Strommarktöffnung. Drohendes Chaos und Kostenexplosion

ShortId
08.1060
Id
20081060
Updated
24.06.2025 21:05
Language
de
Title
Strommarktöffnung. Drohendes Chaos und Kostenexplosion
AdditionalIndexing
66;Elektrizitätsmarkt;elektrische Leitung;Inflation;Energiepreis;Durchführung eines Projektes;Preissteigerung;elektrische Energie;Preisstopp;Netzgesellschaft;Marktzugang
1
  • L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L06K170303010102, Netzgesellschaft
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L05K0704020302, Inflation
  • L05K1105030901, Preisstopp
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat die Erhöhungen des Strompreises vorausgesehen und die notwendigen Schritte zum Schutze der gefangenen Kunden vorgekehrt. Dabei geht es namentlich um Artikel 4 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71), wonach sich der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorger an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers und nicht an den höheren Marktpreisen orientiert. Im Weiteren beabsichtigt er einen massvollen Ausbau des Fachsekretariats der Elcom, die für die Prüfung der Netznutzungs- und Elektrizitätstarife im Einzelfall zuständig ist (siehe auch Frage 3).</p><p>Ende Mai 2008 hat Swissgrid, die nationale Netzgesellschaft und Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, die Tarife für die Nutzung dieses Netzes für das Jahr 2009 vorgestellt. Dabei werden - wie es im neuen Stromversorgungsgesetz vorgesehen ist - zum ersten Mal die Tarife für Netznutzung, Systemdienstleistungen sowie Bilanzgruppenmanagement separat ausgewiesen und veröffentlicht. Insbesondere die Tarife für Netznutzung und Systemdienstleistungen werden als zu hoch kritisiert. Der Netznutzungstarif hängt direkt mit den Kapital- und Betriebskosten des Übertragungsnetzes zusammen. Es stellt sich hier die Frage, ob die Bewertung der Übertragungsnetze durch die Eigentümer entsprechend den Vorgaben im Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) vorgenommen wurde. Der Tarif für Systemdienstleistungen beinhaltet u. a. die Mengen und die Beschaffungskosten für die Regelenergie. Hier stellt sich die Frage, wie viel Regelenergie im europäischen Kontext tatsächlich in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden muss und ob diese Aufwendungen nicht teilweise von den Produzenten getragen werden müssen.</p><p>Die Elcom hat in ihrer Medienmitteilung vom 26. Juni 2008 bekanntgegeben (siehe: www.elcom.admin.ch), dass sie den Netznutzungstarif der Swissgrid sowie die Kosten für die Systemdienstleistungen einer eingehenden Prüfung unterzieht. Sie beabsichtigt, ihre Untersuchungen bis zum Jahresende abzuschliessen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Tarifänderung notwendig ist, muss eine nachträgliche Kompensation bei den Tarifen für das Jahr 2010 vorgenommen werden.</p><p>2. Im Hinblick auf die Marktöffnung auf den 1. Januar 2009 sind in der Branche zahlreiche und zum Teil komplexe Umstellungen nötig, die von allen Netzbetreibern und insbesondere von der Swissgrid eine erhebliche Mehrarbeit erfordern. Um diesen Wandel zu begleiten, lässt sich die Elcom periodisch von den beteiligten Akteuren über den Prozess informieren. Es bestehen aktuell keine Hinweise auf grössere Probleme bei der Swissgrid.</p><p>3. Wie die Erfahrungen anderer Regulierungsbehörden wie z. B. der Kommunikationskommission oder der Wettbewerbskommission zeigen, benötigen komplexe Untersuchungen Ressourcen und Zeit. Der Zeitbedarf hängt aber nicht zuletzt auch von der Kooperationsbereitschaft der untersuchten Unternehmen ab.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament mit dem Voranschlag 2009 einen massvollen Ausbau des Fachsekretariates der Elcom von heute 6 auf 18 Stellen zu unterbreiten. Damit sollen insbesondere die bereits heute bei der Elcom zahlreich eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit den angekündigten Strompreiserhöhungen sowie die auf den 1. Januar 2009 zu erwartenden Streitfälle betreffend den Netzzugang sowie die kostendeckende Einspeisevergütung abgefedert werden können. Das Fachsekretariat wird aber auch nach diesem Ausbau im internationalen Vergleich sehr schlanke Strukturen aufweisen.