Verteilung der Forschungsgelder im BBT

ShortId
08.1132
Id
20081132
Updated
24.06.2025 22:57
Language
de
Title
Verteilung der Forschungsgelder im BBT
AdditionalIndexing
36;04;Beziehung Schule-Industrie;Bewilligung;Durchführung eines Projektes;Grundlagenforschung;angewandte Forschung;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie;Forschungsvorhaben
1
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K13010203, Beziehung Schule-Industrie
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K16020104, Grundlagenforschung
  • L04K16020101, angewandte Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Weiterentwicklung und Steuerung der Berufsbildung sind wissenschaftlich erhärtete Grundlagen unerlässlich. Sie sind Ausgangspunkt für die Konzipierung einer umfassenden nachfragegerechten und modernen Berufsbildung. Die Berufsbildungsforschung ist in der Schweiz erst wenig entwickelt. Den Berufsbildungsbehörden fehlen dadurch wesentliche Steuerungsinformationen.</p><p>1.-4. Um in diesem Forschungszweig eine kohärente und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, unterstützt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Kompetenzzentren verschiedener Schweizer Universitäten (Leading Houses), um einerseits die Thematik weiter zu fördern und andererseits das System kohärent zu gestalten (fächerübergreifende Forschung) und langfristig zu festigen (Doktorarbeiten, Nachwuchs). Dadurch sollen Informations- und Forschungslücken geschlossen werden.</p><p>Nach der Festlegung eines Forschungsfeldes schreibt das BBT ein entsprechendes Leading House aus. Die Bewerbung steht allen Schweizer Universitäten offen. Die Anträge werden vom BBT und von seinem Leitungsausschuss Berufsbildungsforschung begutachtet. Internationale Expertisen bilden den Abschluss der ersten beiden Evaluationen. Dieses Vorgehen ist im Bereich der wissenschaftlichen Forschung üblich. Zur Beurteilung eines neuen Leading House werden formelle und wissenschaftliche Kriterien angewandt. Ausserdem müssen die Leading Houses ihr Engagement bei der Nachwuchsförderung belegen.</p><p>Schweizer Universitäten und Fachhochschulen können dem BBT zusätzlich jederzeit ein individuelles Forschungsprojekt unterbreiten. Das Forschungsprojekt muss sich mit Fragen befassen, die einen direkten Zusammenhang mit der Berufsbildung aufweisen und nicht von einem der bestehenden Leading Houses abgedeckt werden. Auch diese Projekte werden international begutachtet.</p><p>Um die wissenschaftliche Qualität der Anfragen zu bestimmen, wendet sich das BBT an zwei Expertengruppen:</p><p>- unabhängige Expertinnen und Experten, die auf Antrag und zuhanden des BBT und des Leitungsausschusses Gutachten verfassen;</p><p>- den aus neun Personen bestehenden Leitungsausschuss, wobei ein Mitglied aus dem BBT und ein Mitglied aus der Bundesverwaltung kommt. Die anderen sieben Personen stammen aus dem Forschungsbereich und verfügen über Kompetenzen auf dem Gebiet der Bildungsökonomie, den Erziehungswissenschaften, der Ausbildungs- und Arbeitspsychologie und der verwaltungstechnischen Forschung.</p><p>Alle Anträge auf finanzielle Unterstützung in der Berufsbildungsforschung werden gleichwertig behandelt und müssen die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Die Anträge des Ordinariats für Berufsbildung der Universität Zürich waren den gleichen Bedingungen unterworfen. Die Gutachten waren in diesem Fall negativ.</p><p>5./7. Die Forschung der Leading Houses muss in erster Linie faktengestützt sein. Das BBT zielt auf die konsequente und zweckmässige Verwendung der besten zum Entscheidungszeitpunkt existierenden wissenschaftlichen Daten ab. Ausserdem müssen alle Forschungsprojekte eine gewisse Praxisorientierung aufweisen.