Atommülllager am Wellenberg

ShortId
08.1135
Id
20081135
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Atommülllager am Wellenberg
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Lagerung radioaktiver Abfälle;Volksabstimmung;Nidwalden
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
  • L06K030101011201, Nidwalden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat nach einem rund zweijährigen Erarbeitungsprozess unter mehrmaligem Einbezug der Bundesbehörden, Kantone, Nachbarstaaten, Organisationen und Parteien sowie der Bevölkerung am 2. April 2008 den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager und damit die Regeln für die in mehrere Etappen gegliederte Standortsuche verabschiedet.</p><p>Im Konzeptteil wurden bewusst keine Einschränkungen bezüglich Regionen und Wirtsgesteine gemacht. Zu Beginn des dreistufigen Auswahlverfahrens schlagen die Entsorgungspflichtigen, basierend auf Sicherheitskriterien, geologisch geeignete Standortgebiete vor. Dementsprechend hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) am 17. Oktober 2008 ihre Vorschläge beim Bundesamt für Energie eingereicht. In diesem Rahmen wurde auch der Wellenberg als mögliches Standortgebiet vorgeschlagen. Die Nagra hat sich bei den Vorschlägen ausschliesslich auf die vom Bundesrat festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien gestützt. Am Ende von der ersten Etappe wird der Bundesrat über die Aufnahme der von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan entscheiden. Voraussetzung ist, dass die strengen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Dies wird zurzeit von den Sicherheitsbehörden geprüft.</p><p>1./2. Nach der zweiten Abstimmung in Nidwalden vom 22. September 2002 hat der Bundesrat bei der Beantwortung der Interpellation Marty Kälin 02.3592 geschrieben, dass es "im Wellenberg kein SMA-Tiefenlager (SMA: schwach- und mittelaktive Abfälle) geben wird". Diese Aussage stützte sich auf das damals geltende Atomgesetz, wonach die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers kantonaler und kommunaler Bewilligungen bedurfte. Der Bundesrat hielt bei der damals laufenden Revision des Atomgesetzes an den kantonalen Bewilligungskompetenzen fest. Das Parlament hat dies geändert und - auch wegen der Entscheide des Kantons Nidwalden zum Wellenberg - im Kernenergiegesetz festgelegt, dass es für geologische Tiefenlager ausschliesslich Bundesbewilligungen braucht.</p><p>3. Im Zusammenhang mit dem Wellenberg wurde vor wenigen Jahren zu Recht kritisiert, dass damals ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar dokumentierten Entscheiden fehlte. Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit dem Sachplan nun ein Auswahlverfahren festgelegt, welches diese Anforderungen erfüllt. Mit unbegründeten Eingriffen in das jetzt laufende Verfahren würden alte Fehler wiederholt. Erfüllt der Wellenberg die im Konzeptteil vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien, müsste ein Entscheid zum Ausschluss aus dem Verfahren im Rahmen der weiteren Selektionsprozesse gefällt werden.</p><p>4. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie zu lösen. Das Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager wird mit der Erteilung der Rahmenbewilligung abgeschlossen. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt, vom Parlament genehmigt und untersteht dem fakultativen Referendum. Damit wird schlussendlich das Schweizervolk über einen Standort entscheiden können.</p><p>Das Stimmvolk hat sich bisher gegen einen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen. Heute liegen drei Gesuche für den Neubau von Kernkraftwerken vor. Diese werden geprüft und benötigen - gleich wie ein geologisches Tiefenlager - eine Rahmenbewilligung, welche dem fakultativen Referendum untersteht. Ob die Nutzung der Kernkraft ein Bestandteil der zukünftigen schweizerischen Energieversorgung bleibt, werden somit letztlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund der Standort-Vorschläge der Nagra stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel gelten dem Bundesrat die beiden Entscheide des Nidwaldner Volkes gegen ein Atommülllager am Wellenberg?</p><p>2. Wie viel gelten dem Bundesrat Versprechen wie das 2003 geäusserte: "Damit wird es im Wellenberg kein SMA-Tieflager geben"?</p><p>3. Was sind die "Lehren" aus der Wellenberg-Auseinandersetzung, die der Energieminister im April 2008 angekündigt hat?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoller, die politische Energie auf den Ausstieg aus der Atomenergie als auf den Einstieg in den Wellenberg zu konzentrieren?</p>
