Trichinellenuntersuchung in der Schweizer Schweinefleischproduktion

ShortId
08.1079
Id
20081079
Updated
24.06.2025 21:56
Language
de
Title
Trichinellenuntersuchung in der Schweizer Schweinefleischproduktion
AdditionalIndexing
55;Schweinefleisch;Fleischindustrie;Ausfuhrpolitik;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Kosten-Nutzen-Analyse;Lebensmittelkontrolle
1
  • L05K1402030102, Fleischindustrie
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L05K1402050111, Schweinefleisch
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K07010301, Ausfuhrpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund des bilateralen Abkommens mit der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Schweiz seit 1. Dezember 2006 verpflichtet, bei allen Schlachtkörpern von Tieren der Schweinegattung eine Trichinellenuntersuchung durchzuführen. Ausnahmen von der Untersuchungspflicht können bis 31. Dezember 2009 bei Schlachtungen in Betrieben mit geringer Kapazität durch die kantonalen Veterinärbehörden erteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Schlachtbetriebe verpflichtet, die Trichinellenuntersuchung durchzuführen.</p><p>Aufgrund der Anzahl untersuchter Schweine (im Jahr 2007 etwa 2,4 Millionen) besteht keine genügend fundierte Grundlage zur Reduktion der Probemenge. Zudem hat ein noch weiter auszubauendes Wildtiermonitoring (insbesondere Füchse, Luchse und Wölfe) einen grossen Befall der untersuchten Wildtiere mit Trichinellen ergeben. Die Schweiz kann somit nicht als frei von Trichinellen erklärt werden. Sie wird aber im Rahmen des gemischten Veterinärausschusses nichts unversucht lassen, um den Untersuchungsaufwand möglichst zu reduzieren.</p><p>Die Trichinellenuntersuchungspflicht gilt gleichermassen für die EU-Mitgliedstaaten. Eine Aufhebung der Untersuchungspflicht ist bisher einzig für Dänemark gutgeheissen worden, wo über 200 Millionen Schweine negativ auf Trichinellen untersucht worden sind und das Wildtiermonitoring keinen Trichinellenbefall nachweisen konnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund der bilateralen Abkommen mit der EU müssen seit 1. Januar 2007 alle Schlachthöfe das Schweinefleisch auf Trichinellen untersuchen; so soll nachgewiesen werden, dass der Schweizer Schweinebestand nicht damit infiziert ist. Potenzielle Exporteure von Fleisch für den europäischen Markt sehen sich gezwungen, diese Untersuchungen durchzuführen. Es ist aber bekannt, dass der Schweinebestand in der Schweiz frei von Trichinellen ist. Die Durchführung derartiger Untersuchungen verursacht hohe Kosten, die von der betreffenden Branche getragen werden müssen. Sie trägt nichts zur Verhinderung einer Seuchenverbreitung bei, sondern ist eine reine Alibiübung. Die dadurch entstehenden hohen Kosten sind also umsonst. Sind zwei Jahre einer solchen "Pflichtübung" nun genug, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden? Falls nicht, wie lange werden diese Untersuchungen noch andauern?</p><p>Es ist undenkbar, dass die Schweinefleischbranche weiterhin für die Kosten dieser Untersuchungen aufkommt, wenn diese - ohne etwas zum Konsumentenschutz beizutragen - noch länger andauern werden.</p>
  • Trichinellenuntersuchung in der Schweizer Schweinefleischproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund des bilateralen Abkommens mit der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Schweiz seit 1. Dezember 2006 verpflichtet, bei allen Schlachtkörpern von Tieren der Schweinegattung eine Trichinellenuntersuchung durchzuführen. Ausnahmen von der Untersuchungspflicht können bis 31. Dezember 2009 bei Schlachtungen in Betrieben mit geringer Kapazität durch die kantonalen Veterinärbehörden erteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Schlachtbetriebe verpflichtet, die Trichinellenuntersuchung durchzuführen.</p><p>Aufgrund der Anzahl untersuchter Schweine (im Jahr 2007 etwa 2,4 Millionen) besteht keine genügend fundierte Grundlage zur Reduktion der Probemenge. Zudem hat ein noch weiter auszubauendes Wildtiermonitoring (insbesondere Füchse, Luchse und Wölfe) einen grossen Befall der untersuchten Wildtiere mit Trichinellen ergeben. Die Schweiz kann somit nicht als frei von Trichinellen erklärt werden. Sie wird aber im Rahmen des gemischten Veterinärausschusses nichts unversucht lassen, um den Untersuchungsaufwand möglichst zu reduzieren.</p><p>Die Trichinellenuntersuchungspflicht gilt gleichermassen für die EU-Mitgliedstaaten. Eine Aufhebung der Untersuchungspflicht ist bisher einzig für Dänemark gutgeheissen worden, wo über 200 Millionen Schweine negativ auf Trichinellen untersucht worden sind und das Wildtiermonitoring keinen Trichinellenbefall nachweisen konnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund der bilateralen Abkommen mit der EU müssen seit 1. Januar 2007 alle Schlachthöfe das Schweinefleisch auf Trichinellen untersuchen; so soll nachgewiesen werden, dass der Schweizer Schweinebestand nicht damit infiziert ist. Potenzielle Exporteure von Fleisch für den europäischen Markt sehen sich gezwungen, diese Untersuchungen durchzuführen. Es ist aber bekannt, dass der Schweinebestand in der Schweiz frei von Trichinellen ist. Die Durchführung derartiger Untersuchungen verursacht hohe Kosten, die von der betreffenden Branche getragen werden müssen. Sie trägt nichts zur Verhinderung einer Seuchenverbreitung bei, sondern ist eine reine Alibiübung. Die dadurch entstehenden hohen Kosten sind also umsonst. Sind zwei Jahre einer solchen "Pflichtübung" nun genug, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden? Falls nicht, wie lange werden diese Untersuchungen noch andauern?</p><p>Es ist undenkbar, dass die Schweinefleischbranche weiterhin für die Kosten dieser Untersuchungen aufkommt, wenn diese - ohne etwas zum Konsumentenschutz beizutragen - noch länger andauern werden.</p>
    • Trichinellenuntersuchung in der Schweizer Schweinefleischproduktion

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