Zusammenwachsen von Radio und Fernsehen

ShortId
08.1126
Id
20081126
Updated
24.06.2025 22:56
Language
de
Title
Zusammenwachsen von Radio und Fernsehen
AdditionalIndexing
36;Fernsehen;Evaluation;Radio;RSR;Fusion von Unternehmen;TSR
1
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202050103, Radio
  • L07K12020501080201, RSR
  • L07K12020501080202, TSR
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SRG geniesst den verfassungsrechtlichen Schutz der Organisationsautonomie (Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung). Sie ist frei bei der Wahl ihrer Produktionsstrukturen und Produktionsprozesse. Die Konzession verlangt von ihr lediglich, dass die Programme überwiegend in den Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind (Art. 15 der Konzession SRG vom 28. November 2007).</p><p>Solange eine sprachregionale Programmproduktion garantiert ist, ist eine Zusammenlegung der Unternehmenseinheiten im Bereich Radio und Fernsehen durch die geltenden rechtlichen Vorgaben nicht ausgeschlossen. Für den Bundesrat ist es entscheidend, dass die SRG Produktionsstrukturen und Produktionsprozesse wählt, die geeignet sind, den gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrag zu erfüllen.</p><p>Bei der SRG ist ein Zusammenwachsen von Radio, Fernsehen und Online bei Radiotelevisione svizzera di lingua italiana und Radio e Televisiun Rumantscha bereits Tatsache. Was die Deutschschweiz und die Romandie betrifft, wird das weitere Vorgehen vom nationalen Verwaltungsrat der SRG koordiniert. Er wird voraussichtlich im März unternehmensweit gültige Ziele und Rahmenbedingungen verabschieden, welche den sensiblen regional- und medienpolitischen Aspekten Rechnung tragen. Das UVEK wird über den Fortschritt der Arbeiten regelmässig informiert.</p><p>In Respektierung der Organisationsautonomie der SRG, weil die entsprechenden Arbeiten und Überlegungen bei der SRG noch nicht sehr weit fortgeschritten sind und noch keine Entscheide gefällt wurden, ist eine schlüssige Antwort auf die gestellten Fragen nicht möglich.</p><p>Festgehalten werden kann lediglich, dass die Konvergenz Vor- und Nachteile mit sich bringen kann. So könnten zwar im Produktionsbereich (Recherche, journalistische Aufbereitung usw.) und bei den Supportprozessen (Finanzen, Technik, Informatik usw.) wohl Synergien realisiert werden. Auf der anderen Seite könnte aber die Medienvielfalt unter einer zu starken Annäherung leiden. Radio und Fernsehen beleuchten unterschiedliche Aspekte und haben je unabhängige Redaktionen, welche in einem konvergent arbeitenden Medienunternehmen allenfalls aufgegeben werden müssten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar wachsen Radio und Fernsehen sowohl in der Deutschschweiz (SRS-SF) als auch vor allem in der Westschweiz (RSR-TSR) sehr schnell zusammen. Es wird geplant, in der Westschweiz bis 2011 einen multimedialen Radio- und Fernsehsender zu schaffen, dessen Aktivitäten an verschiedenen Standorten in Pools zusammengefasst werden sollen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Vorteile entstehen den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern bzw. den Radiohörerinnen und Radiohörern durch die Zusammenlegung?</p><p>2. Besteht nicht die Gefahr, dass dieser Prozess auch zu einer noch stärkeren Vereinheitlichung der Medien führt?</p><p>3. Ist angesichts der angestrebten 6 bis 10 Prozent an Einsparungen nicht zu erwarten, dass die finanziellen Mittel geografisch konzentriert beispielsweise in die grossen Städte oder das Genferseegebiet fliessen?</p><p>4. Welche Auswirkungen hätte die Fusion auf die Journalistinnen und Journalisten, die Technikerinnen und Techniker und die anderen Angestellten der verschiedenen Medien?</p><p>5. Welche Erfahrungen wurden diesbezüglich im Tessin gemacht?</p>
  • Zusammenwachsen von Radio und Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG geniesst den verfassungsrechtlichen Schutz der Organisationsautonomie (Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung). Sie ist frei bei der Wahl ihrer Produktionsstrukturen und Produktionsprozesse. Die Konzession verlangt von ihr lediglich, dass die Programme überwiegend in den Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind (Art. 15 der Konzession SRG vom 28. November 2007).</p><p>Solange eine sprachregionale Programmproduktion garantiert ist, ist eine Zusammenlegung der Unternehmenseinheiten im Bereich Radio und Fernsehen durch die geltenden rechtlichen Vorgaben nicht ausgeschlossen. Für den Bundesrat ist es entscheidend, dass die SRG Produktionsstrukturen und Produktionsprozesse wählt, die geeignet sind, den gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrag zu erfüllen.</p><p>Bei der SRG ist ein Zusammenwachsen von Radio, Fernsehen und Online bei Radiotelevisione svizzera di lingua italiana und Radio e Televisiun Rumantscha bereits Tatsache. Was die Deutschschweiz und die Romandie betrifft, wird das weitere Vorgehen vom nationalen Verwaltungsrat der SRG koordiniert. Er wird voraussichtlich im März unternehmensweit gültige Ziele und Rahmenbedingungen verabschieden, welche den sensiblen regional- und medienpolitischen Aspekten Rechnung tragen. Das UVEK wird über den Fortschritt der Arbeiten regelmässig informiert.</p><p>In Respektierung der Organisationsautonomie der SRG, weil die entsprechenden Arbeiten und Überlegungen bei der SRG noch nicht sehr weit fortgeschritten sind und noch keine Entscheide gefällt wurden, ist eine schlüssige Antwort auf die gestellten Fragen nicht möglich.</p><p>Festgehalten werden kann lediglich, dass die Konvergenz Vor- und Nachteile mit sich bringen kann. So könnten zwar im Produktionsbereich (Recherche, journalistische Aufbereitung usw.) und bei den Supportprozessen (Finanzen, Technik, Informatik usw.) wohl Synergien realisiert werden. Auf der anderen Seite könnte aber die Medienvielfalt unter einer zu starken Annäherung leiden. Radio und Fernsehen beleuchten unterschiedliche Aspekte und haben je unabhängige Redaktionen, welche in einem konvergent arbeitenden Medienunternehmen allenfalls aufgegeben werden müssten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar wachsen Radio und Fernsehen sowohl in der Deutschschweiz (SRS-SF) als auch vor allem in der Westschweiz (RSR-TSR) sehr schnell zusammen. Es wird geplant, in der Westschweiz bis 2011 einen multimedialen Radio- und Fernsehsender zu schaffen, dessen Aktivitäten an verschiedenen Standorten in Pools zusammengefasst werden sollen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Vorteile entstehen den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern bzw. den Radiohörerinnen und Radiohörern durch die Zusammenlegung?</p><p>2. Besteht nicht die Gefahr, dass dieser Prozess auch zu einer noch stärkeren Vereinheitlichung der Medien führt?</p><p>3. Ist angesichts der angestrebten 6 bis 10 Prozent an Einsparungen nicht zu erwarten, dass die finanziellen Mittel geografisch konzentriert beispielsweise in die grossen Städte oder das Genferseegebiet fliessen?</p><p>4. Welche Auswirkungen hätte die Fusion auf die Journalistinnen und Journalisten, die Technikerinnen und Techniker und die anderen Angestellten der verschiedenen Medien?</p><p>5. Welche Erfahrungen wurden diesbezüglich im Tessin gemacht?</p>
    • Zusammenwachsen von Radio und Fernsehen

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