Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich
- ShortId
-
08.1065
- Id
-
20081065
- Updated
-
24.06.2025 21:21
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich
- AdditionalIndexing
-
32;28;Anerkennung der Zeugnisse;Gleichwertigkeit der Diplome;Sozialarbeit;Vollzug von Beschlüssen;Ausbildung im Sozialwesen;Fremdarbeiter/in;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
- 1
-
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K01040405, Sozialarbeit
- L04K13020301, Ausbildung im Sozialwesen
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Anerkennung von ausländischen Diplomen in sozialer Arbeit ist für die Bürgerinnen und Bürger der EU im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens und für die Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten in den Artikeln 69 der Berufsbildungsverordnung und 5 der Fachhochschulverordnung geregelt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ist die zuständige Behörde für die Diplome gemäss Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV); die Universitätsabschlüsse (Art. 3 Bst. b LSMV) werden von den Kantonen anerkannt.</p><p>Das BBT verlangt vor der Erteilung einer Diplomanerkennung, dass jede Inhaberin und jeder Inhaber eines ausländischen Diploms in sozialer Arbeit eine Landessprache beherrscht sowie eine Zusatzausbildung im Bereich der spezifischen Eigenheiten der sozialen Arbeit der Schweiz absolviert. Das BBT sieht von dieser Ausbildung ab, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine zweijährige Berufserfahrung in der Schweiz im Bereich der sozialen Arbeit nachweisen kann. Zusätzliche Ausgleichsmassnahmen werden gelegentlich verlangt, wenn sich die ausländische Ausbildung von den Schweizer Anforderungen wesentlich unterscheidet.</p><p>2. Das BBT anerkennt durchschnittlich 250 ausländische Diplome in sozialer Arbeit pro Jahr. Das Verfahren dauert einige Wochen bis vier Monate. Die Ausgleichsmassnahmen sind in diesen Fristen nicht enthalten.</p><p>Die derzeitige Praxis des BBT verursacht keine besonderen Probleme. Die meisten Diplome werden anerkannt, gegebenenfalls mit Ausgleichsmassnahmen. Nichtsdestotrotz ist eine Verweigerung möglich, beispielsweise falls die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller über einen Abschluss im Gesundheitsbereich statt in Sozialer Arbeit verfügt.</p><p>3. Ja, die Möglichkeit besteht. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f LSMV müssen mindestens drei Viertel des erzieherisch tätigen Personals - was sämtliche Berufe des Sozialbereichs umfasst - über eine anerkannte Ausbildung verfügen. Derzeit machen die Personen mit einer anerkannten Ausbildung durchschnittlich 90 Prozent des Personals in beinahe allen anerkannten Einrichtungen aus. Die erforderliche Quote von 75 Prozent ist somit erreicht.</p><p>4. Da die derzeitige Quote an qualifiziertem Personal in den 170 vom Bundesamt für Justiz anerkannten Einrichtungen in fast allen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen bei Weitem übersteigt, sieht der Bundesrat keine weiteren Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bis 2012 müssen alle ausländischen Fachkräfte im Sozialbereich eine Schweizer Anerkennung vorweisen können, die vom BBT vergeben wird. Die meisten Institutionen werden in Zukunft diese Anerkennung verlangen, da diese auch abhängig sind von staatlichen Beiträgen an die sozialen Institutionen. Für die ausländischen diplomierten Fachkräfte ohne Schweizer Anerkennung andererseits würde es nach 2012 schwierig werden, eine Arbeitsstelle zu finden oder diese gar zu behalten. Diese Situation hat grosse Unsicherheiten ausgelöst, vor allem bei den ausländischen Fachkräften, die seit vielen Jahren in Schweizer Sozialinstitutionen beruflich wertvolle und geschätzte Arbeit leisten.</p><p>Es stellen sich dazu die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht die aktuelle Situation mit der Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich aus?</p><p>2. Welche Probleme gibt es, wie lange ist die Warteliste, wie lange die Wartezeit auf einen Entscheid, und wie viele Diplome konnten bereits anerkannt werden?</p><p>3. Gibt es die Möglichkeit, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotzdem als diplomierte Fachkräfte weiterarbeiten, auch wenn ihre Diplome nicht anerkennt werden können, weil sie im Vergleich zu Schweizer Diplomen zu verschieden sind?</p><p>4. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht das BBT?</p>
- Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Anerkennung von ausländischen Diplomen in sozialer Arbeit ist für die Bürgerinnen und Bürger der EU im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens und für die Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten in den Artikeln 69 der Berufsbildungsverordnung und 5 der Fachhochschulverordnung geregelt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ist die zuständige Behörde für die Diplome gemäss Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV); die Universitätsabschlüsse (Art. 3 Bst. b LSMV) werden von den Kantonen anerkannt.</p><p>Das BBT verlangt vor der Erteilung einer Diplomanerkennung, dass jede Inhaberin und jeder Inhaber eines ausländischen Diploms in sozialer Arbeit eine Landessprache beherrscht sowie eine Zusatzausbildung im Bereich der spezifischen Eigenheiten der sozialen Arbeit der Schweiz absolviert. Das BBT sieht von dieser Ausbildung ab, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine zweijährige Berufserfahrung in der Schweiz im Bereich der sozialen Arbeit nachweisen kann. Zusätzliche Ausgleichsmassnahmen werden gelegentlich verlangt, wenn sich die ausländische Ausbildung von den Schweizer Anforderungen wesentlich unterscheidet.</p><p>2. Das BBT anerkennt durchschnittlich 250 ausländische Diplome in sozialer Arbeit pro Jahr. Das Verfahren dauert einige Wochen bis vier Monate. Die Ausgleichsmassnahmen sind in diesen Fristen nicht enthalten.</p><p>Die derzeitige Praxis des BBT verursacht keine besonderen Probleme. Die meisten Diplome werden anerkannt, gegebenenfalls mit Ausgleichsmassnahmen. Nichtsdestotrotz ist eine Verweigerung möglich, beispielsweise falls die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller über einen Abschluss im Gesundheitsbereich statt in Sozialer Arbeit verfügt.</p><p>3. Ja, die Möglichkeit besteht. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f LSMV müssen mindestens drei Viertel des erzieherisch tätigen Personals - was sämtliche Berufe des Sozialbereichs umfasst - über eine anerkannte Ausbildung verfügen. Derzeit machen die Personen mit einer anerkannten Ausbildung durchschnittlich 90 Prozent des Personals in beinahe allen anerkannten Einrichtungen aus. Die erforderliche Quote von 75 Prozent ist somit erreicht.</p><p>4. Da die derzeitige Quote an qualifiziertem Personal in den 170 vom Bundesamt für Justiz anerkannten Einrichtungen in fast allen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen bei Weitem übersteigt, sieht der Bundesrat keine weiteren Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bis 2012 müssen alle ausländischen Fachkräfte im Sozialbereich eine Schweizer Anerkennung vorweisen können, die vom BBT vergeben wird. Die meisten Institutionen werden in Zukunft diese Anerkennung verlangen, da diese auch abhängig sind von staatlichen Beiträgen an die sozialen Institutionen. Für die ausländischen diplomierten Fachkräfte ohne Schweizer Anerkennung andererseits würde es nach 2012 schwierig werden, eine Arbeitsstelle zu finden oder diese gar zu behalten. Diese Situation hat grosse Unsicherheiten ausgelöst, vor allem bei den ausländischen Fachkräften, die seit vielen Jahren in Schweizer Sozialinstitutionen beruflich wertvolle und geschätzte Arbeit leisten.</p><p>Es stellen sich dazu die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht die aktuelle Situation mit der Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich aus?</p><p>2. Welche Probleme gibt es, wie lange ist die Warteliste, wie lange die Wartezeit auf einen Entscheid, und wie viele Diplome konnten bereits anerkannt werden?</p><p>3. Gibt es die Möglichkeit, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotzdem als diplomierte Fachkräfte weiterarbeiten, auch wenn ihre Diplome nicht anerkennt werden können, weil sie im Vergleich zu Schweizer Diplomen zu verschieden sind?</p><p>4. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht das BBT?</p>
- Anerkennung von ausländischen Diplomen im sozialen Bereich
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