Fragen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Jungfrau-Drama
- ShortId
-
08.1077
- Id
-
20081077
- Updated
-
24.06.2025 23:05
- Language
-
de
- Title
-
Fragen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Jungfrau-Drama
- AdditionalIndexing
-
09;Tod;militärische Ausbildung;Administrativuntersuchung;Armeeangehöriger
- 1
-
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K08060309, Administrativuntersuchung
- L04K01010304, Tod
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ja, das trifft zu. Die Medien wurden allerdings nicht von der Armee informiert, sondern von der Rega, welche die ersten Medienanfragen ohne Absprache mit der Armee beantwortete.</p><p>2. Nein. Es war von Beginn weg eine Hotline für die Angehörigen eingerichtet.</p><p>3. Die Militärpolizisten waren in Kenntnis über den Hergang des Unfalls. Sie wussten, dass die verunfallten Angehörigen der Armee über 1000 Meter abgestürzt waren.</p><p>4. Die Begräbnisumstände wurden mit den Familien abgesprochen. Es stand den Familien frei, ob sie ein militärisches Begräbnis wünschten oder nicht. Ein Vertreter des Militärprotokolls stand im Falle eines Bedarfs beratend zur Verfügung.</p><p>Die Leichen wurden ordentlich mit dem entsprechenden Respekt und der gebotenen Würde durch die jeweiligen Bestattungsinstitute überführt.</p><p>5. Nein, das trifft nicht zu.</p><p>6. Nein, das trifft so nicht zu. Brigadier Stocker hat lediglich zugesichert, sämtliche Bestattungskosten unbürokratisch zu übernehmen, auch wenn diese die Summe übertreffen würden, welche von der Militärversicherung in solchen Fällen ausbezahlt wird. Diese Zusicherung wurde auch realisiert.</p><p>7. Nein, es trifft nicht zu.</p><p>Von der Militärversicherung wurden folgende Leistungen erbracht:</p><p>- Bestattungsentschädigung je Opfer: 13 755 Franken;</p><p>- Transport- und Rettungskosten, Sachschäden: individuell;</p><p>- Genugtuung je Elternteil: 39 000 Franken;</p><p>- Genugtuung je Schwester/Bruder: 13 000 Franken;</p><p>- Genugtuung für Freundin: 7000 Franken.</p><p>Gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Militärversicherung wurden in zwei Fällen Berufsausbildungskosten entschädigt; im einen Fall 20 000 Franken, im anderen Fall 25 000 Franken.</p><p>Zusätzlich hat das VBS im Sinne der damals versprochenen grosszügigen und unbürokratischen Hilfe für allfällig noch nicht abgegoltene Aufwendungen pauschal und ohne Rechtspflicht jeder betroffenen Familie einen Betrag von 20 000 Franken überwiesen.</p><p>8. Der Bundessicherheitsdienst ordnete nach den eingegangenen Drohungen von einem Angehörigen die polizeilichen Sicherheitsmassnahmen zugunsten von Bundesrat Schmid und dessen Familie an. Seitens des VBS wurde auf die vom Bundessicherheitsdienst angeordneten Sicherheitsmassnahmen keinerlei Einfluss genommen. In der Angelegenheit verzichtete Bundesrat Schmid ohnehin explizit auf einen Strafantrag, weshalb eine Festnahme oder gemäss Fragestellung eine Verhaftung mangels Strafverfahren gar nie möglich war.</p><p>9. Bei der Inventaraufnahme durch die Kantonspolizei Bern wurde keine Armbanduhr aufgenommen bzw. erfasst.</p><p>10. Die Schweizer Armee führt im Rahmen von Partnerschaft für den Frieden (PfP) verschiedene Kurse für ausländische Teilnehmer durch. In Andermatt werden Winter- und Sommergebirgskurse zur Gebirgstechnik durchgeführt. Dabei geht es um die Grundausbildung im Bereich Bewegen und Leben in "schwierigem Gelände" und um die verschiedenen Rettungstechniken im Sommer und Winter. Diese Kurse finden ohne Waffe statt, es wird keine Kampfausbildung durchgeführt.</p><p>Im Rahmen der Stabilisierung und des Staatsaufbaus wurden diese Kurse auch für Angehörige aus Afghanistan und aus Irak geöffnet. Es haben bisher vier Offiziere aus Afghanistan daran teilgenommen.</p><p>Über die PfP-Aktivitäten berichtet der Bundesrat jährlich dem Parlament in Form eines Berichtes.