</p><p>4. Das neue StromVG und die dazugehörige StromVV wurden erst in diesem Jahr in Kraft gesetzt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit diesen Rechtsgrundlagen die gesetzgeberischen Voraussetzungen vorhanden sind, um eine ordnungsgemässe Strommarktöffnung zu gewährleisten. Er ist aber bereit, zu einem späteren Zeitpunkt, gestützt auf die Erfahrungen und Auswirkungen der Strommarktöffnung, allfällige weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>5. Der Übergang von der bisherigen Monopolwelt in ein marktorientiertes System ist für alle Akteure eine grosse Herausforderung. Es wäre vermessen zu meinen, dass dieser Schritt ohne Probleme vollzogen werden kann. Es darf auch nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche neuen Prozesse in einer liberalisierten Welt von Anfang an reibungslos funktionieren. Ein Hinausschieben der Marktöffnung wäre nicht hilfreich, da diverse Probleme erst mit der Marktöffnung erkannt und gelöst werden können. Auch ein Einfrieren der Strompreise wäre kontraproduktiv. In einem wettbewerbsorientierten Markt müssen sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Wichtig ist, dass es dabei nicht zu Missbräuchen kommt. Deswegen müssen nun das Bundesamt für Energie und insbesondere die Elcom den Übergang intensiv beobachten und im Rahmen ihrer Kompetenzen gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen vorkehren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Strommarktöffnung droht chaotisch zu verlaufen. Die Verteilkosten für die höchste Netzebene sind mit 2,4 Rappen statt der erwarteten 0,7 Rappen viel höher als seinerzeit angekündigt. Damit droht eine durch den Bund ausgelöste Teuerungswelle für die KMU und die Haushalte. Die schweizerische Netzgesellschaft Swissgrid scheint organisatorisch überfordert. Der erste Verwaltungsratspräsident ist bereits im Mai zurückgetreten. Auch der CEO der Swissgrid tritt Medienberichten zufolge auf Februar 2009 zurück.</p><p>Die Durchleitungsgesuche sind viel zahlreicher als erwartet. Die für die Überprüfung der Netznutzungstarife und -entgelte zuständige Elcom steht angesichts einer Flut von Einsprachen vor einer kaum lösbaren Aufgabe.</p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welches sind die Ursachen der hohen Netzkosten? Was kehrt der Bundesrat vor, um die drohende Kostenexplosion beim Strom zu verhindern? Sieht er gesetzlichen Handlungsbedarf, um die drohende Teuerung zu bremsen?</p><p>2. Wie beurteilt er den organisatorischen Zustand der Swissgrid?</p><p>3. Ist die Elcom in der Lage, die anstehenden Entscheide zu den Netznutzungstarifen und -entgelten fristgerecht zu fällen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen und/oder organisatorischen Handlungsbedarf, um die ordnungsgemässe Strommarktöffnung zu gewährleisten?</p><p>5. Muss der Bundesrat dem Parlament nicht vorschlagen, die Preise einzufrieren und die Öffnung des Strommarktes zu verschieben, bis die organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Öffnung erfüllt sind?</p>
  • Strommarktöffnung. Drohendes Chaos und Kostenexplosion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat die Erhöhungen des Strompreises vorausgesehen und die notwendigen Schritte zum Schutze der gefangenen Kunden vorgekehrt. Dabei geht es namentlich um Artikel 4 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71), wonach sich der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorger an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers und nicht an den höheren Marktpreisen orientiert. Im Weiteren beabsichtigt er einen massvollen Ausbau des Fachsekretariats der Elcom, die für die Prüfung der Netznutzungs- und Elektrizitätstarife im Einzelfall zuständig ist (siehe auch Frage 3).</p><p>Ende Mai 2008 hat Swissgrid, die nationale Netzgesellschaft und Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, die Tarife für die Nutzung dieses Netzes für das Jahr 2009 vorgestellt. Dabei werden - wie es im neuen Stromversorgungsgesetz vorgesehen ist - zum ersten Mal die Tarife für Netznutzung, Systemdienstleistungen sowie Bilanzgruppenmanagement separat ausgewiesen und veröffentlicht. Insbesondere die Tarife für Netznutzung und Systemdienstleistungen werden als zu hoch kritisiert. Der Netznutzungstarif hängt direkt mit den Kapital- und Betriebskosten des Übertragungsnetzes zusammen. Es stellt sich hier die Frage, ob die Bewertung der Übertragungsnetze durch die Eigentümer entsprechend den Vorgaben im Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) vorgenommen wurde. Der Tarif für Systemdienstleistungen beinhaltet u. a. die Mengen und die Beschaffungskosten für die Regelenergie. Hier stellt sich die Frage, wie viel Regelenergie im europäischen Kontext tatsächlich in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden muss und ob diese Aufwendungen nicht teilweise von den Produzenten getragen werden müssen.</p><p>Die Elcom hat in ihrer Medienmitteilung vom 26. Juni 2008 bekanntgegeben (siehe: www.elcom.admin.ch), dass sie den Netznutzungstarif der Swissgrid sowie die Kosten für die Systemdienstleistungen einer eingehenden Prüfung unterzieht. Sie beabsichtigt, ihre Untersuchungen bis zum Jahresende abzuschliessen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Tarifänderung notwendig ist, muss eine nachträgliche Kompensation bei den Tarifen für das Jahr 2010 vorgenommen werden.