Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien
- ShortId
-
08.1145
- Id
-
20081145
- Updated
-
25.06.2025 01:40
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien
- AdditionalIndexing
-
04;Image;Parteienfinanzierung;Transparenz;Veröffentlichung von Konten
- 1
-
- L04K08050103, Parteienfinanzierung
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703020208, Veröffentlichung von Konten
- L04K08020215, Image
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In ihrem Bericht vom 3. April 2008 zu den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen 2007 empfahl die OSZE-Wahlbeobachterkommission u. a., es sollte erwogen werden, politische Parteien und Gruppierungen zur Offenlegung der Herkunft ihrer Einnahmen und Ausgaben zu verpflichten.</p><p>Mit dem Beitritt zur Europaratskonvention gegen die Korruption und zu Greco (Groupe d'Etats contre la corruption) hat sich die Schweiz u. a. verpflichtet, die Empfehlung des Europarates zur Parteienfinanzierung und Finanzierung von Wahlkampagnen (Recommandation Rec(2003)4 du Comité des ministres aux Etats membres sur les règles communes contre la corruption dans le financement des partis) zu befolgen. Diese Empfehlung wird in zwei bis drei Jahren Gegenstand der Phase III der Evaluation der Schweiz durch Greco bilden. Alle übrigen Greco-Mitgliedstaaten haben bereits entsprechende Normen erlassen. Mit verschiedensten gesetzgeberischen Lösungen tragen die Regelungen in den Mitgliedstaaten des Europarates den nationalen politischen Besonderheiten Rechnung. Auch für die Schweiz sind einige Spezifika zu würdigen, so etwa das Milizsystem mit der verbreiteten Freiwilligenarbeit, die Kollegialregierung mit der gemeinsamen Verantwortung aller Regierungsmitglieder, der Föderalismus mit unterschiedlicher Organisations- und Finanzierungsstruktur der Parteien in Bund und Kantonen und die direkte Demokratie mit ausgebauten politischen Korrekturmöglichkeiten auf jeder Verfahrensstufe, aber auch mit der parteiunabhängigen und sachspezifischen Ad-hoc-Organisation von Einzelinteressen, welche für Referenden einerseits und für Volksinitiativen andererseits grundverschieden abläuft. Auf kantonaler Ebene haben zwei Stände Transparenznormen für die Parteienfinanzierung geschaffen: der Kanton Tessin in den Artikeln 114 und 115 des kantonalen Gesetzes vom 7. Oktober 1998 über die Ausübung der politischen Rechte, der Kanton Genf mit dem am 24. Juni 1999 ins kantonale Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte eingefügten Artikel 29A.</p><p>Der Verhaltenskodex der Venedig-Kommission des Europarates vom 5./6. Juli 2002/18./19. Oktober 2002 für Wahlen (CDL-AD, 2002, 23) beschäftigt sich praktisch nur mit Wahlen. Zur Finanzierung der Parteien und des Wahlkampfs verlangt er Transparenz unabhängig von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Staates (Ziff. 3.5).</p><p>In ihrer soeben erschienenen Habilitationsschrift "Die Finanzierung politischer Kampagnen im Spannungsfeld von Verfassung, Demokratie und politischem Willen" fordert Professor Martina Caroni die Einführung von Transparenzbestimmungen.</p><p>In der Schweiz werden Parteien nicht vom Bund finanziert. Staatliche Leistungen im Wahlkampf kommen allen strikte gleich zu (Druck und Verteilung vorgedruckter Wahlzettel an alle Stimmberechtigten durch die Kantone, Art. 33 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, Vorstellung der Parteien in der Wahlanleitung der Bundeskanzlei).