Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in zwei Ländern im Parlament?

ShortId
08.1099
Id
20081099
Updated
25.06.2025 01:24
Language
de
Title
Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in zwei Ländern im Parlament?
AdditionalIndexing
04;2811;doppelte Staatsangehörigkeit;Ämterkumulation;Parlamentarier/in;Interessenkonflikt
1
  • L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L04K08020301, Ämterkumulation
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie viele Doppelbürgerinnen oder Doppelbürger in zwei Parlamenten verschiedener Staaten der Welt Einsitz nehmen, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein solcher Sachverhalt setzt zweierlei voraus:</p><p>1. eine doppelte Staatsbürgerschaft;</p><p>2. zumindest das passive Wahlrecht für Staatsbürger mit Wohnsitz ausserhalb der Staatsgrenzen.</p><p>Auch die Interparlamentarische Union (die seit 1889 bestehende Organisation der Parlamente mit Sitz in Genf von 154 souveränen Staaten) verfügt über keine solche Datenbank. Eine Zusammenstellung sämtlicher Fälle zu erarbeiten, ist schon deshalb mit vernünftigem Aufwand nicht möglich, weil allein für die derzeit 189 ein Parlament aufweisenden der 195 weit verbreitet als souverän anerkannten Staaten der Welt über 34 000 Abgeordnete aufgelistet und untersucht werden müssten; in 71 Staaten besteht das Parlament zudem aus zwei Häusern, die einander freilich in den wenigsten Staaten wie in der Schweiz gleichgestellt sind; nicht selten hat die zweite Kammer nur eingeschränkte, zuweilen gar nur repräsentative Funktionen, sodass auch Interessenskollisionen nur im konkreten Vergleich zweier Staaten ermittelt werden können. Aus zweiten Kammern kämen noch einmal über 6000 Mitglieder hinzu. Überhaupt nicht berücksichtigt sind dabei Gliedstaatenparlamente, welche höchstens in den derzeit 22 erklärten Bundesstaaten der Welt nennenswerte Mitentscheidungskompetenzen besitzen; allein in diesen Bundesstaaten existieren über 400 Gliedstaatenparlamente, von Regionalparlamenten gar nicht zu sprechen. Allein auf gesamtstaatlicher Ebene finden durchschnittlich im 14-Tage-Rhythmus Gesamterneuerungswahlen statt; eine Datenbank bedürfte daher pausenloser Pflege.</p><p>Eine solche Erhebung verspricht ohne detaillierte Datenerhebung zu den Unterschieden der institutionellen Specifica der verschiedenen Staaten praktisch wenig Erkenntnisgewinn: Ein Dutzend der 195 souveränen Staaten der Welt haben staatsfremde Staatsoberhäupter. Die sprachübergreifenden Transkriptionsprobleme bei verschiedenartigen Schriftzeichen verunmöglichen einen aussagekräftigen internationalen Abgleich. Einwanderungen nach Israel waren bei manchen Spitzenpolitikern mit Namensänderungen verbunden. Datenbankabgleiche könnten, soweit sie überhaupt möglich sind, höchstens fragmentarische Auskünfte liefern.</p><p>Manche Doppelbürgerinnen und -bürger (Henry Kissinger, Zbigniew Brzezinski, Madeleine Albright, Abdala Bucaràm, Alberto Fujimori, Sonja Gandhi-Maino, Ralf Dahrendorf oder Karel Schwarzenberg) absolvierten in jüngerer Zeit auf gesamtstaatlicher Ebene politische Karrieren. Von ihnen gehörte einzig Dahrendorf (sukzessive) Parlamenten zweier verschiedener souveräner Staaten an.</p><p>Auch in der Schweiz haben Personen beispielsweise deutscher Herkunft aus verschiedenen Parteien im Bund politische Karriere gemacht: Karl Hoffmann (1820-1895, FDP, 1873-1890 Ständerat, der 1881 die Wahl in den Bundesrat ablehnte), Herman Greulich (1842-1925, SP, Nationalrat 1902-1905 und 1908-1925), der "Königsmacher" Heinrich Walther (1862-1954, KK, Nationalrat 1908-1943). Auch in den vergangenen 35 Jahren nahmen mehrere eingebürgerte Personen als Mitglieder verschiedener Fraktionen Einsitz im Nationalrat.</p><p>Die Schweiz hat es seit jeher akzeptiert, wenn Auslandschweizer die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates erwarben und dadurch Doppelbürger wurden. Im 19./20. Jahrhundert bestand das oberste Ziel des Verfassungsgebers darin, einerseits durch die Bürgerrechtsbestimmungen neue Heimatlosenfälle zu vermeiden und andererseits Konflikten mit fremden Staaten wegen der Verleihung des Schweizer Bürgerrechtes aus dem Weg zu gehen. Infolge der Erfordernisse, die sich seit 1981 aus dem Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann ergaben, wurden die Fälle doppelten Bürgerrechtes häufiger. Seit 1992 verlangt die Schweiz nicht mehr, dass Ausländer, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen, auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.