</p><p>2. Im Hinblick auf die Marktöffnung auf den 1. Januar 2009 sind in der Branche zahlreiche und zum Teil komplexe Umstellungen nötig, die von allen Netzbetreibern und insbesondere von der Swissgrid eine erhebliche Mehrarbeit erfordern. Um diesen Wandel zu begleiten, lässt sich die Elcom periodisch von den beteiligten Akteuren über den Prozess informieren. Es bestehen aktuell keine Hinweise auf grössere Probleme bei der Swissgrid.</p><p>3. Wie die Erfahrungen anderer Regulierungsbehörden wie z. B. der Kommunikationskommission oder der Wettbewerbskommission zeigen, benötigen komplexe Untersuchungen Ressourcen und Zeit. Der Zeitbedarf hängt aber nicht zuletzt auch von der Kooperationsbereitschaft der untersuchten Unternehmen ab.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament mit dem Voranschlag 2009 einen massvollen Ausbau des Fachsekretariates der Elcom von heute 6 auf 18 Stellen zu unterbreiten. Damit sollen insbesondere die bereits heute bei der Elcom zahlreich eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit den angekündigten Strompreiserhöhungen sowie die auf den 1. Januar 2009 zu erwartenden Streitfälle betreffend den Netzzugang sowie die kostendeckende Einspeisevergütung abgefedert werden können. Das Fachsekretariat wird aber auch nach diesem Ausbau im internationalen Vergleich sehr schlanke Strukturen aufweisen.</p><p>4. Das neue StromVG und die dazugehörige StromVV wurden erst in diesem Jahr in Kraft gesetzt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit diesen Rechtsgrundlagen die gesetzgeberischen Voraussetzungen vorhanden sind, um eine ordnungsgemässe Strommarktöffnung zu gewährleisten. Er ist aber bereit, zu einem späteren Zeitpunkt, gestützt auf die Erfahrungen und Auswirkungen der Strommarktöffnung, allfällige weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>5. Der Übergang von der bisherigen Monopolwelt in ein marktorientiertes System ist für alle Akteure eine grosse Herausforderung. Es wäre vermessen zu meinen, dass dieser Schritt ohne Probleme vollzogen werden kann. Es darf auch nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche neuen Prozesse in einer liberalisierten Welt von Anfang an reibungslos funktionieren. Ein Hinausschieben der Marktöffnung wäre nicht hilfreich, da diverse Probleme erst mit der Marktöffnung erkannt und gelöst werden können. Auch ein Einfrieren der Strompreise wäre kontraproduktiv. In einem wettbewerbsorientierten Markt müssen sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Wichtig ist, dass es dabei nicht zu Missbräuchen kommt. Deswegen müssen nun das Bundesamt für Energie und insbesondere die Elcom den Übergang intensiv beobachten und im Rahmen ihrer Kompetenzen gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen vorkehren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Strommarktöffnung droht chaotisch zu verlaufen. Die Verteilkosten für die höchste Netzebene sind mit 2,4 Rappen statt der erwarteten 0,7 Rappen viel höher als seinerzeit angekündigt. Damit droht eine durch den Bund ausgelöste Teuerungswelle für die KMU und die Haushalte. Die schweizerische Netzgesellschaft Swissgrid scheint organisatorisch überfordert. Der erste Verwaltungsratspräsident ist bereits im Mai zurückgetreten. Auch der CEO der Swissgrid tritt Medienberichten zufolge auf Februar 2009 zurück.</p><p>Die Durchleitungsgesuche sind viel zahlreicher als erwartet. Die für die Überprüfung der Netznutzungstarife und -entgelte zuständige Elcom steht angesichts einer Flut von Einsprachen vor einer kaum lösbaren Aufgabe.</p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welches sind die Ursachen der hohen Netzkosten? Was kehrt der Bundesrat vor, um die drohende Kostenexplosion beim Strom zu verhindern? Sieht er gesetzlichen Handlungsbedarf, um die drohende Teuerung zu bremsen?</p><p>2. Wie beurteilt er den organisatorischen Zustand der Swissgrid?</p><p>3. Ist die Elcom in der Lage, die anstehenden Entscheide zu den Netznutzungstarifen und -entgelten fristgerecht zu fällen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen und/oder organisatorischen Handlungsbedarf, um die ordnungsgemässe Strommarktöffnung zu gewährleisten?</p><p>5. Muss der Bundesrat dem Parlament nicht vorschlagen, die Preise einzufrieren und die Öffnung des Strommarktes zu verschieben, bis die organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Öffnung erfüllt sind?</p>
    • Strommarktöffnung. Drohendes Chaos und Kostenexplosion

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