Qualität und gute Anstellungsbedingungen in der Tagesbetreuung

ShortId
08.3011
Id
20083011
Updated
28.07.2023 08:36
Language
de
Title
Qualität und gute Anstellungsbedingungen in der Tagesbetreuung
AdditionalIndexing
28;soziale Integration;Kinderbetreuung;Qualitätssicherung;Arbeitsbedingungen;berufliche Eignung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L04K01040209, soziale Integration
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die familien- und schulergänzende Tagesbetreuung wird derzeit erfreulicherweise stark ausgebaut. Der grosse Nachholbedarf in der Schweiz führt aber bedauerlicherweise dazu, dass die Aufmerksamkeit fast ausschliesslich auf dem quantitativen Ausbau liegt, während die Qualität und bildungspolitische Aspekte auf der Strecke bleiben. Die anstehende Revision der Pflegekinderverordnung bietet die Chance, diesen Aspekten mehr Gewicht zu geben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass der Bereich Fremdplatzierung (Pflegefamilien und Heime) und der Bereich familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Tagesfamilien, Kindertagesstätten/Krippen sowie Tagesschulen und Horte) nicht vermischt werden. Deshalb ist zu prüfen, ob es zwei separate Erlasse braucht oder zumindest zwei klar getrennte Kapitel.</p><p>Einige Kantone haben in der Zwischenzeit Richtlinien ausgearbeitet. Fachverbände und -institutionen verfügen über profundes Fachwissen und Konzepte zum Thema. Es ist notwendig, dass diese Kreise vermehrt in die Diskussion einbezogen werden. Ein besonderes Problem stellen die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Betreuungspersonen dar. Viele Betreuungseinrichtungen müssen, aufgrund der generellen Unterfinanzierung in diesem Bereich, mit unausgebildeten Personen arbeiten. Die neue Ausbildung "Fachangestellte Betreuung" kann dazu beitragen, zumindest in der Deutschschweiz das allgemeine Ausbildungsniveau zu erhöhen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ausbildung für eine umfassende Verantwortung im Bereich Kinderbetreuung nicht ausreicht und dass die Löhne vergleichsweise niedrig sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat Anfang 2008 beschlossen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Teilrevision der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) zu prüfen. Gegenstand dieser Prüfung bilden insbesondere die Fragen der Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegekinderwesens sowie die Anpassung der Verordnung an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse und an die Herausforderungen der Integration. In diesem Rahmen wird auch zu klären sein, wieweit Qualitäts-, Anstellungs- und Ausbildungsvorgaben für den Bereich der familienergänzenden Betreuung in der Tagespflege und bei der Fremdplatzierung in Heimen auf Bundesebene gemacht werden sollen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm eine allfällige Teilrevision der PAVO bis Ende 2008 zu unterbreiten. Es gilt nun das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten, bevor Aussagen oder Zusicherungen zum Anliegen der Motion gemacht werden können. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der von den Kantonen gewünschten Revision der Pflegekinderverordnung die pädagogische Qualität sowie die Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen in der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung so zu definieren, dass diese ihre Bildungs- und Integrationsaufgabe bestmöglich wahrnehmen kann. </p><p>Insbesondere müssen die Ausbildungsvoraussetzungen und die Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen so definiert sein, dass Infrastrukturen der Kinderbetreuung, wie Krippen oder Horte, in der Lage sind, ergänzend zu Schule und Elternhaus, die soziale, intellektuelle und sprachliche Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern.</p>
  • Qualität und gute Anstellungsbedingungen in der Tagesbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die familien- und schulergänzende Tagesbetreuung wird derzeit erfreulicherweise stark ausgebaut. Der grosse Nachholbedarf in der Schweiz führt aber bedauerlicherweise dazu, dass die Aufmerksamkeit fast ausschliesslich auf dem quantitativen Ausbau liegt, während die Qualität und bildungspolitische Aspekte auf der Strecke bleiben. Die anstehende Revision der Pflegekinderverordnung bietet die Chance, diesen Aspekten mehr Gewicht zu geben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass der Bereich Fremdplatzierung (Pflegefamilien und Heime) und der Bereich familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Tagesfamilien, Kindertagesstätten/Krippen sowie Tagesschulen und Horte) nicht vermischt werden. Deshalb ist zu prüfen, ob es zwei separate Erlasse braucht oder zumindest zwei klar getrennte Kapitel.</p><p>Einige Kantone haben in der Zwischenzeit Richtlinien ausgearbeitet. Fachverbände und -institutionen verfügen über profundes Fachwissen und Konzepte zum Thema. Es ist notwendig, dass diese Kreise vermehrt in die Diskussion einbezogen werden. Ein besonderes Problem stellen die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Betreuungspersonen dar. Viele Betreuungseinrichtungen müssen, aufgrund der generellen Unterfinanzierung in diesem Bereich, mit unausgebildeten Personen arbeiten. Die neue Ausbildung "Fachangestellte Betreuung" kann dazu beitragen, zumindest in der Deutschschweiz das allgemeine Ausbildungsniveau zu erhöhen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ausbildung für eine umfassende Verantwortung im Bereich Kinderbetreuung nicht ausreicht und dass die Löhne vergleichsweise niedrig sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat Anfang 2008 beschlossen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Teilrevision der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) zu prüfen. Gegenstand dieser Prüfung bilden insbesondere die Fragen der Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegekinderwesens sowie die Anpassung der Verordnung an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse und an die Herausforderungen der Integration. In diesem Rahmen wird auch zu klären sein, wieweit Qualitäts-, Anstellungs- und Ausbildungsvorgaben für den Bereich der familienergänzenden Betreuung in der Tagespflege und bei der Fremdplatzierung in Heimen auf Bundesebene gemacht werden sollen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm eine allfällige Teilrevision der PAVO bis Ende 2008 zu unterbreiten. Es gilt nun das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten, bevor Aussagen oder Zusicherungen zum Anliegen der Motion gemacht werden können. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der von den Kantonen gewünschten Revision der Pflegekinderverordnung die pädagogische Qualität sowie die Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen in der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung so zu definieren, dass diese ihre Bildungs- und Integrationsaufgabe bestmöglich wahrnehmen kann. </p><p>Insbesondere müssen die Ausbildungsvoraussetzungen und die Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen so definiert sein, dass Infrastrukturen der Kinderbetreuung, wie Krippen oder Horte, in der Lage sind, ergänzend zu Schule und Elternhaus, die soziale, intellektuelle und sprachliche Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern.</p>
    • Qualität und gute Anstellungsbedingungen in der Tagesbetreuung

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