Jagdgesetzgebung. Schutz des Rebhuhns

ShortId
08.1058
Id
20081058
Updated
14.11.2025 07:35
Language
de
Title
Jagdgesetzgebung. Schutz des Rebhuhns
AdditionalIndexing
52;Jagd;Jagdvorschrift;Lebensraum;Wild;Tierschutz
1
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L04K01010107, Jagd
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K1401010307, Wild
  • L05K0603030501, Lebensraum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Rebhuhn könnte ab Mitte September dieses Jahres theoretisch bejagt werden. Diese Vogelart kommt heute jedoch nur in zwei kleinen, wieder angesiedelten Beständen in den Kantonen Genf und Schaffhausen vor, die beide unter kantonalem Schutz stehen. Damit ist faktisch in der Schweiz trotzdem keine Rebhuhnjagd möglich.</p><p>2. Das Jagdmoratorium bei der zurzeit diskutierten Revision der Jagdgesetzgebung soll um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine Revision der Jagdverordnung ausschliesslich für die rein theoretische Verbesserung des Rebhuhnschutzes erscheint jedoch als nicht gerechtfertigt.</p><p>Das Rebhuhn war bereits vor dem eingerichteten Jagdschutz vor zwanzig Jahren in der Schweiz ausgestorben. Die Intensivierung der Landwirtschaft und die andauernde Zerschneidung von zusammenhängenden Landschaften und landwirtschaftlichen Flächen durch Verkehrswege und öffentliche Anlagen sowie die stetig zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur haben die Rebhuhnpopulation zum Verschwinden gebracht.</p><p>Leider konnte bis heute, trotz den bereits bestehenden Anstrengungen des Bundes mit Wiederansiedlungen und Massnahmen im Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen, der Ökoqualitätsverordnung und der Vernetzung von Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, keine Zunahme der Rebhuhnpopulation festgestellt werden.</p><p>Es ist beabsichtigt, basierend auf den vorhandenen rechtlichen Grundlagen, die Strategie im Bereich der bestehenden Massnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterzuführen und die Habitatqualität für Wildtiere in landwirtschaftlich genutzten Gebieten des Mittellandes zu verbessern. Dazu dient auch eine Schutzstrategie für das Rebhuhn und für andere Arten der offenen Feldflur. Gleichzeitig sind die Kantone und Gemeinden gefordert, ihre raumplanerischen Aktivitäten mit den Schutzinteressen für Wildtiere in Einklang zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit dem 1. April 2008 ist das Rebhuhn nicht mehr geschützt, sondern kann nach heute geltendem Recht ab dem 16. September 2008 bejagt werden. Damit läuft ein Schutz ab, der 1988 eingerichtet wurde.</p><p>In der Schweiz brüten weniger als ein Dutzend Paare. Diese finden wir noch in den Kantonen Genf und Schaffhausen, wobei ein gelegentliches Auftreten von Rebhühnern in anderen Gegenden nicht völlig ausgeschlossen ist. Auch wenn im kommenden Herbst nicht unbedingt mit einer Jagd auf die letzten Rebhühner der Schweiz zu rechnen ist, ist es doch sehr störend, wenn eine Vogelart, die als "vom Aussterben bedroht" auf der Roten Liste steht und in unserem Land nur noch in ein paar wenigen Paaren vorhanden ist, von Gesetzes wegen wieder jagdbar wird.</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass das Rebhuhn ab dem 16. September 2008 in der Schweiz jagdbar wird?</p><p>2. Welche Massnahmen zum Schutz des Rebhuhns vor Jagd, aber auch zum Schutz und zur Förderung seines Lebensraumes leitet der Bundesrat ein?</p>
  • Jagdgesetzgebung. Schutz des Rebhuhns
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Rebhuhn könnte ab Mitte September dieses Jahres theoretisch bejagt werden. Diese Vogelart kommt heute jedoch nur in zwei kleinen, wieder angesiedelten Beständen in den Kantonen Genf und Schaffhausen vor, die beide unter kantonalem Schutz stehen. Damit ist faktisch in der Schweiz trotzdem keine Rebhuhnjagd möglich.</p><p>2. Das Jagdmoratorium bei der zurzeit diskutierten Revision der Jagdgesetzgebung soll um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine Revision der Jagdverordnung ausschliesslich für die rein theoretische Verbesserung des Rebhuhnschutzes erscheint jedoch als nicht gerechtfertigt.</p><p>Das Rebhuhn war bereits vor dem eingerichteten Jagdschutz vor zwanzig Jahren in der Schweiz ausgestorben. Die Intensivierung der Landwirtschaft und die andauernde Zerschneidung von zusammenhängenden Landschaften und landwirtschaftlichen Flächen durch Verkehrswege und öffentliche Anlagen sowie die stetig zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur haben die Rebhuhnpopulation zum Verschwinden gebracht.</p><p>Leider konnte bis heute, trotz den bereits bestehenden Anstrengungen des Bundes mit Wiederansiedlungen und Massnahmen im Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen, der Ökoqualitätsverordnung und der Vernetzung von Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, keine Zunahme der Rebhuhnpopulation festgestellt werden.</p><p>Es ist beabsichtigt, basierend auf den vorhandenen rechtlichen Grundlagen, die Strategie im Bereich der bestehenden Massnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterzuführen und die Habitatqualität für Wildtiere in landwirtschaftlich genutzten Gebieten des Mittellandes zu verbessern. Dazu dient auch eine Schutzstrategie für das Rebhuhn und für andere Arten der offenen Feldflur. Gleichzeitig sind die Kantone und Gemeinden gefordert, ihre raumplanerischen Aktivitäten mit den Schutzinteressen für Wildtiere in Einklang zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit dem 1. April 2008 ist das Rebhuhn nicht mehr geschützt, sondern kann nach heute geltendem Recht ab dem 16. September 2008 bejagt werden. Damit läuft ein Schutz ab, der 1988 eingerichtet wurde.</p><p>In der Schweiz brüten weniger als ein Dutzend Paare. Diese finden wir noch in den Kantonen Genf und Schaffhausen, wobei ein gelegentliches Auftreten von Rebhühnern in anderen Gegenden nicht völlig ausgeschlossen ist. Auch wenn im kommenden Herbst nicht unbedingt mit einer Jagd auf die letzten Rebhühner der Schweiz zu rechnen ist, ist es doch sehr störend, wenn eine Vogelart, die als "vom Aussterben bedroht" auf der Roten Liste steht und in unserem Land nur noch in ein paar wenigen Paaren vorhanden ist, von Gesetzes wegen wieder jagdbar wird.</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass das Rebhuhn ab dem 16. September 2008 in der Schweiz jagdbar wird?</p><p>2. Welche Massnahmen zum Schutz des Rebhuhns vor Jagd, aber auch zum Schutz und zur Förderung seines Lebensraumes leitet der Bundesrat ein?</p>
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