Entschädigungsabkommen mit der ehemaligen Sowjetunion

ShortId
08.1080
Id
20081080
Updated
24.06.2025 22:00
Language
de
Title
Entschädigungsabkommen mit der ehemaligen Sowjetunion
AdditionalIndexing
08;Auslandschweizer/in;GUS;Russland;Entschädigung;Enteignung;bilaterale Verhandlungen;Entschädigung schweizerischer Interessen
1
  • L04K03010402, GUS
  • L04K10010601, Entschädigung schweizerischer Interessen
  • L05K0301040201, Russland
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K05070108, Enteignung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kann bestätigen, dass am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, mit welchem schweizerische Vermögensschäden in den Gebieten hätten abgegolten werden sollen, welche im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges sowjetisch geworden waren und zu denen zum Teil auch ostpreussische Gebiete gehörten. Das Abkommen sah eine Globalentschädigung von 5,75 Millionen Franken vor, was ungefähr 10 Prozent der ursprünglich seitens der Schweiz erhobenen Forderungen entspricht. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde dieses Abkommen nie ratifiziert oder neu ausgehandelt. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung war, dass die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in denen der anzahl- und wertmässig bedeutendste Anteil der von Nationalisierungen in der kommunistischen Zeit betroffenen Schweizer Vermögenswerte lag, ihre Unabhängigkeit erlangt hatten. Diese drei Staaten erliessen Reprivatisierungsgesetze mit der Möglichkeit der Restitution und Entschädigung zugunsten ehemaliger ausländischer Eigentümer. Bezüglich der Vermögensverluste in den ostpreussischen Gebieten hatte die Sowjetunion in den seinerzeitigen Verhandlungen auf die fast totalen Kriegsschäden hingewiesen und deshalb nur einen unbedeutenden Schadensbetrag anerkannt.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Verlauf des Jahres 2007 im Rahmen seiner Beurteilung der Beziehungen zu Russland auch mit der Entschädigungsfrage auseinandergesetzt. Ein Quervergleich mit anderen Staaten, welche mit ähnlichen Entschädigungsfragen konfrontiert waren, liess weiterhin keine günstigen Perspektiven hinsichtlich einer substanziellen Lösung erkennen. Die Tatsache, dass die den Entschädigungsforderungen zugrunde liegenden Ereignisse inzwischen sehr weit zurückliegen, bildete einen weiteren Umstand, der die Aushandlung und Umsetzung eines Abkommens erschwerte. Ausserdem zeigte sich, dass sich seitens der Ansprecher das Interesse an der Entschädigungsfrage erheblich reduziert hatte. In den vergangenen Jahren erkundigten sich nur noch wenige Personen nach dem Stand der Dinge. In Anbetracht all dieser Faktoren bestand kaum Aussicht, ein befriedigendes Verhandlungsergebnis zu erzielen, das in einem angemessenen Verhältnis von Aufwand und Ertrag stünde und schlussendlich den Anspruchsberechtigten mehr als nur eine symbolische, wertmässig unbedeutende Entschädigung böte. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland entschied der Bundesrat daher, auf weitere Bemühungen in dieser Entschädigungsfrage zu verzichten. Das EDA hat aus Gründen der Transparenz im Frühjahr 2008 diejenigen Personen, die in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dem ostpreussischen Entschädigungsdossier an die Bundesverwaltung herangetreten waren, über die vom Bundesrat vorgenommene Interessenabwägung schriftlich informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hatte mit der ehemaligen Sowjetunion Entschädigungsverhandlungen geführt. Dabei ging es um die Entschädigung von schweizerischen Landwirten, Käsern und Schweinemästern, die sich im früheren Ostpreussen niedergelassen hatten, mit der Eroberung Ostpreussens durch die Sowjetunion aber Hab und Gut verloren. Die Schweiz und die Sowjetunion unterzeichneten am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen. Es konnte wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion aber nicht mehr ratifiziert werden, sodass die Entschädigungsfrage ungelöst blieb.</p><p>In einem Brief an den damals aus Ostpreussen geflohenen Kurt Streit vom 26. Februar 1997 schrieb das EDA, es bestehe "derzeit keine Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen", weil sich Russland in einer schweren wirtschaftlichen, finanziellen und innenpolitischen Krise befinde. Das ist heute, zehn Jahre später, nicht mehr der Fall.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er die Zeit nicht als gekommen erachte, erneut Entschädigungsverhandlungen zu führen.</p>
