenden Abklärungen zu beenden und die nötigen Schritte für eine Freigabe der Duvalier-Gelder einzuleiten?</p>
  • Sofortige Freigabe der Duvalier-Gelder für Haiti
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anfrage betrifft zwei verschiedene Dossiers, die sich parallel entwickelt haben. Einerseits geht es um die blockierten Vermögenswerte Jean-Claude Duvaliers und seines Umfeldes und andererseits um die legislativen Abklärungen, die der Bundesrat in der Beantwortung des Postulates Gutzwiller 07.3459 und der drei Interpellationen Marty Dick 07.3499, Gysin 07.3324 und Berberat 07.3336 im September 2007 angekündigt hatte.</p><p>In der Frage der Duvalier-Vermögenswerte hat das EDA die Kontakte zu den beteiligten Akteuren intensiviert, um doch noch vor Ablauf der Blockierung am 31. August 2008 eine zufriedenstellende Lösung zu finden, die eine Rückerstattung der Gelder an Haiti ermöglichen würde. Bei den Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der haitianischen Regierung zeigte sich, dass Haiti fest entschlossen ist, die Vermögenswerte zurückzuholen und ein Strafverfahren zu eröffnen, auf dessen Basis ein Rechtshilfegesuch gestellt werden kann. Im Mai 2008 richteten die haitianischen Justizbehörden ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz und bestätigten damit Präsident Prévals politische Willensäusserung vom August 2007. Das Bundesamt für Justiz gab dem Ersuchen statt und ordnete die Sperre der Vermögenswerte der betroffenen Personen in der Schweiz an. In der Folge beschloss der Bundesrat seinerseits, die von ihm verfügte Blockierung der Vermögenswerte aufzuheben. Das weitere Schicksal dieser Gelder hängt nun von den Justizbehörden ab. Das Bundesamt für Justiz hat den Konteninhabern eine Frist gesetzt, innerhalb deren sie die rechtmässige Herkunft der blockierten Gelder beweisen müssen. Gelingt dieser Nachweis nicht, so können, sofern alle übrigen Bedingungen der Rechtshilfe erfüllt sind, die Gelder an die Republik Haiti zurückerstattet werden.</p><p>Gleichzeitig prüfte das EDA mit den betroffenen Ämtern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Rechtshilfe an "Failing States". Diese Prüfung erfolgte insbesondere aufgrund des Postulates Gutzwiller, das den Bundesrat beauftragte, Bericht zu erstatten, wie das Vorgehen der Schweiz bei der Herausgabe beschlagnahmter Gelder zu regeln ist, wenn der Staat, dem Rechtshilfe geleistet werden soll, nicht in der Lage ist, seine Verfahren gemäss rechtsstaatlichen Prinzipien und gemäss Menschenrechtsstandards durchzuführen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Postulat erklärt, dass es sinnvoll sein könnte, eine Regelung im Rahmen des geltenden Rechtes zu erlassen, die es den Schweizer Behörden erlauben würde, Potentatengelder zu beschlagnahmen und den betroffenen Ländern zurückzuerstatten, wenn diese wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage sind, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu erfüllen. Der Bundesrat wurde über das Ergebnis dieser Prüfung informiert und hat das EDA beauftragt, die Arbeiten weiterzuführen und ein Konzept für eine allfällige Anpassung des geltenden Rechtes auszuarbeiten. Der Bundesrat wird das Parlament über sein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Interpellation 07.3336, "Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht", vom Juni 2007 schlägt die Unterbreitung einer Gesetzesänderung vor, damit Potentatengelder den Herkunftsländern auch bei fehlendem Rechtsverfahren rückerstattet werden können.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 12. September 2007 antwortet der Bundesrat: "Die Schweiz sucht seit 1986, als die Vermögenswerte Duvaliers aufgrund eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, nach einer Lösung, um die Gelder zurückzugeben." Des Weiteren schreibt der Bundesrat, er sei dabei, "die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen ..." zu prüfen. Dazu prüfe er einerseits die geltende Gesetzgebung und suche andererseits nach Möglichkeiten "... zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden ..."</p><p>Ein Jahr später hatte das Problem der Duvalier-Gelder noch immer nicht gelöst werden können. Sicher, es ist wichtig, dass Untersuchungen durchgeführt werden, aber wenn diese zu lange dauern und man gleichzeitig weiss, dass Haiti extrem unter dem Anstieg der Lebensmittelpreise leidet, dann erachte ich es als Pflicht, aufzuhorchen und zu reagieren. Mit der Freigabe der Duvalier-Gelder für gemeinnützige Zwecke könnte man nämlich die Hungersnot in Haiti bekämpfen.</p><p>Angesichts der unbestreitbaren Dringlichkeit frage ich den Bundesrat: Wann endlich gedenkt er die laufenden Abklärungen zu beenden und die nötigen Schritte für eine Freigabe der Duvalier-Gelder einzuleiten?</p>
    • Sofortige Freigabe der Duvalier-Gelder für Haiti

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