Steigende Zahl von Konkursen bei KMU
- ShortId
-
08.1121
- Id
-
20081121
- Updated
-
24.06.2025 22:57
- Language
-
de
- Title
-
Steigende Zahl von Konkursen bei KMU
- AdditionalIndexing
-
24;15;Bankenaufsicht;Klein- und mittleres Unternehmen;Bankgeschäft;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Fusion von Unternehmen;Konkurs
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L06K110403010202, Konkurs
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Konkurse in der Schweiz war 2008 auf dem tiefsten Stand der letzten fünf Jahre, wie die Statistik des Schweizerischen Verbandes Creditreform zeigt. Angesichts der Finanzkrise sind die Aussichten aber alles andere als rosig, und die Konkurse dürften 2009 deutlich zunehmen.</p><p>Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 aufgenommen. In ihr wurden das Bundesamt für Privatversicherungen, die Eidgenössische Bankenkommission und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Es ist Aufgabe der Finma zu überprüfen, ob die der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen die Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente einhalten und die Bewilligungsvoraussetzungen dauernd erfüllen. Es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, die Geschäftspolitik der Banken zu bestimmen, sofern diese nicht die finanzielle Stabilität der Bank gefährdet oder gegen Corporate-Governance-Richtlinien verstösst.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Möglichkeit für die Versicherten, nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Freizügigkeitsgesetzes (FZG; SR 831.42) eine Barauszahlung der Austrittsleistung zu verlangen, wenn sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen, Risiken bergen kann. Grösser als diese Risiken, die mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit generell verbunden sind, schätzt der Bundesrat die Chancen ein, die die geltende Regelung für Personen, die ein Unternehmen gründen, mit sich bringt. Er appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Unternehmensgründer und -gründerinnen, die Möglichkeiten nach Artikel 5 FZG bestmöglich zu nützen. Zudem ist auf Artikel 5 Absatz 2 FZG hinzuweisen, der festhält, dass die Barauszahlung nur zulässig ist, wenn dies im Interesse der Familie oder eines verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Paares ist: An Unternehmensgründer und -gründerinnen, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehemann bzw. die Ehefrau oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Sieht der Bundesrat vor, zur Verhütung von immer mehr Konkursen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Schweiz von der Eidgenössischen Bankenkommission zu fordern, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Banken keine Projekte zur Übernahme oder zur Gründung eines KMU finanzieren, bei denen das Fremdkapital bei über 60 Prozent liegt? Die Tendenz geht in letzter Zeit dahin, Arbeitssuchende zu ermutigen, ein Einzelunternehmen zu gründen und dafür ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge vorzubeziehen oder als Sicherheit einzusetzen. Das endet leider oft tragisch.</p>
- Steigende Zahl von Konkursen bei KMU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Konkurse in der Schweiz war 2008 auf dem tiefsten Stand der letzten fünf Jahre, wie die Statistik des Schweizerischen Verbandes Creditreform zeigt. Angesichts der Finanzkrise sind die Aussichten aber alles andere als rosig, und die Konkurse dürften 2009 deutlich zunehmen.</p><p>Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 aufgenommen. In ihr wurden das Bundesamt für Privatversicherungen, die Eidgenössische Bankenkommission und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Es ist Aufgabe der Finma zu überprüfen, ob die der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen die Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente einhalten und die Bewilligungsvoraussetzungen dauernd erfüllen. Es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, die Geschäftspolitik der Banken zu bestimmen, sofern diese nicht die finanzielle Stabilität der Bank gefährdet oder gegen Corporate-Governance-Richtlinien verstösst.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Möglichkeit für die Versicherten, nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Freizügigkeitsgesetzes (FZG; SR 831.42) eine Barauszahlung der Austrittsleistung zu verlangen, wenn sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen, Risiken bergen kann. Grösser als diese Risiken, die mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit generell verbunden sind, schätzt der Bundesrat die Chancen ein, die die geltende Regelung für Personen, die ein Unternehmen gründen, mit sich bringt. Er appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Unternehmensgründer und -gründerinnen, die Möglichkeiten nach Artikel 5 FZG bestmöglich zu nützen. Zudem ist auf Artikel 5 Absatz 2 FZG hinzuweisen, der festhält, dass die Barauszahlung nur zulässig ist, wenn dies im Interesse der Familie oder eines verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Paares ist: An Unternehmensgründer und -gründerinnen, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehemann bzw. die Ehefrau oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Sieht der Bundesrat vor, zur Verhütung von immer mehr Konkursen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Schweiz von der Eidgenössischen Bankenkommission zu fordern, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Banken keine Projekte zur Übernahme oder zur Gründung eines KMU finanzieren, bei denen das Fremdkapital bei über 60 Prozent liegt? Die Tendenz geht in letzter Zeit dahin, Arbeitssuchende zu ermutigen, ein Einzelunternehmen zu gründen und dafür ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge vorzubeziehen oder als Sicherheit einzusetzen. Das endet leider oft tragisch.</p>
- Steigende Zahl von Konkursen bei KMU
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