</p><p>In den ersten Arbeitsjahren der Leading Houses wurden rund 100 Artikel veröffentlicht, und zahlreiche Ergebnisse konnten in die Praxis einfliessen. Davon zeugen die Arbeiten im Bereich der Lernpsychologie, die in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen umgesetzt wurden und direkt bei den Lernenden verwendet werden konnten. Ein anderes Beispiel sind die Kenntnisse über die Verwendung moderner Technologien in den Werkstätten, die zu einer höheren Ausbildungsqualität bei den Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern führten. Schliesslich sei noch auf die Studie der Universität Bern über Kosten/Nutzen der Ausbildung hingewiesen, die den Organisationen der Arbeitswelt grundlegende Informationen über das für die Ausbildungsbetriebe optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis liefert.</p><p>6. Das finanzielle Controlling der individuellen Projekte und der Beträge für die Leading Houses erfolgt durch das BBT im Rahmen einer internen Kontrolle. Dazu verwendet das BBT insbesondere das Informationssystem Aramis über Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Bundes. Das qualitative Controlling erfolgt in zweifacher Hinsicht. Jedes Leading House verfügt über eine Gruppe internationaler Expertinnen und Experten, die die Qualitätssicherung der Projekte zur Aufgabe hat. Das zweite qualitative Controlling erfolgt durch den Leitungsausschuss, der von jedem Leading House einen Jahresbericht erhält. Der Leitungsausschuss kann dem BBT empfehlen, ein Leading House neu auszurichten oder zu schliessen, wenn die Qualität der Arbeiten nicht den Erwartungen entspricht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Zuteilung der Gelder für Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie liegt der Bewilligungspraxis zugrunde?</p><p>2. Welche Kriterien werden bei der Prüfung von Gesuchen um Forschungsgelder angewandt?</p><p>3. Welche Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten mit welchem Hintergrund entscheiden über die einzelnen Gesuche?</p><p>4. Warum wurden Anträge aus Zürich mit dem schweizweit einzigen Ordinariat für Berufsbildung bis heute derart zurückhaltend behandelt?</p><p>5. Welchen Stellenwert haben Berufsbildungsprojekte mit direkter Umsetzungsmöglichkeit an der Basis in Betrieben, Schulen und überbetrieblichen Kursen?</p><p>6. Wie erfolgt das Controlling der finanzierten Projekte?</p><p>7. Wie erfolgt die Umsetzung der Erkenntnisse aus den abgeschlossenen Projekten?</p>
  • Verteilung der Forschungsgelder im BBT
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Weiterentwicklung und Steuerung der Berufsbildung sind wissenschaftlich erhärtete Grundlagen unerlässlich. Sie sind Ausgangspunkt für die Konzipierung einer umfassenden nachfragegerechten und modernen Berufsbildung. Die Berufsbildungsforschung ist in der Schweiz erst wenig entwickelt. Den Berufsbildungsbehörden fehlen dadurch wesentliche Steuerungsinformationen.</p><p>1.-4. Um in diesem Forschungszweig eine kohärente und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, unterstützt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Kompetenzzentren verschiedener Schweizer Universitäten (Leading Houses), um einerseits die Thematik weiter zu fördern und andererseits das System kohärent zu gestalten (fächerübergreifende Forschung) und langfristig zu festigen (Doktorarbeiten, Nachwuchs). Dadurch sollen Informations- und Forschungslücken geschlossen werden.</p><p>Nach der Festlegung eines Forschungsfeldes schreibt das BBT ein entsprechendes Leading House aus. Die Bewerbung steht allen Schweizer Universitäten offen. Die Anträge werden vom BBT und von seinem Leitungsausschuss Berufsbildungsforschung begutachtet. Internationale Expertisen bilden den Abschluss der ersten beiden Evaluationen. Dieses Vorgehen ist im Bereich der wissenschaftlichen Forschung üblich. Zur Beurteilung eines neuen Leading House werden formelle und wissenschaftliche Kriterien angewandt. Ausserdem müssen die Leading Houses ihr Engagement bei der Nachwuchsförderung belegen.</p><p>Schweizer Universitäten und Fachhochschulen können dem BBT zusätzlich jederzeit ein individuelles Forschungsprojekt unterbreiten. Das Forschungsprojekt muss sich mit Fragen befassen, die einen direkten Zusammenhang mit der Berufsbildung aufweisen und nicht von einem der bestehenden Leading Houses abgedeckt werden. Auch diese Projekte werden international begutachtet.