</p><p>Sollten sich die Parteien oder auch nur einzelne von ihnen zur Offenlegung ihrer Finanzen bereitfinden, so verbietet die schweizerische Rechtsordnung weder eine unilaterale Rechenschaftablage noch ein Gentlemen's Agreement. Aufgrund des am 5. Oktober 1995 überwiesenen Postulates Gross Andreas 94.3435 vom 6. Oktober 1994 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Rolle des Geldes in der direkten Demokratie zu erstellen. Dabei zeigte sich, dass selbst bei Zusicherung von Vertraulichkeit und Anonymisierung sämtlicher erbetenen Informationen keine Partei ernsthaft daran denkt, realitätsnahe Angaben zu machen. Der Bundesrat musste in seinem Bericht "Moneypulation?" vom Dezember 1998 (Ziff. 4) feststellen, dass zwei Bundesratsparteien überhaupt nicht geantwortet hatten.</p><p>Was weiter gehende Transparenzregeln anbelangt, so ist bis heute keine mehrheitsfähige Regelung in Sicht. Auch in den letzten zwei Jahren lehnten es die eidgenössischen Räte bei der Beratung der parlamentarischen Initiativen Bonhôte 07.471, Fehr Hans-Jürg 06.407, Nordmann 06.406 und Reimann Maximilian 06.463, aber auch anlässlich der Nationalratsdebatte vom 8. Dezember 2008 über die Finanzmarktkrise und das Bundesrettungspaket für die UBS fünfmal ab, eine Offenlegungspflicht für Parteifinanzen auch nur in Erwägung zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Angaben des "Sonntagsblicks" spenden alleine die Grossbanken UBS und CS den drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gegen 2 Millionen Franken jährlich. Diese Situation wird aufgrund der über 60 Milliarden Franken öffentlichen Stützungsmittel für den schweizerischen Finanzmarkt zunehmend zu einem Ärgernis. Die ungeregelte Parteienfinanzierung und fehlende Transparenz machen die Schweiz zu einem negativen Sonderfall im internationalen Vergleich. Transparenz in der Parteienfinanzierung gilt jedoch ganz allgemein als eine Notwendigkeit, um Korruption und Missbrauch zu verhindern und einen fairen politischen Wettbewerb zu garantieren.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die mangelnde Transparenz und mangelnde Offenlegungspflicht bei der Parteienfinanzierung dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Schweiz im In- und Ausland schadet?</p><p>2. Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p><p>3. Ist er bereit, von sich aus ein Gesetzgebungsprojekt zu initiieren und der Bundesversammlung zu unterbreiten?</p>
- Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In ihrem Bericht vom 3. April 2008 zu den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen 2007 empfahl die OSZE-Wahlbeobachterkommission u. a., es sollte erwogen werden, politische Parteien und Gruppierungen zur Offenlegung der Herkunft ihrer Einnahmen und Ausgaben zu verpflichten.</p><p>Mit dem Beitritt zur Europaratskonvention gegen die Korruption und zu Greco (Groupe d'Etats contre la corruption) hat sich die Schweiz u. a. verpflichtet, die Empfehlung des Europarates zur Parteienfinanzierung und Finanzierung von Wahlkampagnen (Recommandation Rec(2003)4 du Comité des ministres aux Etats membres sur les règles communes contre la corruption dans le financement des partis) zu befolgen. Diese Empfehlung wird in zwei bis drei Jahren Gegenstand der Phase III der Evaluation der Schweiz durch Greco bilden. Alle übrigen Greco-Mitgliedstaaten haben bereits entsprechende Normen erlassen. Mit verschiedensten gesetzgeberischen Lösungen tragen die Regelungen in den Mitgliedstaaten des Europarates den nationalen politischen Besonderheiten Rechnung. Auch für die Schweiz sind einige Spezifika zu würdigen, so etwa das Milizsystem mit der verbreiteten Freiwilligenarbeit, die Kollegialregierung mit der gemeinsamen Verantwortung aller Regierungsmitglieder, der Föderalismus mit unterschiedlicher Organisations- und Finanzierungsstruktur der Parteien in Bund und Kantonen und die direkte Demokratie mit ausgebauten politischen Korrekturmöglichkeiten auf jeder Verfahrensstufe, aber auch mit der parteiunabhängigen und sachspezifischen Ad-hoc-Organisation von Einzelinteressen, welche für Referenden einerseits und für Volksinitiativen andererseits grundverschieden abläuft. Auf kantonaler Ebene haben zwei Stände Transparenznormen für die Parteienfinanzierung geschaffen: der Kanton Tessin in den Artikeln 114 und 115 des kantonalen Gesetzes vom 7. Oktober 1998 über die Ausübung der politischen Rechte, der Kanton Genf mit dem am 24. Juni 1999 ins kantonale Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte eingefügten Artikel 29A.