</p><p>Ein Auslandschweizerstimmrecht wurde erst mit der Schaffung einer Verfassungsgrundlage (Art. 45bis Abs. 2 der alten Bundesverfassung) im Jahre 1966 sowie der nötigen Gesetzesgrundlagen (Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer; SR 161.5) im Jahre 1975 eingeführt. Selbst wenn ein schweizerisch-ausländischer Doppelbürger ins ausländische Parlament gewählt werden sollte, würde er ohne eigenen Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht weder seine Stimmberechtigung noch seine Wählbarkeit zum schweizerischen Nationalrat verlieren: Die heutige schweizerische Rechtsordnung überlässt es ebenso wie bei Kandidaturen in wohnsitzfremden Kantonen den politischen Gegnern eines Kandidaten, auf derlei Umstände aufmerksam zu machen, damit die Wähler ihren Entscheid in Kenntnis solcher Fakten treffen können (vgl. VPB 54.38). Es kann übrigens im Interesse der Schweiz liegen, wenn ein Doppelbürger schweizerische Interessen in einem ausländischen Parlament vertritt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es kommt vor, dass sich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit aus Leidenschaft für die Politik in beiden Ländern, deren Bürgerrecht sie besitzen, zur Wahl auf kantonaler, regionaler oder Bundesebene stellen und dann einen Sitz in einem Parlament sowohl des einen wie auch des anderen Landes erlangen. Eine derartige Situation erscheint nicht ideal, könnte es doch während den Beratungen zu Interessenskonflikten kommen.</p><p>Die Vielzahl an Mandaten, die diese Ämter mit sich bringen, kann ausserdem die Qualität der Arbeit der Parlamentarierin oder des Parlamentariers beeinträchtigen, da sie oder er sich mit zahlreichen fachspezifischen Themen in zwei verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen muss.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um eine Antwort auf die folgende Frage:</p><p>Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in Parlamenten zweier Länder vertreten?</p>
  • Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in zwei Ländern im Parlament?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie viele Doppelbürgerinnen oder Doppelbürger in zwei Parlamenten verschiedener Staaten der Welt Einsitz nehmen, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein solcher Sachverhalt setzt zweierlei voraus:</p><p>1. eine doppelte Staatsbürgerschaft;</p><p>2. zumindest das passive Wahlrecht für Staatsbürger mit Wohnsitz ausserhalb der Staatsgrenzen.</p><p>Auch die Interparlamentarische Union (die seit 1889 bestehende Organisation der Parlamente mit Sitz in Genf von 154 souveränen Staaten) verfügt über keine solche Datenbank. Eine Zusammenstellung sämtlicher Fälle zu erarbeiten, ist schon deshalb mit vernünftigem Aufwand nicht möglich, weil allein für die derzeit 189 ein Parlament aufweisenden der 195 weit verbreitet als souverän anerkannten Staaten der Welt über 34 000 Abgeordnete aufgelistet und untersucht werden müssten; in 71 Staaten besteht das Parlament zudem aus zwei Häusern, die einander freilich in den wenigsten Staaten wie in der Schweiz gleichgestellt sind; nicht selten hat die zweite Kammer nur eingeschränkte, zuweilen gar nur repräsentative Funktionen, sodass auch Interessenskollisionen nur im konkreten Vergleich zweier Staaten ermittelt werden können. Aus zweiten Kammern kämen noch einmal über 6000 Mitglieder hinzu. Überhaupt nicht berücksichtigt sind dabei Gliedstaatenparlamente, welche höchstens in den derzeit 22 erklärten Bundesstaaten der Welt nennenswerte Mitentscheidungskompetenzen besitzen; allein in diesen Bundesstaaten existieren über 400 Gliedstaatenparlamente, von Regionalparlamenten gar nicht zu sprechen. Allein auf gesamtstaatlicher Ebene finden durchschnittlich im 14-Tage-Rhythmus Gesamterneuerungswahlen statt; eine Datenbank bedürfte daher pausenloser Pflege.