</p><p>11. Der Untersuchungsrichter hat die Schlusseinvernahmen mit den Beschuldigten im Juli 2008 durchgeführt und den Angehörigen der Opfer im Verlaufe der letzten beiden Monate die Akteneinsicht gewährt. Durch die Verteidigung wurden darauf diverse Beweisergänzungsbegehren an den Untersuchungsrichter gestellt, die dieser zurzeit behandelt. Die zum Gutachten des Lawinenforschungsinstitutes gestellten Ergänzungsfragen hat der zuständige Gutachter bis Mitte Oktober 2008 zu beantworten. Anschliessend ist der Verteidigung erneut das rechtliche Gehör zu gewähren. Wann es zu einer allfälligen Anklage kommen wird, hängt vom Verlauf des Verfahrens bzw. nicht zuletzt von der Reaktion der Verfahrensbeteiligten ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen dringlich zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Familie mindestens eines der getöteten Soldaten erst nach den ersten Radiomeldungen über den Todessturz informiert wurde? Wenn ja, warum wurden denn die Medien vor Abschluss aller persönlichen Benachrichtigungen informiert?</p><p>2. Trifft es zu, dass keine Hotline für die Angehörigen eingerichtet war? Wenn ja, warum?</p><p>3. Trifft es zu, dass die Militärpolizei, welche elf Stunden nach dem Drama bei den Angehörigen eintraf, keine Details zum Unfall wusste?</p><p>4. Trifft es zu, dass die Begräbnisumstände mit den Familien nicht abgesprochen wurden? Wurden die meisten Leichen nackt in einem Plastiksack nach Hause geschickt?</p><p>5. Trifft es zu, dass die Angehörigen von Vertretern der Armee davor gewarnt wurden, nachzuforschen, wie der Unfall passiert sei, weil sonst die Versicherung Regress nehmen könnte und denjenigen verantwortlich machen würde, der den Fehltritt gemacht hatte?</p><p>6. Gemäss Medien versicherte Brigadier Stocker, sämtliche Kosten der Angehörigen zu übernehmen, welche ihnen durch diese Tragödie erwachsen würden. Trifft das zu?</p><p>7. Trifft es zu, dass die Familienangehörigen mit maximal 40 000 Franken inklusive Bestattungskosten entschädigt wurden?</p><p>8. Trifft es zu, dass Bundesrat Schmid oder ein Unterstellter von ihm am 19. Oktober 2007 Polizeiorgane beorderte, um einen der Familienangehörigen zu verhaften, nachdem er mit Schmid telefoniert hatte?</p><p>9. Trifft es zu, dass die Uhr, welche Bojan B. gehörte, verschwunden ist, nachdem die Armee deren gespeicherte Daten registriert hatte? Die Uhr war mit einem Höhen- und Druckmesser (!) ausgestattet, welcher wichtige Informationen für den Unfallhergang liefern könnte.</p><p>10. Trifft es zu, dass die Schweizer Armee diese Gebirgsübungen auch für ausländische Armeeangehörige macht? Aus welchen Ländern stammen diese? Wie viele von ihnen wurden später in Afghanistan eingesetzt?</p><p>11. Wann wird die Untersuchung zum Drama abgeschlossen? Warum dauert es so lange, abzuklären, was das Problem war?</p>
- Fragen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Jungfrau-Drama
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ja, das trifft zu. Die Medien wurden allerdings nicht von der Armee informiert, sondern von der Rega, welche die ersten Medienanfragen ohne Absprache mit der Armee beantwortete.</p><p>2. Nein. Es war von Beginn weg eine Hotline für die Angehörigen eingerichtet.</p><p>3. Die Militärpolizisten waren in Kenntnis über den Hergang des Unfalls. Sie wussten, dass die verunfallten Angehörigen der Armee über 1000 Meter abgestürzt waren.</p><p>4. Die Begräbnisumstände wurden mit den Familien abgesprochen. Es stand den Familien frei, ob sie ein militärisches Begräbnis wünschten oder nicht. Ein Vertreter des Militärprotokolls stand im Falle eines Bedarfs beratend zur Verfügung.</p><p>Die Leichen wurden ordentlich mit dem entsprechenden Respekt und der gebotenen Würde durch die jeweiligen Bestattungsinstitute überführt.</p><p>5. Nein, das trifft nicht zu.</p><p>6. Nein, das trifft so nicht zu. Brigadier Stocker hat lediglich zugesichert, sämtliche Bestattungskosten unbürokratisch zu übernehmen, auch wenn diese die Summe übertreffen würden, welche von der Militärversicherung in solchen Fällen ausbezahlt wird. Diese Zusicherung wurde auch realisiert.</p><p>7. Nein, es trifft nicht zu.</p><p>Von der Militärversicherung wurden folgende Leistungen erbracht:</p><p>- Bestattungsentschädigung je Opfer: 13 755 Franken;</p><p>- Transport- und Rettungskosten, Sachschäden: individuell;</p><p>- Genugtuung je Elternteil: 39 000 Franken;</p><p>- Genugtuung je Schwester/Bruder: 13 000 Franken;</p><p>- Genugtuung für Freundin: 7000 Franken.</p><p>Gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Militärversicherung wurden in zwei Fällen Berufsausbildungskosten entschädigt; im einen Fall 20 000 Franken, im anderen Fall 25 000 Franken.</p><p>Zusätzlich hat das VBS im Sinne der damals versprochenen grosszügigen und unbürokratischen Hilfe für allfällig noch nicht abgegoltene Aufwendungen pauschal und ohne Rechtspflicht jeder betroffenen Familie einen Betrag von 20 000 Franken überwiesen.