</p><p>Der Verhaltenskodex der Venedig-Kommission des Europarates vom 5./6. Juli 2002/18./19. Oktober 2002 für Wahlen (CDL-AD, 2002, 23) beschäftigt sich praktisch nur mit Wahlen. Zur Finanzierung der Parteien und des Wahlkampfs verlangt er Transparenz unabhängig von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Staates (Ziff. 3.5).</p><p>In ihrer soeben erschienenen Habilitationsschrift "Die Finanzierung politischer Kampagnen im Spannungsfeld von Verfassung, Demokratie und politischem Willen" fordert Professor Martina Caroni die Einführung von Transparenzbestimmungen.</p><p>In der Schweiz werden Parteien nicht vom Bund finanziert. Staatliche Leistungen im Wahlkampf kommen allen strikte gleich zu (Druck und Verteilung vorgedruckter Wahlzettel an alle Stimmberechtigten durch die Kantone, Art. 33 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, Vorstellung der Parteien in der Wahlanleitung der Bundeskanzlei).</p><p>Sollten sich die Parteien oder auch nur einzelne von ihnen zur Offenlegung ihrer Finanzen bereitfinden, so verbietet die schweizerische Rechtsordnung weder eine unilaterale Rechenschaftablage noch ein Gentlemen's Agreement. Aufgrund des am 5. Oktober 1995 überwiesenen Postulates Gross Andreas 94.3435 vom 6. Oktober 1994 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Rolle des Geldes in der direkten Demokratie zu erstellen. Dabei zeigte sich, dass selbst bei Zusicherung von Vertraulichkeit und Anonymisierung sämtlicher erbetenen Informationen keine Partei ernsthaft daran denkt, realitätsnahe Angaben zu machen. Der Bundesrat musste in seinem Bericht "Moneypulation?" vom Dezember 1998 (Ziff. 4) feststellen, dass zwei Bundesratsparteien überhaupt nicht geantwortet hatten.</p><p>Was weiter gehende Transparenzregeln anbelangt, so ist bis heute keine mehrheitsfähige Regelung in Sicht. Auch in den letzten zwei Jahren lehnten es die eidgenössischen Räte bei der Beratung der parlamentarischen Initiativen Bonhôte 07.471, Fehr Hans-Jürg 06.407, Nordmann 06.406 und Reimann Maximilian 06.463, aber auch anlässlich der Nationalratsdebatte vom 8. Dezember 2008 über die Finanzmarktkrise und das Bundesrettungspaket für die UBS fünfmal ab, eine Offenlegungspflicht für Parteifinanzen auch nur in Erwägung zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Angaben des "Sonntagsblicks" spenden alleine die Grossbanken UBS und CS den drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gegen 2 Millionen Franken jährlich. Diese Situation wird aufgrund der über 60 Milliarden Franken öffentlichen Stützungsmittel für den schweizerischen Finanzmarkt zunehmend zu einem Ärgernis. Die ungeregelte Parteienfinanzierung und fehlende Transparenz machen die Schweiz zu einem negativen Sonderfall im internationalen Vergleich. Transparenz in der Parteienfinanzierung gilt jedoch ganz allgemein als eine Notwendigkeit, um Korruption und Missbrauch zu verhindern und einen fairen politischen Wettbewerb zu garantieren.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die mangelnde Transparenz und mangelnde Offenlegungspflicht bei der Parteienfinanzierung dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Schweiz im In- und Ausland schadet?</p><p>2. Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p><p>3. Ist er bereit, von sich aus ein Gesetzgebungsprojekt zu initiieren und der Bundesversammlung zu unterbreiten?</p>
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