</p><p>Eine solche Erhebung verspricht ohne detaillierte Datenerhebung zu den Unterschieden der institutionellen Specifica der verschiedenen Staaten praktisch wenig Erkenntnisgewinn: Ein Dutzend der 195 souveränen Staaten der Welt haben staatsfremde Staatsoberhäupter. Die sprachübergreifenden Transkriptionsprobleme bei verschiedenartigen Schriftzeichen verunmöglichen einen aussagekräftigen internationalen Abgleich. Einwanderungen nach Israel waren bei manchen Spitzenpolitikern mit Namensänderungen verbunden. Datenbankabgleiche könnten, soweit sie überhaupt möglich sind, höchstens fragmentarische Auskünfte liefern.</p><p>Manche Doppelbürgerinnen und -bürger (Henry Kissinger, Zbigniew Brzezinski, Madeleine Albright, Abdala Bucaràm, Alberto Fujimori, Sonja Gandhi-Maino, Ralf Dahrendorf oder Karel Schwarzenberg) absolvierten in jüngerer Zeit auf gesamtstaatlicher Ebene politische Karrieren. Von ihnen gehörte einzig Dahrendorf (sukzessive) Parlamenten zweier verschiedener souveräner Staaten an.</p><p>Auch in der Schweiz haben Personen beispielsweise deutscher Herkunft aus verschiedenen Parteien im Bund politische Karriere gemacht: Karl Hoffmann (1820-1895, FDP, 1873-1890 Ständerat, der 1881 die Wahl in den Bundesrat ablehnte), Herman Greulich (1842-1925, SP, Nationalrat 1902-1905 und 1908-1925), der "Königsmacher" Heinrich Walther (1862-1954, KK, Nationalrat 1908-1943). Auch in den vergangenen 35 Jahren nahmen mehrere eingebürgerte Personen als Mitglieder verschiedener Fraktionen Einsitz im Nationalrat.</p><p>Die Schweiz hat es seit jeher akzeptiert, wenn Auslandschweizer die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates erwarben und dadurch Doppelbürger wurden. Im 19./20. Jahrhundert bestand das oberste Ziel des Verfassungsgebers darin, einerseits durch die Bürgerrechtsbestimmungen neue Heimatlosenfälle zu vermeiden und andererseits Konflikten mit fremden Staaten wegen der Verleihung des Schweizer Bürgerrechtes aus dem Weg zu gehen. Infolge der Erfordernisse, die sich seit 1981 aus dem Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann ergaben, wurden die Fälle doppelten Bürgerrechtes häufiger. Seit 1992 verlangt die Schweiz nicht mehr, dass Ausländer, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen, auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.</p><p>Ein Auslandschweizerstimmrecht wurde erst mit der Schaffung einer Verfassungsgrundlage (Art. 45bis Abs. 2 der alten Bundesverfassung) im Jahre 1966 sowie der nötigen Gesetzesgrundlagen (Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer; SR 161.5) im Jahre 1975 eingeführt. Selbst wenn ein schweizerisch-ausländischer Doppelbürger ins ausländische Parlament gewählt werden sollte, würde er ohne eigenen Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht weder seine Stimmberechtigung noch seine Wählbarkeit zum schweizerischen Nationalrat verlieren: Die heutige schweizerische Rechtsordnung überlässt es ebenso wie bei Kandidaturen in wohnsitzfremden Kantonen den politischen Gegnern eines Kandidaten, auf derlei Umstände aufmerksam zu machen, damit die Wähler ihren Entscheid in Kenntnis solcher Fakten treffen können (vgl. VPB 54.38). Es kann übrigens im Interesse der Schweiz liegen, wenn ein Doppelbürger schweizerische Interessen in einem ausländischen Parlament vertritt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es kommt vor, dass sich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit aus Leidenschaft für die Politik in beiden Ländern, deren Bürgerrecht sie besitzen, zur Wahl auf kantonaler, regionaler oder Bundesebene stellen und dann einen Sitz in einem Parlament sowohl des einen wie auch des anderen Landes erlangen. Eine derartige Situation erscheint nicht ideal, könnte es doch während den Beratungen zu Interessenskonflikten kommen.</p><p>Die Vielzahl an Mandaten, die diese Ämter mit sich bringen, kann ausserdem die Qualität der Arbeit der Parlamentarierin oder des Parlamentariers beeinträchtigen, da sie oder er sich mit zahlreichen fachspezifischen Themen in zwei verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen muss.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um eine Antwort auf die folgende Frage:</p><p>Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in Parlamenten zweier Länder vertreten?</p>
    • Wie viele Bürgerinnen und Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit sind gleichzeitig in zwei Ländern im Parlament?

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