Gesundheits- und Umweltbelastung durch Cadmium

ShortId
08.1091
Id
20081091
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Gesundheits- und Umweltbelastung durch Cadmium
AdditionalIndexing
2841;52;Umweltvergiftung durch Metalle;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Kadmium;Schmuck- und Goldwarenindustrie;Schwermetall
1
  • L06K070502010106, Kadmium
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K07050807, Schmuck- und Goldwarenindustrie
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06020313, Umweltvergiftung durch Metalle
  • L05K0705020107, Schwermetall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Kurz nach Bekanntwerden der Problematik hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine provisorische Risikoabschätzung vorgenommen. Daraus resultierte die vom Fragesteller erwähnte BAG-Beurteilung mit fünf gesundheitsgefährdenden Proben. Mit dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle, dem Bundesamt für Umwelt und dem Kantonalen Labor Zürich hat es das weitere Vorgehen besprochen.</p><p>Es ist vorgesehen, in der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41) einen Grenzwert für die Migration von Cadmium aus Schmuckwaren auf die Haut festzulegen. Bevor dieser Wert festgelegt werden kann, müssen die toxikologische Risikoabschätzung noch verfeinert und chemisch-analytische Probleme gelöst werden. Im Verlauf der bisherigen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Gesamtgehalt an Cadmium leider nicht mit der Migration korreliert, was einen zusätzlichen analytischen Aufwand, einschliesslich Methodenentwicklung, zur Folge hat. Es bestehen keine europäischen Normen für diese Problematik.</p><p>Zudem sieht das BAG vor, mittels Kommunikationsmassnahmen die Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam zu machen.</p><p>2. Wie bereits in der Anfrage festgestellt wurde, hat der Bundesrat zum Schutz der Umwelt schon Ende der Achtzigerjahre begonnen, für eine Reihe von cadmiumhaltigen Produkten Einschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen zu erlassen. So bestehen heute Regelungen zu Cadmium als Stabilisatoren in Kunstoffen, als Pigmente in Anstrichfarben und Lacken, im Korrosionsschutz, in Batterien, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Fahrzeugen, in Holzwerkstoffen und in Verpackungen. Neu sieht der Bundesrat im Einklang mit dem EG-Recht auch Beschränkungen des Inverkehrbringens von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren vor. In all diesen Fällen wurden weniger bedenkliche Ersatzstoffe gefunden, welche die Funktion von Cadmium gleichwertig erfüllen. Die vorgeschriebene separate Sammlung und die anschliessende fachgerechte Behandlung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten und von Altbatterien stellen flankierend sicher, dass Problemstoffe wie Cadmium nicht unkontrolliert mit Abfällen in die Umwelt gelangen. Mit den erwähnten Einschränkungen und Verboten sind die wichtigsten Anwendungsbereiche von Cadmium geregelt. Daneben treten vereinzelt neue und, wie das Beispiel von cadmiumhaltigem Silberschmuck zeigt, für die Umwelt unsinnige Anwendungen mit Cadmium auf. Der Bundesrat erachtet jedoch eine Umweltstrategie, die offensichtlich zweckfremde Anwendungen dieses Metalls jeweils von Fall zu Fall verbietet, als ungeeignet. Er ist der Meinung, dass die Branche hier vermehrt Eigenverantwortung übernehmen und im Falle von cadmiumhaltigem Schmuck auf deren Import verzichten sollte. Wer cadmiumhaltigen Silberschmuck importiert, ist gemäss Umweltschutzgesetz verpflichtet, eine Selbstkontrolle durchzuführen und sicherzustellen, dass durch die Entsorgung die Umwelt und mittelbar über die Umwelt der Mensch nicht gefährdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Untersuchungen der Edelmetallkontrolle Zürich-Flughafen und des Kantonalen Labors Zürich ist in der Schweiz silberhaltiger Schmuck im Umlauf, der teilweise bis fast zur Hälfte aus anderen, billigeren Metallen, insbesondere aus dem hochgiftigen Cadmium besteht. Diese Informationen wurden den Experten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Umwelt in Bern vorgelegt. Fünf der 21 Proben (24 Prozent) werden vom BAG als gesundheitsgefährdend beurteilt. Von der Zusammensetzung her muss dieser "Schmuck" als Sonderabfall bezeichnet werden.</p><p>Cadmium ist ein für Mensch und Umwelt sehr giftiges Metall. Solch cadmiumhaltiger Schmuck stellt daher sowohl während seiner Verwendung als auch bei seiner Entsorgung ein Problem dar, zuerst für die Gesundheit und danach auch für die Umwelt. In vielen anderen Produkten wie Kunststoffen, Fahrzeugen, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, verzinkten Gegenständen, Lacken und auch in Verpackungen sind heute deshalb je nach Bereich bereits Cadmiumgehalte über 0,01 bis 0,1 Prozent verboten.</p><p>1. Was unternimmt der Bund, um die Gefährdung der Bevölkerung durch solchen verunreinigten Schmuck zu reduzieren?</p><p>2. Wie sorgt der Bund dafür, dass die Umwelt durch die Schwermetalle in diesen Gegenständen nicht gefährdet wird?</p>