</p><p>8. Der Bundessicherheitsdienst ordnete nach den eingegangenen Drohungen von einem Angehörigen die polizeilichen Sicherheitsmassnahmen zugunsten von Bundesrat Schmid und dessen Familie an. Seitens des VBS wurde auf die vom Bundessicherheitsdienst angeordneten Sicherheitsmassnahmen keinerlei Einfluss genommen. In der Angelegenheit verzichtete Bundesrat Schmid ohnehin explizit auf einen Strafantrag, weshalb eine Festnahme oder gemäss Fragestellung eine Verhaftung mangels Strafverfahren gar nie möglich war.</p><p>9. Bei der Inventaraufnahme durch die Kantonspolizei Bern wurde keine Armbanduhr aufgenommen bzw. erfasst.</p><p>10. Die Schweizer Armee führt im Rahmen von Partnerschaft für den Frieden (PfP) verschiedene Kurse für ausländische Teilnehmer durch. In Andermatt werden Winter- und Sommergebirgskurse zur Gebirgstechnik durchgeführt. Dabei geht es um die Grundausbildung im Bereich Bewegen und Leben in "schwierigem Gelände" und um die verschiedenen Rettungstechniken im Sommer und Winter. Diese Kurse finden ohne Waffe statt, es wird keine Kampfausbildung durchgeführt.</p><p>Im Rahmen der Stabilisierung und des Staatsaufbaus wurden diese Kurse auch für Angehörige aus Afghanistan und aus Irak geöffnet. Es haben bisher vier Offiziere aus Afghanistan daran teilgenommen.</p><p>Über die PfP-Aktivitäten berichtet der Bundesrat jährlich dem Parlament in Form eines Berichtes.</p><p>11. Der Untersuchungsrichter hat die Schlusseinvernahmen mit den Beschuldigten im Juli 2008 durchgeführt und den Angehörigen der Opfer im Verlaufe der letzten beiden Monate die Akteneinsicht gewährt. Durch die Verteidigung wurden darauf diverse Beweisergänzungsbegehren an den Untersuchungsrichter gestellt, die dieser zurzeit behandelt. Die zum Gutachten des Lawinenforschungsinstitutes gestellten Ergänzungsfragen hat der zuständige Gutachter bis Mitte Oktober 2008 zu beantworten. Anschliessend ist der Verteidigung erneut das rechtliche Gehör zu gewähren. Wann es zu einer allfälligen Anklage kommen wird, hängt vom Verlauf des Verfahrens bzw. nicht zuletzt von der Reaktion der Verfahrensbeteiligten ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen dringlich zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Familie mindestens eines der getöteten Soldaten erst nach den ersten Radiomeldungen über den Todessturz informiert wurde? Wenn ja, warum wurden denn die Medien vor Abschluss aller persönlichen Benachrichtigungen informiert?</p><p>2. Trifft es zu, dass keine Hotline für die Angehörigen eingerichtet war? Wenn ja, warum?</p><p>3. Trifft es zu, dass die Militärpolizei, welche elf Stunden nach dem Drama bei den Angehörigen eintraf, keine Details zum Unfall wusste?</p><p>4. Trifft es zu, dass die Begräbnisumstände mit den Familien nicht abgesprochen wurden? Wurden die meisten Leichen nackt in einem Plastiksack nach Hause geschickt?</p><p>5. Trifft es zu, dass die Angehörigen von Vertretern der Armee davor gewarnt wurden, nachzuforschen, wie der Unfall passiert sei, weil sonst die Versicherung Regress nehmen könnte und denjenigen verantwortlich machen würde, der den Fehltritt gemacht hatte?</p><p>6. Gemäss Medien versicherte Brigadier Stocker, sämtliche Kosten der Angehörigen zu übernehmen, welche ihnen durch diese Tragödie erwachsen würden. Trifft das zu?</p><p>7. Trifft es zu, dass die Familienangehörigen mit maximal 40 000 Franken inklusive Bestattungskosten entschädigt wurden?</p><p>8. Trifft es zu, dass Bundesrat Schmid oder ein Unterstellter von ihm am 19. Oktober 2007 Polizeiorgane beorderte, um einen der Familienangehörigen zu verhaften, nachdem er mit Schmid telefoniert hatte?</p><p>9. Trifft es zu, dass die Uhr, welche Bojan B. gehörte, verschwunden ist, nachdem die Armee deren gespeicherte Daten registriert hatte? Die Uhr war mit einem Höhen- und Druckmesser (!) ausgestattet, welcher wichtige Informationen für den Unfallhergang liefern könnte.</p><p>10. Trifft es zu, dass die Schweizer Armee diese Gebirgsübungen auch für ausländische Armeeangehörige macht? Aus welchen Ländern stammen diese? Wie viele von ihnen wurden später in Afghanistan eingesetzt?</p><p>11. Wann wird die Untersuchung zum Drama abgeschlossen? Warum dauert es so lange, abzuklären, was das Problem war?</p>
- Fragen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Jungfrau-Drama
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