Geld ist geruchlos. Wirklich?
- ShortId
-
08.1056
- Id
-
20081056
- Updated
-
24.06.2025 23:04
- Language
-
de
- Title
-
Geld ist geruchlos. Wirklich?
- AdditionalIndexing
-
24;Gliederung nach Geschlecht;Sparmassnahme;Aufstellung des Haushaltsplans;Haushaltskontrolle;öffentliche Finanzen;Stellung der Frau;Frauenarbeit
- 1
-
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L03K110802, öffentliche Finanzen
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Erfüllung des Postulates Goll 99.3273 hat der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2003 (04.003, BBl 2004 4406) über die erfolgte Prüfung des Einsatzes einer Frauenverträglichkeitsprüfung als Instrument der Budgetanalyse wie folgt berichtet:</p><p>Die Einführung einer Frauenverträglichkeitsprüfung soll eine geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse ermöglichen. Der Bundesrat hat insbesondere methodische Bedenken. Zur Aufschlüsselung der Ausgaben nach Geschlechtern müsste auf relativ willkürliche Annahmen zurückgegriffen werden. Der Bundeshaushalt ist zu zwei Dritteln ein Transferhaushalt und eignet sich deshalb nicht für eine solche Untersuchung.</p><p>Das Postulat wurde in der Folge abgeschrieben. Der Bundesrat hält auch heute noch an seiner damaligen Einschätzung fest: Da der Bundeshaushalt zu einem grossen Teil ein Transferhaushalt ist, reicht die Kenntnis der formalen Zahlungsempfänger nicht aus, um auf die geschlechtsspezifische materielle Wirkung schliessen zu können. Eine Geschlechterdifferenzierung der Bundesausgaben wäre deshalb mit sehr viel Ermessensspielraum verbunden und hätte als politische Entscheidungsgrundlage wohl nur begrenzte Bedeutung. Der Bundesrat erachtet deshalb Kantone und Gemeinden als die geeigneteren Adressaten des Anliegens.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der dritte Schweizer Staatenbericht der Cedaw (UN-Frauenrechtskonvention) hält fest, dass in Bezug auf das Gender Budgeting nur gerade wenige Kantone, einzelne Städte und ein paar Bundesstellen (rudimentäre) Versuche mit diesem Konzept lanciert haben. Die Projekte gingen zudem nicht über die reine Analyse hinaus.</p><p>Der Schattenbericht zum dritten Staatenbericht der Cedaw formuliert dazu folgende Empfehlung:</p><p>Vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Sparmassnahmen sollen Staatsausgaben und Budgets auf allen politischen Ebenen geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt werden, damit geschlechtsspezifische Auswirkungen von Sparmassnahmen auf Frauen (einschliesslich der Auswirkungen auf Gratisarbeit von Frauen) sichtbar und (weitere) Benachteiligungen von Frauen verhindert werden können. Der Kanton Basel-Stadt leistet diesbezüglich, wie im Staatenbericht richtig erwähnt, Pionierarbeit.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat mit dieser Empfehlung umzugehen, und wann wird der Bericht des Bundesrates zur fallweisen Überprüfung frauenspezifischer Anliegen im Budget erscheinen, wie ihn das Postulat Goll, "Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung", einfordert?</p>
- Geld ist geruchlos. Wirklich?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Erfüllung des Postulates Goll 99.3273 hat der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2003 (04.003, BBl 2004 4406) über die erfolgte Prüfung des Einsatzes einer Frauenverträglichkeitsprüfung als Instrument der Budgetanalyse wie folgt berichtet:</p><p>Die Einführung einer Frauenverträglichkeitsprüfung soll eine geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse ermöglichen. Der Bundesrat hat insbesondere methodische Bedenken. Zur Aufschlüsselung der Ausgaben nach Geschlechtern müsste auf relativ willkürliche Annahmen zurückgegriffen werden. Der Bundeshaushalt ist zu zwei Dritteln ein Transferhaushalt und eignet sich deshalb nicht für eine solche Untersuchung.</p><p>Das Postulat wurde in der Folge abgeschrieben. Der Bundesrat hält auch heute noch an seiner damaligen Einschätzung fest: Da der Bundeshaushalt zu einem grossen Teil ein Transferhaushalt ist, reicht die Kenntnis der formalen Zahlungsempfänger nicht aus, um auf die geschlechtsspezifische materielle Wirkung schliessen zu können. Eine Geschlechterdifferenzierung der Bundesausgaben wäre deshalb mit sehr viel Ermessensspielraum verbunden und hätte als politische Entscheidungsgrundlage wohl nur begrenzte Bedeutung. Der Bundesrat erachtet deshalb Kantone und Gemeinden als die geeigneteren Adressaten des Anliegens.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der dritte Schweizer Staatenbericht der Cedaw (UN-Frauenrechtskonvention) hält fest, dass in Bezug auf das Gender Budgeting nur gerade wenige Kantone, einzelne Städte und ein paar Bundesstellen (rudimentäre) Versuche mit diesem Konzept lanciert haben. Die Projekte gingen zudem nicht über die reine Analyse hinaus.</p><p>Der Schattenbericht zum dritten Staatenbericht der Cedaw formuliert dazu folgende Empfehlung:</p><p>Vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Sparmassnahmen sollen Staatsausgaben und Budgets auf allen politischen Ebenen geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt werden, damit geschlechtsspezifische Auswirkungen von Sparmassnahmen auf Frauen (einschliesslich der Auswirkungen auf Gratisarbeit von Frauen) sichtbar und (weitere) Benachteiligungen von Frauen verhindert werden können. Der Kanton Basel-Stadt leistet diesbezüglich, wie im Staatenbericht richtig erwähnt, Pionierarbeit.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat mit dieser Empfehlung umzugehen, und wann wird der Bericht des Bundesrates zur fallweisen Überprüfung frauenspezifischer Anliegen im Budget erscheinen, wie ihn das Postulat Goll, "Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung", einfordert?</p>
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