  • Gesundheits- und Umweltbelastung durch Cadmium
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Kurz nach Bekanntwerden der Problematik hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine provisorische Risikoabschätzung vorgenommen. Daraus resultierte die vom Fragesteller erwähnte BAG-Beurteilung mit fünf gesundheitsgefährdenden Proben. Mit dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle, dem Bundesamt für Umwelt und dem Kantonalen Labor Zürich hat es das weitere Vorgehen besprochen.</p><p>Es ist vorgesehen, in der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41) einen Grenzwert für die Migration von Cadmium aus Schmuckwaren auf die Haut festzulegen. Bevor dieser Wert festgelegt werden kann, müssen die toxikologische Risikoabschätzung noch verfeinert und chemisch-analytische Probleme gelöst werden. Im Verlauf der bisherigen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Gesamtgehalt an Cadmium leider nicht mit der Migration korreliert, was einen zusätzlichen analytischen Aufwand, einschliesslich Methodenentwicklung, zur Folge hat. Es bestehen keine europäischen Normen für diese Problematik.</p><p>Zudem sieht das BAG vor, mittels Kommunikationsmassnahmen die Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam zu machen.</p><p>2. Wie bereits in der Anfrage festgestellt wurde, hat der Bundesrat zum Schutz der Umwelt schon Ende der Achtzigerjahre begonnen, für eine Reihe von cadmiumhaltigen Produkten Einschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen zu erlassen. So bestehen heute Regelungen zu Cadmium als Stabilisatoren in Kunstoffen, als Pigmente in Anstrichfarben und Lacken, im Korrosionsschutz, in Batterien, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Fahrzeugen, in Holzwerkstoffen und in Verpackungen. Neu sieht der Bundesrat im Einklang mit dem EG-Recht auch Beschränkungen des Inverkehrbringens von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren vor. In all diesen Fällen wurden weniger bedenkliche Ersatzstoffe gefunden, welche die Funktion von Cadmium gleichwertig erfüllen. Die vorgeschriebene separate Sammlung und die anschliessende fachgerechte Behandlung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten und von Altbatterien stellen flankierend sicher, dass Problemstoffe wie Cadmium nicht unkontrolliert mit Abfällen in die Umwelt gelangen. Mit den erwähnten Einschränkungen und Verboten sind die wichtigsten Anwendungsbereiche von Cadmium geregelt. Daneben treten vereinzelt neue und, wie das Beispiel von cadmiumhaltigem Silberschmuck zeigt, für die Umwelt unsinnige Anwendungen mit Cadmium auf. Der Bundesrat erachtet jedoch eine Umweltstrategie, die offensichtlich zweckfremde Anwendungen dieses Metalls jeweils von Fall zu Fall verbietet, als ungeeignet. Er ist der Meinung, dass die Branche hier vermehrt Eigenverantwortung übernehmen und im Falle von cadmiumhaltigem Schmuck auf deren Import verzichten sollte. Wer cadmiumhaltigen Silberschmuck importiert, ist gemäss Umweltschutzgesetz verpflichtet, eine Selbstkontrolle durchzuführen und sicherzustellen, dass durch die Entsorgung die Umwelt und mittelbar über die Umwelt der Mensch nicht gefährdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Untersuchungen der Edelmetallkontrolle Zürich-Flughafen und des Kantonalen Labors Zürich ist in der Schweiz silberhaltiger Schmuck im Umlauf, der teilweise bis fast zur Hälfte aus anderen, billigeren Metallen, insbesondere aus dem hochgiftigen Cadmium besteht. Diese Informationen wurden den Experten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Umwelt in Bern vorgelegt. Fünf der 21 Proben (24 Prozent) werden vom BAG als gesundheitsgefährdend beurteilt. Von der Zusammensetzung her muss dieser "Schmuck" als Sonderabfall bezeichnet werden.</p><p>Cadmium ist ein für Mensch und Umwelt sehr giftiges Metall. Solch cadmiumhaltiger Schmuck stellt daher sowohl während seiner Verwendung als auch bei seiner Entsorgung ein Problem dar, zuerst für die Gesundheit und danach auch für die Umwelt. In vielen anderen Produkten wie Kunststoffen, Fahrzeugen, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, verzinkten Gegenständen, Lacken und auch in Verpackungen sind heute deshalb je nach Bereich bereits Cadmiumgehalte über 0,01 bis 0,1 Prozent verboten.</p><p>1. Was unternimmt der Bund, um die Gefährdung der Bevölkerung durch solchen verunreinigten Schmuck zu reduzieren?</p><p>2. Wie sorgt der Bund dafür, dass die Umwelt durch die Schwermetalle in diesen Gegenständen nicht gefährdet wird?</p>
    • Gesundheits- und Umweltbelastung durch Cadmium

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