  • Entschädigungsabkommen mit der ehemaligen Sowjetunion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kann bestätigen, dass am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, mit welchem schweizerische Vermögensschäden in den Gebieten hätten abgegolten werden sollen, welche im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges sowjetisch geworden waren und zu denen zum Teil auch ostpreussische Gebiete gehörten. Das Abkommen sah eine Globalentschädigung von 5,75 Millionen Franken vor, was ungefähr 10 Prozent der ursprünglich seitens der Schweiz erhobenen Forderungen entspricht. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde dieses Abkommen nie ratifiziert oder neu ausgehandelt. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung war, dass die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in denen der anzahl- und wertmässig bedeutendste Anteil der von Nationalisierungen in der kommunistischen Zeit betroffenen Schweizer Vermögenswerte lag, ihre Unabhängigkeit erlangt hatten. Diese drei Staaten erliessen Reprivatisierungsgesetze mit der Möglichkeit der Restitution und Entschädigung zugunsten ehemaliger ausländischer Eigentümer. Bezüglich der Vermögensverluste in den ostpreussischen Gebieten hatte die Sowjetunion in den seinerzeitigen Verhandlungen auf die fast totalen Kriegsschäden hingewiesen und deshalb nur einen unbedeutenden Schadensbetrag anerkannt.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Verlauf des Jahres 2007 im Rahmen seiner Beurteilung der Beziehungen zu Russland auch mit der Entschädigungsfrage auseinandergesetzt. Ein Quervergleich mit anderen Staaten, welche mit ähnlichen Entschädigungsfragen konfrontiert waren, liess weiterhin keine günstigen Perspektiven hinsichtlich einer substanziellen Lösung erkennen. Die Tatsache, dass die den Entschädigungsforderungen zugrunde liegenden Ereignisse inzwischen sehr weit zurückliegen, bildete einen weiteren Umstand, der die Aushandlung und Umsetzung eines Abkommens erschwerte. Ausserdem zeigte sich, dass sich seitens der Ansprecher das Interesse an der Entschädigungsfrage erheblich reduziert hatte. In den vergangenen Jahren erkundigten sich nur noch wenige Personen nach dem Stand der Dinge. In Anbetracht all dieser Faktoren bestand kaum Aussicht, ein befriedigendes Verhandlungsergebnis zu erzielen, das in einem angemessenen Verhältnis von Aufwand und Ertrag stünde und schlussendlich den Anspruchsberechtigten mehr als nur eine symbolische, wertmässig unbedeutende Entschädigung böte. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland entschied der Bundesrat daher, auf weitere Bemühungen in dieser Entschädigungsfrage zu verzichten. Das EDA hat aus Gründen der Transparenz im Frühjahr 2008 diejenigen Personen, die in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dem ostpreussischen Entschädigungsdossier an die Bundesverwaltung herangetreten waren, über die vom Bundesrat vorgenommene Interessenabwägung schriftlich informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hatte mit der ehemaligen Sowjetunion Entschädigungsverhandlungen geführt. Dabei ging es um die Entschädigung von schweizerischen Landwirten, Käsern und Schweinemästern, die sich im früheren Ostpreussen niedergelassen hatten, mit der Eroberung Ostpreussens durch die Sowjetunion aber Hab und Gut verloren. Die Schweiz und die Sowjetunion unterzeichneten am 1. Dezember 1990 ein Entschädigungsabkommen. Es konnte wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion aber nicht mehr ratifiziert werden, sodass die Entschädigungsfrage ungelöst blieb.</p><p>In einem Brief an den damals aus Ostpreussen geflohenen Kurt Streit vom 26. Februar 1997 schrieb das EDA, es bestehe "derzeit keine Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen", weil sich Russland in einer schweren wirtschaftlichen, finanziellen und innenpolitischen Krise befinde. Das ist heute, zehn Jahre später, nicht mehr der Fall.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er die Zeit nicht als gekommen erachte, erneut Entschädigungsverhandlungen zu führen.</p>
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