  • Atommülllager am Wellenberg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat nach einem rund zweijährigen Erarbeitungsprozess unter mehrmaligem Einbezug der Bundesbehörden, Kantone, Nachbarstaaten, Organisationen und Parteien sowie der Bevölkerung am 2. April 2008 den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager und damit die Regeln für die in mehrere Etappen gegliederte Standortsuche verabschiedet.</p><p>Im Konzeptteil wurden bewusst keine Einschränkungen bezüglich Regionen und Wirtsgesteine gemacht. Zu Beginn des dreistufigen Auswahlverfahrens schlagen die Entsorgungspflichtigen, basierend auf Sicherheitskriterien, geologisch geeignete Standortgebiete vor. Dementsprechend hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) am 17. Oktober 2008 ihre Vorschläge beim Bundesamt für Energie eingereicht. In diesem Rahmen wurde auch der Wellenberg als mögliches Standortgebiet vorgeschlagen. Die Nagra hat sich bei den Vorschlägen ausschliesslich auf die vom Bundesrat festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien gestützt. Am Ende von der ersten Etappe wird der Bundesrat über die Aufnahme der von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan entscheiden. Voraussetzung ist, dass die strengen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Dies wird zurzeit von den Sicherheitsbehörden geprüft.</p><p>1./2. Nach der zweiten Abstimmung in Nidwalden vom 22. September 2002 hat der Bundesrat bei der Beantwortung der Interpellation Marty Kälin 02.3592 geschrieben, dass es "im Wellenberg kein SMA-Tiefenlager (SMA: schwach- und mittelaktive Abfälle) geben wird". Diese Aussage stützte sich auf das damals geltende Atomgesetz, wonach die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers kantonaler und kommunaler Bewilligungen bedurfte. Der Bundesrat hielt bei der damals laufenden Revision des Atomgesetzes an den kantonalen Bewilligungskompetenzen fest. Das Parlament hat dies geändert und - auch wegen der Entscheide des Kantons Nidwalden zum Wellenberg - im Kernenergiegesetz festgelegt, dass es für geologische Tiefenlager ausschliesslich Bundesbewilligungen braucht.</p><p>3. Im Zusammenhang mit dem Wellenberg wurde vor wenigen Jahren zu Recht kritisiert, dass damals ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar dokumentierten Entscheiden fehlte. Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit dem Sachplan nun ein Auswahlverfahren festgelegt, welches diese Anforderungen erfüllt. Mit unbegründeten Eingriffen in das jetzt laufende Verfahren würden alte Fehler wiederholt. Erfüllt der Wellenberg die im Konzeptteil vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien, müsste ein Entscheid zum Ausschluss aus dem Verfahren im Rahmen der weiteren Selektionsprozesse gefällt werden.</p><p>4. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie zu lösen. Das Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager wird mit der Erteilung der Rahmenbewilligung abgeschlossen. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt, vom Parlament genehmigt und untersteht dem fakultativen Referendum. Damit wird schlussendlich das Schweizervolk über einen Standort entscheiden können.</p><p>Das Stimmvolk hat sich bisher gegen einen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen. Heute liegen drei Gesuche für den Neubau von Kernkraftwerken vor. Diese werden geprüft und benötigen - gleich wie ein geologisches Tiefenlager - eine Rahmenbewilligung, welche dem fakultativen Referendum untersteht. Ob die Nutzung der Kernkraft ein Bestandteil der zukünftigen schweizerischen Energieversorgung bleibt, werden somit letztlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund der Standort-Vorschläge der Nagra stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel gelten dem Bundesrat die beiden Entscheide des Nidwaldner Volkes gegen ein Atommülllager am Wellenberg?</p><p>2. Wie viel gelten dem Bundesrat Versprechen wie das 2003 geäusserte: "Damit wird es im Wellenberg kein SMA-Tieflager geben"?</p><p>3. Was sind die "Lehren" aus der Wellenberg-Auseinandersetzung, die der Energieminister im April 2008 angekündigt hat?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoller, die politische Energie auf den Ausstieg aus der Atomenergie als auf den Einstieg in den Wellenberg zu konzentrieren?</p>
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