</p><p>Um die wissenschaftliche Qualität der Anfragen zu bestimmen, wendet sich das BBT an zwei Expertengruppen:</p><p>- unabhängige Expertinnen und Experten, die auf Antrag und zuhanden des BBT und des Leitungsausschusses Gutachten verfassen;</p><p>- den aus neun Personen bestehenden Leitungsausschuss, wobei ein Mitglied aus dem BBT und ein Mitglied aus der Bundesverwaltung kommt. Die anderen sieben Personen stammen aus dem Forschungsbereich und verfügen über Kompetenzen auf dem Gebiet der Bildungsökonomie, den Erziehungswissenschaften, der Ausbildungs- und Arbeitspsychologie und der verwaltungstechnischen Forschung.</p><p>Alle Anträge auf finanzielle Unterstützung in der Berufsbildungsforschung werden gleichwertig behandelt und müssen die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Die Anträge des Ordinariats für Berufsbildung der Universität Zürich waren den gleichen Bedingungen unterworfen. Die Gutachten waren in diesem Fall negativ.</p><p>5./7. Die Forschung der Leading Houses muss in erster Linie faktengestützt sein. Das BBT zielt auf die konsequente und zweckmässige Verwendung der besten zum Entscheidungszeitpunkt existierenden wissenschaftlichen Daten ab. Ausserdem müssen alle Forschungsprojekte eine gewisse Praxisorientierung aufweisen.</p><p>In den ersten Arbeitsjahren der Leading Houses wurden rund 100 Artikel veröffentlicht, und zahlreiche Ergebnisse konnten in die Praxis einfliessen. Davon zeugen die Arbeiten im Bereich der Lernpsychologie, die in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen umgesetzt wurden und direkt bei den Lernenden verwendet werden konnten. Ein anderes Beispiel sind die Kenntnisse über die Verwendung moderner Technologien in den Werkstätten, die zu einer höheren Ausbildungsqualität bei den Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern führten. Schliesslich sei noch auf die Studie der Universität Bern über Kosten/Nutzen der Ausbildung hingewiesen, die den Organisationen der Arbeitswelt grundlegende Informationen über das für die Ausbildungsbetriebe optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis liefert.</p><p>6. Das finanzielle Controlling der individuellen Projekte und der Beträge für die Leading Houses erfolgt durch das BBT im Rahmen einer internen Kontrolle. Dazu verwendet das BBT insbesondere das Informationssystem Aramis über Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Bundes. Das qualitative Controlling erfolgt in zweifacher Hinsicht. Jedes Leading House verfügt über eine Gruppe internationaler Expertinnen und Experten, die die Qualitätssicherung der Projekte zur Aufgabe hat. Das zweite qualitative Controlling erfolgt durch den Leitungsausschuss, der von jedem Leading House einen Jahresbericht erhält. Der Leitungsausschuss kann dem BBT empfehlen, ein Leading House neu auszurichten oder zu schliessen, wenn die Qualität der Arbeiten nicht den Erwartungen entspricht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Zuteilung der Gelder für Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie liegt der Bewilligungspraxis zugrunde?</p><p>2. Welche Kriterien werden bei der Prüfung von Gesuchen um Forschungsgelder angewandt?</p><p>3. Welche Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten mit welchem Hintergrund entscheiden über die einzelnen Gesuche?</p><p>4. Warum wurden Anträge aus Zürich mit dem schweizweit einzigen Ordinariat für Berufsbildung bis heute derart zurückhaltend behandelt?</p><p>5. Welchen Stellenwert haben Berufsbildungsprojekte mit direkter Umsetzungsmöglichkeit an der Basis in Betrieben, Schulen und überbetrieblichen Kursen?</p><p>6. Wie erfolgt das Controlling der finanzierten Projekte?</p><p>7. Wie erfolgt die Umsetzung der Erkenntnisse aus den abgeschlossenen Projekten?</p>
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