Erniedrigende und gefährliche "Hamburger-Taufen"

ShortId
08.1063
Id
20081063
Updated
24.06.2025 21:05
Language
de
Title
Erniedrigende und gefährliche "Hamburger-Taufen"
AdditionalIndexing
09;Sicherheit;Führung;Menschenwürde;grausame und erniedrigende Behandlung;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K05020503, grausame und erniedrigende Behandlung
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K08020218, Menschenwürde
  • L04K08020207, Führung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat lehnt Rituale in der Armee mit erniedrigenden oder gar gefährlichen Auswüchsen entschieden ab. Einzuschreiten gilt es dort, wo Werte und Rechte wie Schutz der Persönlichkeit, ethisch-moralische Vorstellungen unserer Gesellschaft oder ganz einfach der gute Geschmack verletzt werden. Eine Zunahme negativ behafteter "Hamburger-Taufen" vermag der Bundesrat derzeit aber nicht zu erkennen.</p><p>3. Nach Dienstreglement 04 dürfen einerseits Vorgesetzte keine die Menschenwürde verletzenden Befehle erteilen (Ziff. 79), andererseits Unterstellte keinen Befehl ausführen, der nach Gesetz oder Kriegsvölkerrecht strafbar ist (Ziff. 80). Es ist somit stets möglich, Auswüchse disziplinarisch oder militärstrafrechtlich zu ahnden. Ausserdem hat jeder Angehörige der Armee, welcher der Überzeugung ist, es sei ihm Unrecht getan worden, die Möglichkeit der persönlichen Unterredung oder der persönlichen Aussprache und schliesslich der Dienstbeschwerde nach Dienstreglement.</p><p>4. Angehende Gruppen- und Zugführer sowie die höheren Unteroffiziere werden bereits im Rahmen der Führungsausbildung der unteren Milizkader sorgfältig auf ihre Verantwortung als Chef vorbereitet. Dabei stehen Wertschätzung und Respekt gegenüber dem Menschen, dem wichtigsten Faktor jeder Armee, im Zentrum.</p><p>Abverdienende Einheitskommandanten werden im praktischen Dienst sowohl durch den Schulkommandanten als auch durch den Einheitsinstruktor intensiv begleitet. Besondere Anlässe wie Kompanieabende (z. B. Schlussabend der Rekrutenschule) werden dabei verstärkt vorbesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund einer offensichtlichen Zunahme von besonders erniedrigenden und in vielen Fällen Gesundheit und Leben gefährdenden Initiationsritualen stelle ich dem Bunderat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was meint er zu den im Laufe dieses Jahres in verschiedenen Medien dokumentierten Fällen?</p><p>2. Bestätigt er die Einschätzung, dass es eine Zunahme von "Hamburger-Taufen" mit erniedrigendem und gefährlichem Charakter gibt?</p><p>3. Sieht er eine rechtliche Möglichkeit, solche Auswüchse zu ahnden?</p><p>4. Wie wird das Offizierskorps instruiert, um erniedrigende und gefährliche Initiationsrituale zu verhindern und zu unterbinden?</p>
  • Erniedrigende und gefährliche "Hamburger-Taufen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat lehnt Rituale in der Armee mit erniedrigenden oder gar gefährlichen Auswüchsen entschieden ab. Einzuschreiten gilt es dort, wo Werte und Rechte wie Schutz der Persönlichkeit, ethisch-moralische Vorstellungen unserer Gesellschaft oder ganz einfach der gute Geschmack verletzt werden. Eine Zunahme negativ behafteter "Hamburger-Taufen" vermag der Bundesrat derzeit aber nicht zu erkennen.</p><p>3. Nach Dienstreglement 04 dürfen einerseits Vorgesetzte keine die Menschenwürde verletzenden Befehle erteilen (Ziff. 79), andererseits Unterstellte keinen Befehl ausführen, der nach Gesetz oder Kriegsvölkerrecht strafbar ist (Ziff. 80). Es ist somit stets möglich, Auswüchse disziplinarisch oder militärstrafrechtlich zu ahnden. Ausserdem hat jeder Angehörige der Armee, welcher der Überzeugung ist, es sei ihm Unrecht getan worden, die Möglichkeit der persönlichen Unterredung oder der persönlichen Aussprache und schliesslich der Dienstbeschwerde nach Dienstreglement.</p><p>4. Angehende Gruppen- und Zugführer sowie die höheren Unteroffiziere werden bereits im Rahmen der Führungsausbildung der unteren Milizkader sorgfältig auf ihre Verantwortung als Chef vorbereitet. Dabei stehen Wertschätzung und Respekt gegenüber dem Menschen, dem wichtigsten Faktor jeder Armee, im Zentrum.</p><p>Abverdienende Einheitskommandanten werden im praktischen Dienst sowohl durch den Schulkommandanten als auch durch den Einheitsinstruktor intensiv begleitet. Besondere Anlässe wie Kompanieabende (z. B. Schlussabend der Rekrutenschule) werden dabei verstärkt vorbesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund einer offensichtlichen Zunahme von besonders erniedrigenden und in vielen Fällen Gesundheit und Leben gefährdenden Initiationsritualen stelle ich dem Bunderat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was meint er zu den im Laufe dieses Jahres in verschiedenen Medien dokumentierten Fällen?</p><p>2. Bestätigt er die Einschätzung, dass es eine Zunahme von "Hamburger-Taufen" mit erniedrigendem und gefährlichem Charakter gibt?</p><p>3. Sieht er eine rechtliche Möglichkeit, solche Auswüchse zu ahnden?</p><p>4. Wie wird das Offizierskorps instruiert, um erniedrigende und gefährliche Initiationsrituale zu verhindern und zu unterbinden?</p>
    • Erniedrigende und gefährliche "Hamburger-Taufen"

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